Was dürfen die Nachbarn auf dem Balkon? Oft streiten Mieter und Vermieter darüber, was erlaubt ist und was nicht

Die Lagerung von Getränken oder anderen Gegenständen auf dem Balkon ist gestattet - solange keine unangenehmen Gerüche gestehen und der äußere Eindruck nicht beeinträchtigt wird.
Die Lagerung von Getränken oder anderen Gegenständen auf dem Balkon ist gestattet - solange keine unangenehmen Gerüche gestehen und der äußere Eindruck nicht beeinträchtigt wird.
© djd/Interessenverband Mieterschutz e.V.

(djd). Sommerzeit ist Balkonzeit: Wann immer das Wetter es zulässt, genießen viele Menschen hier entspannte Freizeit bei Sonne, Grillspaß und Co. Doch nicht alles, was ein Mieter auf seinem Freiluftplätzchen so anstellt, gefällt auch seinem Nachbarn oder Vermieter. Und so kommt es nicht selten zu Beschwerden bis hin zu Rechtsstreitigkeiten. Dazu erklärt Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz: "Gehört der Balkon zur Mietsache, kann der Bewohner ihn grundsätzlich gemäß seinen Wünschen nutzen." Dabei seien jedoch die Rechte der Mitmieter und des Vermieters zu beachten.

Keine Rauchbelästigung durchs Grillen

Besonderes Augenmerk sollte hierbei auf das Grillen gelegt werden. Ist im Mietvertrag vermerkt, dass Grillen auf dem Balkon eingeschränkt oder verboten ist, muss man sich daran halten. Ansonsten ist das Brutzeln zwar erlaubt, aber es gilt das Gebot der Rücksichtnahme. Der Nachbar darf nicht durch übermäßigen Qualm gestört werden. Das gilt ebenso für Zigarettenrauch, wie laut Jürgens verschiedene Urteile bestätigen. Vorsicht ist zudem bei nächtlichen Gesprächen oder auf dem Balkon stattfindenden Partys geboten - ab 22 Uhr bis 6 Uhr gilt Nachtruhe und Feierlichkeiten müssen in Zimmerlautstärke nach drinnen verlagert werden.

Pflanzenliebhaber können ihren grünen Daumen auf dem Balkon größtenteils ungehindert zum Einsatz kommen lassen. Ordnungsgemäß angebrachte Blumenkästen und Rankhilfen sind erlaubt - ebenso dezenter Sichtschutz, Sonnenschirm und normale Möblierung. Fragen sollte man den Vermieter etwa vor dem Anbringen fester Markisen, der Installation von Außensteckdosen, Parabolantennen oder der Einkleidung des Balkons mit einem Katzenschutznetz. Mehr Rat und Informationen zum Thema gibt es unter www.iv-mieterschutz.de.

Wäsche trocknen erlaubt

Manch ein Mieter nutzt seinen Balkon allerdings weniger zum Vergnügen, sondern mehr als zusätzlichen Raum. Das Trocknen von Wäsche samt Aufstellen von Wäscheständern gehört dabei zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Das Abladen von Müll oder Gerümpel hingegen muss nicht hingenommen werden - es stört nicht nur das äußere Erscheinungsbild des Wohnhauses, sondern kann auch Ungezieferbefall und schlechten Geruch verursachen.

Das sollten Mieter noch wissen

(djd). Für Instandsetzungsarbeiten wie die Reparatur zerbrochener Fliesen, defekter Abflussrohre oder bröckelnden Putzes ist der Vermieter zuständig. Verschönerungsarbeiten kann der Mieter selbst vornehmen, sollte aber bei baulichen Maßnahmen wie der Verlegung neuer Fliesen oder beim Streichen der Balkonwände mit einer anderen Farbe vorher mit dem Vermieter Rücksprache halten. Weitere Informationen unter www.iv-mieterschutz.de. Kleintiere dürfen ebenso wie in der Wohnung auch auf dem Balkon nicht verboten werden - vorausgesetzt die Nachbarn werden nicht durch Geruch und Geräusche belästigt.


Das könnte Sie auch interessieren

In der Welt des Balletts herrscht oft Gnade und Eleganz, doch heute Abend (12.12.2025) um 20:15 Uhr verwandelt sie sich im ZDF in eine eiskalte Kulisse für ein Verbrechen. Der Freitagskrimi "Im Spiegel der Tod" aus der Reihe "Jenseits der Spree" nimmt die Zuschauer mit in das glitzernde und gleichzeitig abgründige Milieu einer Berliner Tanzakademie, in dem Ehrgeiz und Eifersucht... weiterlesen

In den kalten, klaren Dezembernächten verbirgt sich ein tiefes Geheimnis, das Jahr für Jahr in den Tälern und auf den Höhen einer besonderen Region entfacht wird- dem Weihnachtsland Erzgebirge. Heute Abend um 20:15 Uhr lädt der MDR mit der Wiederholung seiner Sendung "Wunderbares Weihnachtsland - Erzgebirge" dazu ein, in diesen einzigartigen Glanz einzutauchen, ein... weiterlesen

Zuschauer der ARD müssen sich heute auf eine Programmänderung der spannenden Art einstellen: Die Quizshow "Wer weiß denn sowas?" fällt aus. Statt des gewohnten Ratespiels um 18 Uhr steht die deutsche Frauen-Nationalmannschaft im Rampenlicht. Der Grund ist hochkarätiger Sport: das Halbfinale der Handball-Weltmeisterschaft der Frauen 2025 zwischen Deutschland und dem... weiterlesen

Um 18 Uhr lädt die beliebte Ratesendung "Wer weiß denn sowas?" auch heute (11.12.2025) zur täglichen Dosis Wissensduell in das ARD-Vorabendprogramm. Routinier Kai Pflaume führt gewohnt charmant durch die Sendung. An seiner Seite kämpfen die beiden ikonischen Teamchefs Bernhard Hoëcker und Wotan Wilke Möhring um den Sieg. Für das nötige Fachwissen... weiterlesen

Es ist ein Abschied, der schmerzt und die Fans des beliebten Zürich-Krimis erneut mit gemischten Gefühlen zurücklässt: Christian Kohlund als der kauzige, aber kompromisslose "Anwalt ohne Lizenz" Thomas Borchert tritt ein weiteres Mal vorerst von der Bühne ab. Trotz konstant starker Quoten ist die heutige Episode "Borchert und die Glut des Bösen" weitaus mehr als... weiterlesen

(DJD). Das Zufallen der Haustür, die prasselnden Regentropfen auf dem Dach oder das Rascheln von Papier: Wer solche Geräusche im Alltag wahrnimmt, ist meist davon überzeugt, noch gut zu hören – selbst wenn bereits eine Hörminderung vorliegt. Die Eurotrack-Studie von 2025 zeigt: Nur etwa zehn Prozent der älteren Menschen mit messbar eingeschränktem... weiterlesen

Das ARD Vorabendprogramm strahlt heute (10.12.2025) um 18 Uhr eine neue Ausgabe des beliebten Quiz-Formats "Wer weiss denn sowas?" aus. Die Show läuft montags bis freitags und wird von Moderator Kai Pflaume präsentiert. Die Teamchefs Bernhard Hoëcker und Wotan Wilke Möhring stellen sich wieder den kuriosesten Fragen, doch die grösste Freude dürfte bei vielen... weiterlesen