Einliegerwohnung smart geplant: Vermieten, vorsorgen, generationenübergreifend wohnen

Samstag, 17.05.2025 |
Im neuen Eigenheim eine Einliegerwohnung als zweite Wohneinheit einzuplanen, kann sich lohnen, z. B. zur finanziellen Entlastung durch Mieteinnahmen, als Wohnraum für Familienmitglieder oder als frühzeitig geplanter Altersruhesitz.
Im neuen Eigenheim eine Einliegerwohnung als zweite Wohneinheit einzuplanen, kann sich lohnen, z. B. zur finanziellen Entlastung durch Mieteinnahmen, als Wohnraum für Familienmitglieder oder als frühzeitig geplanter Altersruhesitz.
© DJD/Bauherren-Schutzbund/Katarzyna Bialasiewicz

(DJD). Eine Einliegerwohnung im Eigenheim kann eine wertvolle Investition sein – als Mietobjekt zur finanziellen Entlastung, als Wohnraum für Familienangehörige oder als zukünftiger Altersruhesitz. Damit sie langfristig sinnvoll nutzbar ist, sollten Bauherren bereits bei der Planung wichtige Aspekte bedenken. "Dazu gehören nicht nur bauliche und technische Details, sondern auch Überlegungen zur späteren Nutzung", rät Erik Stange, Pressesprecher beim Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Wer vorausschauend plant, schafft eine flexible und werthaltige Lösung für die Zukunft.

Vermietung: Schallschutz und separate Abrechnungen nicht vergessen

Soll die Einliegerwohnung vermietet werden, ist eine gute Schalldämmung zwischen den Wohneinheiten essenziell. Dickere Wände, hochwertige Trittschalldämmung und separate Eingänge sorgen für Privatsphäre und verhindern Konflikte zwischen den Parteien. Auch eine eigenständige Abrechnung von Wasser, Strom und Heizung ist sinnvoll, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Hierbei kann eine getrennte Zählerinstallation direkt beim Bau eingeplant werden. Zudem sollte die Wohnung über eine abgeschlossene Küche und ein eigenes Bad verfügen, um als eigenständige Wohneinheit anerkannt zu werden. Eine Einliegerwohnung kann die Hausfinanzierung durch Mieteinnahmen unterstützen und zusätzlich steuerliche Vorteile bringen. So lassen sich bei Vermietung bestimmte Kosten wie Bauzinsen, Abschreibungen oder Modernisierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Außerdem sollte geprüft werden, welche baurechtlichen Vorgaben gelten, etwa in Bezug auf Stellplatznachweise oder Bebauungspläne. Sinnvoll ist eine unabhängige Beratung bei der Planung, zum Beispiel durch einen Bauherrenberater des BSB: Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Berateradressen.

Altersgerechtes Wohnen: Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken

Wenn die Einliegerwohnung als potenzieller Alterswohnsitz dienen soll, sind barrierearme Bauweisen entscheidend. Dazu zählen schwellenlose Türen, breite Durchgänge und eine bodengleiche Dusche im Bad. Auch der Zugang zur Wohnung sollte möglichst ebenerdig oder per Rampe erreichbar sein. Eine spätere Nachrüstung von Aufzügen oder Treppenliften ist aufwendig und teuer – wer vorausschauend plant, spart langfristig Kosten. Zudem kann eine altersgerechte Ausstattung bereits in jüngeren Jahren zusätzlichen Komfort bieten, zum Beispiel durch eine offen gestaltete Raumaufteilung.


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