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Wenn die Rente nicht reicht: So kann die eigene Immobilie die Einnahmen von Ruheständlern merklich steigern

Senioren, die Haus oder Wohnung verrenten, profitieren von einem lebenslangen Wohnrecht, sind befreit von den Kosten der Instandhaltung und haben dank einer Leibrente die Möglichkeit, Kinder und Enkel zu Lebzeiten finanziell zu unterstützen.
Senioren, die Haus oder Wohnung verrenten, profitieren von einem lebenslangen Wohnrecht, sind befreit von den Kosten der Instandhaltung und haben dank einer Leibrente die Möglichkeit, Kinder und Enkel zu Lebzeiten finanziell zu unterstützen.
© djd/Deutsche Leibrenten

(djd). Ein Leben lang gearbeitet und dann die große Ernüchterung: Große Sprünge sind mit der gesetzlichen Rente nicht drin. Wie der aktuelle Alterssicherungsbericht der Bundesregierung zeigt, erhalten Männer monatlich im Schnitt rund 1.178 Euro pro Monat, Frauen dagegen nur etwa 764 Euro. Ein Teil der Ruheständler ist besser versorgt mit zusätzlichen Einnahmen aus Betriebsrenten, Lebensversicherungen oder Mieten. Doch der Großteil der Senioren kann nicht auf diese Einnahmequellen zurückgreifen. Viele nehmen im Alter deshalb noch einen Nebenjob an. 

Obergrenze beim Zuverdienst beachten

Die Gründe für das Ausüben eines Nebenjobs sind unterschiedlich. Einige Senioren fühlen sich noch zu jung für den Ruhestand, andere benötigen das Geld, um nicht in der Schuldenfalle zu landen. Dabei fragen sich viele Rentner, ob sie im Alter unbegrenzt dazuverdienen können. Ja, aber nur wenn sie das gesetzliche Renteneintrittsalter überschritten haben. Bis 2031 wird es schrittweise auf 67 Jahre angehoben, spezielle Rechner im Internet helfen dabei, herauszufinden, welcher Jahrgang die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht hat. Wer vorzeitig in den Ruhestand gegangen ist und einen Job annimmt, darf normalerweise bis zu 6.300 Euro pro Jahr dazuverdienen, sonst wird die Rente gekürzt. Der Nebenjob muss zudem der Rentenversicherung gemeldet werden. Diese Regelung trifft zum Beispiel auf Senioren zu, die nach 35 Jahren in Rente gehen, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Derzeit gilt eine Ausnahme: In der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber beschlossen, die Zuverdienstgrenze im Jahr 2021 auf bis zu 46.060 Euro anzuheben. So sollen bereits in Rente gegangene Fachkräfte in systemrelevanten Berufen leichter rekrutiert werden können.

Weitere Möglichkeit: die Immobilie verrenten

Senioren, die in der eigenen Immobilie wohnen, bieten sich noch andere Möglichkeiten: „Gefragt sind maßgeschneiderte Lösungen für Immobilieneigentümer im Alter, mit denen auf die Bedürfnisse dieser Menschen Rücksicht genommen wird“, sagt Prof. Dr. Heinrich Schradin von der Uni Köln. Dazu zählt beispielsweise die Immobilienverrentung. So kann etwa die Immobilienrente der Deutschen Leibrente Grundbesitz AG Ruheständlern ein finanziell sorgenfreies Leben ermöglichen. Mehr Informationen gibt es unter www.deutsche-leibrenten.de. Denn Senioren, die Haus oder Wohnung an diesen Anbieter verkaufen, profitieren von einem lebenslangen Wohnrecht und sind befreit von den Kosten der Instandhaltung. Dank einer Leibrente haben sie die Möglichkeit, Kinder und Enkel zu Lebzeiten finanziell zu unterstützen.


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