Eine Bauherrenbürgschaft kann lästigen Streit um die Schlussrate verhindern
(djd/pt). Hausbau ist Vertrauenssache. Schließlich geht es um viel Geld, das der Bauherr aufbringen und meist über Jahrzehnte finanzieren muss. Da ist es sinnvoll, bereits vor Baubeginn möglichst viele potentielle Risiken auszuschließen. Das spart Geld und Nerven und macht die Finanzierung des Eigenheimes kalkulierbar. Doch der Hausbau ist auch so etwas wie eine Ehe auf Zeit: Der Bauherr geht mit der Baufirma eine Beziehung ein. Damit diese harmonisch und erfolgsbringend für beide Parteien abläuft, gilt es, auch die Bedürfnisse des Handwerksunternehmens ins Gesamtkalkül einzubeziehen.
Bauunternehmen möchten von den Bauherren deshalb Sicherheiten erhalten, die ihnen garantieren, dass die vereinbarte Vertragssumme auch vollständig geleistet werden kann. "Sieht das Gesetz für Bauherren einen Sicherheitseinbehalt oder eine Bürgschaft für die rechtzeitige und mangelfreie Erstellung des Bauwerks vor, so gibt es von dieser Seite für die Hausbauunternehmen keine vergleichbare Absicherung, obwohl diese mit der Bauleistung stets in Vorleistung gehen müssen", erklärt Florian Haas von der Münchner Verbraucherschutz-Organisation "Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V.". Verlangt werde üblicherweise die Vorlage einer Darlehenszusage und Eigenkapitalnachweise in ausreichender Höhe.
Keine ungesicherte Vorleistung eingehen
Früher ließen sich Baufirmen häufig zusätzlich die Auszahlungsansprüche des Darlehens bis zur Höhe der Vertragssumme abtreten, jedoch wurden diese Klauseln durch die Rechtsprechung teilweise für unwirksam erklärt. Ersatzweise verlangen Bauunternehmen nunmehr häufig die Übergabe einer Zahlungsbürgschaft in voller Höhe der Auftragssumme. "Eine für den Bauherrn kostspielige und unnötige finanzielle Belastung", so Haas. Um diese Kosten einzusparen, würde den Bauherren teilweise angeboten, die Schlussrate als Zusatzsicherheit vor Baubeginn auf ein Sperrkonto des Auftragnehmers einzuzahlen. "Davor kann man jedoch nur eindringlich warnen", meint Florian Haas. Der Bauherr gehe damit in eine ungesicherte Vorleistung und das Geld sei im Falle der Insolvenz der Baufirma meist verloren. "Kritisch wird es für die Bauunternehmen doch meist erst, wenn der Hausbau dem Ende entgegengeht, den Bauherren wegen schlechter Kalkulation das Geld ausgeht und die letzten Zahlungen anstehen", so Haas. Von daher sei eine Zahlungsbürgschaft über die gesamte Hausbausumme unsinnig, wenn es eine Finanzierungszusage und Eigenkapitalnachweise in ausreichender Höhe gebe.