Was dürfen die Nachbarn auf dem Balkon? Oft streiten Mieter und Vermieter darüber, was erlaubt ist und was nicht

Die Lagerung von Getränken oder anderen Gegenständen auf dem Balkon ist gestattet - solange keine unangenehmen Gerüche gestehen und der äußere Eindruck nicht beeinträchtigt wird.
Die Lagerung von Getränken oder anderen Gegenständen auf dem Balkon ist gestattet - solange keine unangenehmen Gerüche gestehen und der äußere Eindruck nicht beeinträchtigt wird.
© djd/Interessenverband Mieterschutz e.V.

(djd). Sommerzeit ist Balkonzeit: Wann immer das Wetter es zulässt, genießen viele Menschen hier entspannte Freizeit bei Sonne, Grillspaß und Co. Doch nicht alles, was ein Mieter auf seinem Freiluftplätzchen so anstellt, gefällt auch seinem Nachbarn oder Vermieter. Und so kommt es nicht selten zu Beschwerden bis hin zu Rechtsstreitigkeiten. Dazu erklärt Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz: "Gehört der Balkon zur Mietsache, kann der Bewohner ihn grundsätzlich gemäß seinen Wünschen nutzen." Dabei seien jedoch die Rechte der Mitmieter und des Vermieters zu beachten.

Keine Rauchbelästigung durchs Grillen

Besonderes Augenmerk sollte hierbei auf das Grillen gelegt werden. Ist im Mietvertrag vermerkt, dass Grillen auf dem Balkon eingeschränkt oder verboten ist, muss man sich daran halten. Ansonsten ist das Brutzeln zwar erlaubt, aber es gilt das Gebot der Rücksichtnahme. Der Nachbar darf nicht durch übermäßigen Qualm gestört werden. Das gilt ebenso für Zigarettenrauch, wie laut Jürgens verschiedene Urteile bestätigen. Vorsicht ist zudem bei nächtlichen Gesprächen oder auf dem Balkon stattfindenden Partys geboten - ab 22 Uhr bis 6 Uhr gilt Nachtruhe und Feierlichkeiten müssen in Zimmerlautstärke nach drinnen verlagert werden.

Pflanzenliebhaber können ihren grünen Daumen auf dem Balkon größtenteils ungehindert zum Einsatz kommen lassen. Ordnungsgemäß angebrachte Blumenkästen und Rankhilfen sind erlaubt - ebenso dezenter Sichtschutz, Sonnenschirm und normale Möblierung. Fragen sollte man den Vermieter etwa vor dem Anbringen fester Markisen, der Installation von Außensteckdosen, Parabolantennen oder der Einkleidung des Balkons mit einem Katzenschutznetz. Mehr Rat und Informationen zum Thema gibt es unter www.iv-mieterschutz.de.

Wäsche trocknen erlaubt

Manch ein Mieter nutzt seinen Balkon allerdings weniger zum Vergnügen, sondern mehr als zusätzlichen Raum. Das Trocknen von Wäsche samt Aufstellen von Wäscheständern gehört dabei zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Das Abladen von Müll oder Gerümpel hingegen muss nicht hingenommen werden - es stört nicht nur das äußere Erscheinungsbild des Wohnhauses, sondern kann auch Ungezieferbefall und schlechten Geruch verursachen.

Das sollten Mieter noch wissen

(djd). Für Instandsetzungsarbeiten wie die Reparatur zerbrochener Fliesen, defekter Abflussrohre oder bröckelnden Putzes ist der Vermieter zuständig. Verschönerungsarbeiten kann der Mieter selbst vornehmen, sollte aber bei baulichen Maßnahmen wie der Verlegung neuer Fliesen oder beim Streichen der Balkonwände mit einer anderen Farbe vorher mit dem Vermieter Rücksprache halten. Weitere Informationen unter www.iv-mieterschutz.de. Kleintiere dürfen ebenso wie in der Wohnung auch auf dem Balkon nicht verboten werden - vorausgesetzt die Nachbarn werden nicht durch Geruch und Geräusche belästigt.


Das könnte Sie auch interessieren

Ein komplexes Netz aus Eifersucht, familiären Verstrickungen und Frankfurter Immobiliengeschäften spinnt sich heute Abend (03.10.2025) im ZDF. Der neue Freitagskrimi "Ausgetanzt" aus der beliebten Reihe "Ein Fall für zwei" bietet ab 20:15 Uhr eine spannungsgeladene Mischung aus emotionalem Drama und knallharter Ermittlungsarbeit. Diesmal führt der Fall die Protagonisten... weiterlesen

Mit einem Knopfdruck zurück in die goldene Ära des deutschen Fernsehens: Heute Abend steht der SWR ganz im Zeichen eines unvergessenen Quiz-Klassikers. Am Tag der Deutschen Einheit strahlt der Sender um 20:15 Uhr die Hommage "Was bin ich? - Die besten Ehrengäste" aus. Die Sendung ist eine Feier des heiteren Beruferatens und vor allem eine Verneigung vor dem berühmten... weiterlesen

Heute Abend, am 3. Oktober 2025, um 20:15 Uhr, zeigt ProSieben die mit Spannung erwartete Free-TV-Premiere des mehrfach ausgezeichneten Films "Oppenheimer". Unter der Regie von Meisterregisseur Christopher Nolan tauchen die Zuschauer in die intensive und historisch aufgeladene Geschichte des theoretischen Physikers J. Robert Oppenheimer (Cillian Murphy) ein. Der... weiterlesen

(DJD). Die Elektromobilität entwickelt sich schnell weiter – und damit auch die Möglichkeiten, wie Strom gespeichert, genutzt und verteilt werden kann. Denn immer mehr E-Autos können nicht nur Strom laden, sondern auch wieder abgeben, sei es in den eigenen Haushalt oder in das öffentliche Stromnetz. Fachleute sprechen dabei vom bidirektionalen Laden. Auf diese Weise... weiterlesen

Auf Kabel Eins läuft heute (02.10.2025) um 20:15 Uhr eine neue Folge "Rosins Restaurants". Diesmal verschlägt es Frank Rosin in den Harz. Im idyllischen Braunlage liegt das "Waldcafé Forellenteich", ein Ausflugslokal, das einst über drei Jahrzehnte florierte. Doch seit die neuen Pächter Jan Stadel und Petra Baumann-Lüttge das Ruder übernommen haben, weht... weiterlesen

Die Verfilmungen der Romane von Charlotte Link sind ein fester Bestandteil des ARD-DonnerstagsKrimis. Heute (02.10.2025) um 20:15 Uhr steht der erste Teil des Zweiteilers "Charlotte Link - Einsame Nacht" auf dem Programm, und wer hier nur einen weiteren gemütlichen Fernsehkrimi erwartet, liegt falsch. Die Drehbuchautoren Benjamin Benedict und Jörg Lühdorff haben die... weiterlesen