• Ratgeberbox
  • Geld & Recht
  • Wenn der Vermieter mehr Geld will: Um Mietererhöhungen gibt es häufig Streit zwischen den Parteien

Wenn der Vermieter mehr Geld will: Um Mietererhöhungen gibt es häufig Streit zwischen den Parteien

Mieterhöhung - so ein Schreiben erhält kein Mieter gern, doch in bestimmten Fällen muss er dies akzeptieren.
Mieterhöhung - so ein Schreiben erhält kein Mieter gern, doch in bestimmten Fällen muss er dies akzeptieren.
© djd/Interessenverband Mieterschutz e.V.

(djd). Wohnen ist oft teuer in Deutschland - besonders in Ballungszentren treibt Wohnungsmangel die Mietpreise in die Höhe. Flattert dann mit einem Schreiben des Vermieters eine saftige Mieterhöhung ins Haus, fühlt sich so mancher übervorteilt, wenn er noch mehr zahlen soll. Den Betroffenen stellt sich die Frage, was sie tun und ob sie sich dagegen wehren können. Dazu sollte man wissen, dass der Bewohner einer ordnungsgemäßen Mieterhöhung zustimmen muss - allerdings kann der Vermieter dies auch verlangen, sofern alle Kriterien erfüllt sind.

Es gibt drei Arten von Mieterhöhungen

"Zunächst einmal gilt es zu unterscheiden, um was für eine Mieterhöhung es sich handelt", erklärt Chrysanthi Petkou vom Interessenverband Mieterschutz. Es gebe im Grunde drei Arten. Die sogenannte Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete ist eine Erhöhung der Kaltmiete. "Sie ist auf maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt", so die Expertin. Eine solche Erhöhung muss immer begründet werden - beispielsweise mittels eines Mietspiegels oder mithilfe von Vergleichswohnungen.

Bei der Modernisierungsmieterhöhung wird ebenfalls die Kaltmiete hochgestuft. Das darf erst nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten erfolgen und ist nicht erlaubt, wenn der Abschluss bereits vor Mietbeginn stattgefunden hat. "Wie hoch die Miete steigen darf, ist hier nicht klar begrenzt, die Grenze liegt bei Mietwucher, die jedoch nur selten vorkommt", weiß Petkou. Allerdings seien Reparaturen und Instandsetzungen nicht auf den Mieter umlegbar. Im Zweifel sollte man sich zeitnah fachkundig beraten lassen - Experten findet man etwa unter www.iv-mieterschutz.de. Denn Einwendungen gegen die Erhöhung muss der Mieter fristgerecht schriftlich mitteilen, sonst droht Klage auf Zustimmung.

Steigende Nebenkosten

Als dritte Variante bleibt noch die Anhebung der Nebenkostenvorauszahlung, was keine Mieterhöhung im klassischen Sinne ist, aber oft so benannt wird. Sie erfolgt meist nach Erstellung und Zusendung einer Betriebskostenabrechnung und resultiert aus dem Nachzahlungsbetrag geteilt durch zwölf Monate. Bei unberechtigter Nichtzahlung droht schlimmstenfalls die Kündigung, darum sollte der Betrag notfalls noch vor Prüfung der Abrechnung mit der monatlichen Miete überwiesen werden.

Was gilt bei Staffelmiete und Co.?

(djd). Mieterhöhungen zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete sind dann ausgeschlossen, wenn bereits im Mietvertrag eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart wurde. Bei der Staffelmiete ist im Vertrag detailliert festgelegt, wann und in welchem Umfang die Miete erhöht wird. Bei der Indexmiete steigt die Miete vertragsgemäß analog zum Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts oder vergleichbarer Indices. Mieterhöhungen außer der Reihe sind damit nicht zulässig - das gilt auch bei Modernisierungsmaßnahmen. Unter www.iv-mieterschutz.de gibt es weitere Informationen zum Thema.


Das könnte Sie auch interessieren

Ein blutiger Leichenfund im Englischen Garten bildet den Auftakt für den ZDF Freitagskrimi "Die letzte Klassenfahrt" aus der Reihe "Der Alte", der heute (15.05.2026) um 20:15 Uhr menschliche Abgründe hinter einer vermeintlich harmlosen Klassenfahrt offenlegt. Das Opfer, der Lehrer Ulrich Leidinger (Jürgen Klein), verblutete barfuß und im Schlafanzug an einer schweren... weiterlesen

Ralf Schmitz drückt heute (15.05.2026) ab 20:15 Uhr ordentlich aufs Tempo, denn SAT.1 strahlt noch einmal die Aufzeichnung seines Erfolgsprogramms "Schmitzefrei" aus. Der Komiker wirbelt in diesem Mitschnitt mit einer derartigen Geschwindigkeit über die Bühne, dass dem Publikum allein beim Zusehen der Atem stocken könnte. In einer Welt, in der ständige Erreichbarkeit... weiterlesen

(DJD). Ein kurzer Moment im Gespräch, ein merkwürdiger Seitenblick – und plötzlich schießt die Frage in den Kopf: Habe ich etwa Mundgeruch? Das Thema ist vielen unangenehm, doch die Ursache ist meist profan und liegt direkt im Mundraum. Bakterien zersetzen dort Speisereste und bilden übel riechende Schwefelverbindungen. Wer dauerhaft frischen Atem will, muss... weiterlesen

Wer im Internet nach Gewinnspielen sucht, verliert bei der Fülle an Angeboten schnell den Überblick. Viele Teilnehmer machen dabei den Fehler, sich wahllos für alles zu registrieren, was ihnen vor die Maus kommt. Erfahrene Gewinnspiel-Profis hingegen nutzen effizientere Methoden: z.B. filtern sie nach dem Teilnahmeschluss. Warum dieser Fokus... weiterlesen

Ein tiefschwarzer Schatten legt sich über die glitzernde Küste von Split: Die ARD zeigt heute (14.05.2026) um 20:15 Uhr den Kroatien-Krimi "Gefahr im Verzug". Im 18. Fall der erfolgreichen Reihe dient die traumhafte Kulisse der Adria keineswegs als bloße Postkartenidylle. Vielmehr bildet sie einen scharfen Kontrast zu einer Handlung, die moralisch deutlich dunkler... weiterlesen

Eine schillernde Zeitreise in die Ära der Plateauschuhe und Discokugeln erwartet die Zuschauer heute (14.05.2026) um 20:15 Uhr im NDR. Mit der Dokumentation "Boney M.: Disco. Macht. Legende" beleuchtet der Sender die unglaubliche Geschichte einer Band, die weit mehr war als nur ein flüchtiges Studioprojekt der siebziger Jahre. Welthits wie "Rivers Of Babylon", "Ma Baker" oder... weiterlesen

Mitten im idyllischen Kölner Panorama wird ein Ausflugsdampfer zur tödlichen Falle, wenn der WDR heute (14.05.2026) um 20:15 Uhr den Köln-Tatort "Hubertys Rache" wiederholt. Das Ermittlerduo Max Ballauf (Klaus J. Behrendt) und Freddy Schenk (Dietmar Bär) wird in dieser Wiederholung mit einem Kammerspiel konfrontiert, das an psychologischer Intensität kaum zu... weiterlesen