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Nicht verheiratet, aber alles geregelt: Was ältere Paare rund um Kontoführung, Erbschaft & Co. wissen sollten

Von der Kontoführung bis zur Erbschaft: Ältere, unverheiratete Paare haben in Sachen Finanzen viele individuelle Regelungen zu treffen.
Von der Kontoführung bis zur Erbschaft: Ältere, unverheiratete Paare haben in Sachen Finanzen viele individuelle Regelungen zu treffen.
© djd/Deutscher Sparkassenverlag

(djd). Trauschein oder nicht? Diese höchst persönliche Entscheidung hat für Paare ganz praktische Folgen - vor allem wenn es ums Geld geht. Viele Regelungen, die mit der Ehe automatisch gelten, müssen bei Unverheirateten jeweils individuell vereinbart werden. Nicht nur ältere Paare, die an später und die finanzielle Versorgung des Partners denken, sollten die feinen, aber entscheidenden Unterschiede kennen. Hier gibt es Tipps der Experten von Geld und Haushalt - dem Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe.

Kontoführung

Bei diesem Punkt macht es keinen Unterschied, ob die Partner verheiratet sind oder nicht. In jedem Fall können sie frei entscheiden, ob jeder ein Konto für sich führt oder eine gemeinsame Kasse eingerichtet wird. Bei bereits bestehenden Girokonten ist es möglich, zu einem späteren Zeitpunkt Vollmachten, etwa für den neuen Lebenspartner, einzurichten. Anders beim sogenannten Gemeinschaftskonto: Dies erfordert die Eröffnung eines neuen Kontos, bei dem beide Lebenspartner gleichberechtigte Inhaber sind. Jeder kann dann über das Konto jeweils alleine verfügen. Deshalb eignet sich dieser Kontotyp besonders gut für Paare, da der tägliche Zahlungsverkehr besonders unkompliziert erledigt werden kann.

Unterhalt

Eheliche Partner sind selbstverständlich zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Aber auch nichteheliche Partner sollen laut Sozialrecht füreinander aufkommen. Einklagbar ist dieser Unterhalt indes nicht. Daher ist es empfehlenswert, rechtzeitig vertragliche Regelungen zu treffen, die den Unterhalt im Fall einer Trennung klar regeln - besonders wichtig ist dies für Paare, bei denen einer deutlich mehr verdient als der andere.

Erben und vererben

Für den Erbfall ist es von entscheidender Bedeutung, ob man verheiratet ist oder nicht. Reine Lebensgefährten ohne Eintragung erben nach gesetzlicher Erbfolge nichts. Umso wichtiger ist es gerade für ältere, unverheiratete Paare, diese Frage frühzeitig zu klären. Ein Tipp: Mit einem "Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall" kann der unverheiratete Partner direkt im Todesfall bedacht werden. Dazu wird mit der Bank oder Sparkasse ein Vertrag geschlossen, der festlegt, wer im Todesfall beispielsweise ein Sparbuch erhalten soll. Das Vermögen fällt dann nicht in die Erbmasse, die gesetzliche Erbfolge wird umgangen. Die Kreditinstitute halten für diese Vertragsart geeignete Formulare bereit. Viele weitere Tipps bietet auch die Broschüre "Budgetkompass fürs Älterwerden", kostenfrei erhältlich unter www.geld-und-haushalt.de oder bestellbar unter der Telefonnummer 030 - 204 55 818.

Finanzinformationen rund ums Älterwerden

(djd). Älter werdende Paare, egal ob verheiratet oder nicht, stehen gerade mit Blick auf die Finanzen vor individuellen Fragen. Ob Kontoführung, Versicherungen oder Kredit, Informationen zu den verschiedensten Themenbereichen bietet "Geld und Haushalt", der Beratungsdienst der Sparkassen. Neben zahlreichen Tipps auf der Homepage www.geld-und-haushalt.de lassen sich hier auch kostenfreie Broschüren zu den verschiedenen Themenbereichen bestellen - passend zum eigenen Informationsbedarf.


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