Sicher fahren und sparen: Der Einsatz von Dashcams wird erstmals bei der Kfz-Versicherung berücksichtigt
(djd). Dashcams heißen die kleinen Kameras an der Windschutzscheibe, deren Aufnahmen vor allem zur Aufklärung von Unfällen beitragen können. Sie geben dem Fahrer oder der Fahrerin durch ihr bloßes Vorhandensein das beruhigende Gefühl, dass es im Ernstfall Aufzeichnungen des Geschehens gibt. Auch auf das eigene Fahrverhalten können sich die Kameras positiv auswirken. In Deutschland wird der Einsatz einer Dashcam ab sofort erstmals auch bei der Tarifgestaltung in Kfz-Versicherungen berücksichtigt.
Kosten sinken, Verkehrssicherheit wird erhöht
Kunden der Versicherungsgruppe "die Bayerische" beispielsweise erhalten einen Nachlass von bis zu 15 Prozent auf ihre Kfz-Versicherung, wenn sie den Besitz einer Dashcam nachweisen können. Zudem bekommen die Kunden einen Rabatt von fünf Prozent beim Kauf einer Nextbase-Dashcam bei bestimmten Handelspartnern. "Die Kosten für die Kfz-Versicherung sinken und die Verkehrssicherheit wird verbessert", betont Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe. Unter www.nextbase.com etwa gibt es viele Informationen zu modernen Dashcams, die auch eine Reihe zusätzlicher Funktionen bieten. Eine Notfall-SOS-Funktion etwa sendet bei einem Unfall automatisiert wichtige Daten an den Rettungsdienst wie die GPS-Position, falls der Fahrer nicht mehr reagieren kann. Neben der Risikovermeidung durch bewussteres Fahren ist die schnelle Klärung von Unfallhergängen ein entscheidendes Argument für die Verwendung einer Dashcam. Sie kann Betrugsversuche vermeiden, spart Zeit und Kosten langwieriger Verfahren und kann unter Umständen den Schadenfreiheitsrabatt "retten". In vielen Ländern wie etwa Großbritannien sind Dashcam-Versicherungspolicen im Übrigen seit Jahren Standard.
Rechtslage in Deutschland
Der BGH hat im Mai 2018 Dashcams auch in Deutschland beschränkt zugelassen und als Beweismittel vor Gericht verwertbar gemacht. Allerdings sind permanente Aufzeichnungen ohne Anlass nicht gestattet und verstoßen gegen das Datenschutzgesetz. Das Gerichtsurteil lässt kurze, anlassbezogene Aufnahmen als Beweismittel zu, die Unfallhergänge im Straßenverkehr dokumentieren und so bei Gerichtsverfahren zur Klärung der Schuldfrage beitragen können. Nicht erlaubt sind jedoch wahllos und grundlos gesammelte Bilddateien anderer Verkehrsteilnehmer. Hierbei überwiegt nach wie vor der Datenschutz. Das sogenannte Loop-Recording ist daher unverzichtbarer Bestandteil einer Dashcam. Die Funktion überschreibt getätigte Aufzeichnungen kontinuierlich und speichert diese nur bei einem Unfall durch einen Aufprall- und Bewegungssensor oder durch manuelle Betätigung eines Knopfes.