Wer trägt Schuld am Schimmel? Bei Feuchteschäden kann es zum Konflikt zwischen Mieter und Vermieter kommen

Beim Duschen entsteht viel Luftfeuchtigkeit - gründliches Lüften zur Vorbeugung einer Schimmelbildung ist darum wichtig.
Beim Duschen entsteht viel Luftfeuchtigkeit - gründliches Lüften zur Vorbeugung einer Schimmelbildung ist darum wichtig.
© djd/Interessenverband Mieterschutz e.V.

(djd). Es sieht hässlich aus, riecht muffig und kann zudem die Gesundheit schädigen: Schimmelbildung in der Wohnung ist ein häufig auftretendes Problem. "Für eine überhöhte Luftfeuchtigkeit oder Feuchtigkeit in der Wohnung können sowohl bauseitig bedingte Mängel als auch das Nutzungsverhalten des Mieters ursächlich sein", weiß Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz.

Schuldfrage muss geklärt werden

Als bauseitig bedingte Einflüsse kommen Wärmebrücken beziehungsweise eine mangelhafte Dämmung in Frage. Unzureichende Lüftungs- und Heizmöglichkeiten, durch Undichtigkeiten hervorgerufene Durchfeuchtungen - etwa durch defekte Dächer -, sowie die sogenannte Neubaufeuchte können ebenfalls Verursacher sein. Aber auch der Wohnungsnutzer kann durch unzureichendes Lüften, Möblierungsfehler und nachträgliche Veränderungen der Baukonstruktion die Schimmelbildung begünstigen. Da Schimmelpilze zu Atemwegserkrankungen, zu allergischen oder asthmatischen Reaktionen und anderen Überempfindlichkeiten führen können, sollten sie schnellstmöglich beseitigt werden. Doch wie sind die rechtlichen Gegebenheiten - und besteht hier ein ausreichender Grund zur Mietminderung? "Häufig verweist der Vermieter bei Anzeige der Schimmelbildung auf unzureichendes Beheizen und Belüften der Wohnung und weigert sich, den Schimmel zu beseitigen", weiß Jörn-Peter Jürgens. Der Mieter sei hier in der stärkeren Position: Der Mieter müsse die Schadensursache nicht nennen, sondern lediglich das Vorliegen des Mangels beweisen. Bei sichtbarer Schimmelbildung ist diese Beweisführung einfach. Der Vermieter muss hingegen beweisen, dass die Ursache des Mangels nicht aus seinem Pflichten- und Verantwortungsbereich stammt, sondern aus dem des Mieters. In den meisten Fällen kann hier nur ein Sachverständiger helfen.

Bei Mietminderung Experten um Rat bitten

Falls der Mangel dem Verantwortungsbereich des Vermieters zuzuordnen ist, sind von diesem die Kosten der Schimmelbeseitigung zu tragen. Für den Mieter kommt zudem eine Mietminderung in Betracht. Da sich die Höhe stets nach den Umständen des Einzelfalls richtet, sollten Betroffene Expertenrat einholen - etwa unter www.iv-mieterschutz.de. Das ist auch angeraten, wenn der Mieter eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen erheblicher Gefährdung der Gesundheit durchsetzen will.

Wer ist öfter "schuld"?

(djd). Die eindeutige Schuldzuweisung bei Schimmelbefall ist schwierig. Nach den Erfahrungen von Wolfgang Isenmann, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mieten für Grundstücke und Gebäude sowie Autor zahlreicher Fachartikel, sind die Ursachen der Feuchtigkeitserscheinungen in Wohnungen prozentual wie folgt: 25 bis 30 Prozent sind ausschließlich auf Nutzungsmängel zurückzuführen, 22 bis 25 Prozent nur auf Baumängel und bei 45 bis 55 Prozent der Fälle kommen beide Ursachen zusammen. Unter www.iv-mieterschutz.de gibt es weitere Informationen.


Das könnte Sie auch interessieren

Rudi Cerne lädt die Zuschauer im ZDF heute (17.09.2025) ab 20:15 Uhr zur aktuellen Ausgabe von "Aktenzeichen XY... ungelöst" ein. Seit über 50 Jahren ist die Fahndungssendung ein fester Bestandteil des ZDF-Programms und eine der erfolgreichsten Sendungen zur Verbrechensaufklärung in Deutschland. Die bewährte Methode, ungelöste... weiterlesen

Ein Anruf, der das Leben von Irene (Uschi Glas) auf den Kopf stellt, markiert den Anfang einer außergewöhnlichen Geschichte. Als sie auf den Enkeltrick hereinfällt, verliert sie nicht nur Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke, sondern auch ihr Selbstvertrauen. Die Scham sitzt tief, so tief, dass sie beschließt, sich in eine Seniorenresidenz... weiterlesen

Am 18. September 2025 startet das Kinodrama „Miroirs No. 3“ in den deutschen Kinos. Der Film, der eine Geschichte über Trauma, Trost und die Kraft menschlicher Verbundenheit erzählt, verspricht ein intensives und berührendes Kinoerlebnis zu werden. Die junge Klavierstudentin Laura (Paula Beer) überlebt wie durch ein Wunder einen... weiterlesen

(DJD). Mit dem launischen und nasskalten Herbstwetter wächst wieder der Wunsch nach Behaglichkeit in den eigenen vier Wänden. Warme Textilien, gedämpftes Licht und eine Farbgestaltung, die Geborgenheit ausstrahlt, schaffen die gewünschte Wohlfühlatmosphäre. Wandfarben spielen dabei eine zentrale Rolle: Sie geben Räumen Struktur und nehmen darüber... weiterlesen

Eine dunkle, beunruhigende Atmosphäre, die von Anfang an fesselt - so lässt sich der "Tatort: Macht der Familie" am besten beschreiben, der heute (16.09.2025) um 20:15 Uhr im WDR wiederholt wird. Mit Wotan Wilke Möhring in der Rolle von Thorsten Falke, inszeniert Regisseur Niki Stein einen Fall, der weniger auf Action als auf psychologische Spannung setzt und die Zuschauer in... weiterlesen

Nach fast zwei Jahren Wartezeit kehrt Romy Heiland zurück auf die Bildschirme. Am heutigen Dienstagabend (16.09.2025 um 20:15 Uhr) startet im Ersten die fünfte Staffel von "Die Heiland - Wir sind Anwalt" mit insgesamt 13 neuen Folgen, die wie gewohnt dienstags um 20:15 Uhr ausgestrahlt werden. Die Serie, die für ihre authentischen Charaktere und spannenden Fälle bekannt... weiterlesen