Wer trägt Schuld am Schimmel? Bei Feuchteschäden kann es zum Konflikt zwischen Mieter und Vermieter kommen

Beim Duschen entsteht viel Luftfeuchtigkeit - gründliches Lüften zur Vorbeugung einer Schimmelbildung ist darum wichtig.
Beim Duschen entsteht viel Luftfeuchtigkeit - gründliches Lüften zur Vorbeugung einer Schimmelbildung ist darum wichtig.
© djd/Interessenverband Mieterschutz e.V.

(djd). Es sieht hässlich aus, riecht muffig und kann zudem die Gesundheit schädigen: Schimmelbildung in der Wohnung ist ein häufig auftretendes Problem. "Für eine überhöhte Luftfeuchtigkeit oder Feuchtigkeit in der Wohnung können sowohl bauseitig bedingte Mängel als auch das Nutzungsverhalten des Mieters ursächlich sein", weiß Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz.

Schuldfrage muss geklärt werden

Als bauseitig bedingte Einflüsse kommen Wärmebrücken beziehungsweise eine mangelhafte Dämmung in Frage. Unzureichende Lüftungs- und Heizmöglichkeiten, durch Undichtigkeiten hervorgerufene Durchfeuchtungen - etwa durch defekte Dächer -, sowie die sogenannte Neubaufeuchte können ebenfalls Verursacher sein. Aber auch der Wohnungsnutzer kann durch unzureichendes Lüften, Möblierungsfehler und nachträgliche Veränderungen der Baukonstruktion die Schimmelbildung begünstigen. Da Schimmelpilze zu Atemwegserkrankungen, zu allergischen oder asthmatischen Reaktionen und anderen Überempfindlichkeiten führen können, sollten sie schnellstmöglich beseitigt werden. Doch wie sind die rechtlichen Gegebenheiten - und besteht hier ein ausreichender Grund zur Mietminderung? "Häufig verweist der Vermieter bei Anzeige der Schimmelbildung auf unzureichendes Beheizen und Belüften der Wohnung und weigert sich, den Schimmel zu beseitigen", weiß Jörn-Peter Jürgens. Der Mieter sei hier in der stärkeren Position: Der Mieter müsse die Schadensursache nicht nennen, sondern lediglich das Vorliegen des Mangels beweisen. Bei sichtbarer Schimmelbildung ist diese Beweisführung einfach. Der Vermieter muss hingegen beweisen, dass die Ursache des Mangels nicht aus seinem Pflichten- und Verantwortungsbereich stammt, sondern aus dem des Mieters. In den meisten Fällen kann hier nur ein Sachverständiger helfen.

Bei Mietminderung Experten um Rat bitten

Falls der Mangel dem Verantwortungsbereich des Vermieters zuzuordnen ist, sind von diesem die Kosten der Schimmelbeseitigung zu tragen. Für den Mieter kommt zudem eine Mietminderung in Betracht. Da sich die Höhe stets nach den Umständen des Einzelfalls richtet, sollten Betroffene Expertenrat einholen - etwa unter www.iv-mieterschutz.de. Das ist auch angeraten, wenn der Mieter eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen erheblicher Gefährdung der Gesundheit durchsetzen will.

Wer ist öfter "schuld"?

(djd). Die eindeutige Schuldzuweisung bei Schimmelbefall ist schwierig. Nach den Erfahrungen von Wolfgang Isenmann, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mieten für Grundstücke und Gebäude sowie Autor zahlreicher Fachartikel, sind die Ursachen der Feuchtigkeitserscheinungen in Wohnungen prozentual wie folgt: 25 bis 30 Prozent sind ausschließlich auf Nutzungsmängel zurückzuführen, 22 bis 25 Prozent nur auf Baumängel und bei 45 bis 55 Prozent der Fälle kommen beide Ursachen zusammen. Unter www.iv-mieterschutz.de gibt es weitere Informationen.


Das könnte Sie auch interessieren

Punkt 18 Uhr heißt es auch heute (15.01.2026) im ARD-Vorabendprogramm: "Wer weiß denn sowas?" mit Quizmaster Kai Pflaume. Diesmal geht es besonders kontrastreich zu, da die Teamchefs Bernhard Hoëcker und Wotan Wilke Möhring Unterstützung von zwei Frauen bekommen, die unterschiedlicher kaum sein könnten. Evelyn Burdecki und Laura Karasek nehmen auf den... weiterlesen

ONE verwandelt heute (15.01.2026) ab 20:15 Uhr das heimische Wohnzimmer in ein kalifornisches Weingut, doch wer hier auf kitschigen Rosé und sanfte Geigenklänge hofft, wird angenehm enttäuscht. In der hochkarätigen Free-TV-Premiere von "Destination Wedding" treffen mit Keanu Reeves und Winona Ryder zwei absolute Ikonen Hollywoods aufeinander, die in dieser herrlich... weiterlesen

Der Traum von makelloser Schönheit wird in „Shell – Schönheit hat ihren Preis“ zum absoluten Albtraum. Während die physischen Medien erst Ende Februar erscheinen, können Filmfans das skurrile Body-Horror-Highlight von Regisseur Max Minghella bereits ab heute, dem 15. Januar 2026, digital als Video-on-Demand erleben. Im Mittelpunkt der Geschichte... weiterlesen

(djd.) Wer zurzeit im Supermarkt Schokolade kauft, ärgert sich vielleicht über die gestiegenen Preise. Zwei oder drei Euro für eine Tafel sind bei vielen Markenprodukten inzwischen normal. Wir erklären, warum Schokolade so teuer geworden ist. Welche Kosten stecken hinter einer Tafel Schokolade? Wie viele andere Unternehmen haben auch... weiterlesen

Im ARD Vorabendprogramm läuft heute (14.01.2026) um 18 Uhr eine neue Ausgabe der Quizshow "Wer weiß denn sowas?", in der Kai Pflaume wieder kuriose Fragen und prominente Gäste präsentiert. Im Zentrum des Geschehens stehen wie gewohnt die beiden Teamchefs Bernhard Hoëcker und Wotan Wilke Möhring, die mit vollem Einsatz um den Sieg kämpfen. Für die... weiterlesen

Mit einer klaren Abkehr vom klassischen Ermittlerkrimi schickt die ARD heute (14.01.2026) um 20:15 Uhr ein juristisches Drama ins Rennen, das den Zeitgeist an seiner empfindlichsten Stelle trifft. In "Die Verteidigerin - Der Fall Nicola" schlüpft Andrea Sawatzki erneut in die Rolle der Freiburger Anwältin Lou Caspari und beweist dabei eindrucksvoll, dass die spannendsten Konflikte... weiterlesen