Eigentumswohnung modernisieren: Unterschiede im Gemeinschafts- und Sondereigentum beachten

Bei umfassenden Modernisierungsarbeiten in einer Eigentumswohnung kann es sich lohnen, einen unabhängigen Sachverständigen zur Bestandsaufnahme und Überprüfung der Baumaßnahmen hinzuzuziehen.
Bei umfassenden Modernisierungsarbeiten in einer Eigentumswohnung kann es sich lohnen, einen unabhängigen Sachverständigen zur Bestandsaufnahme und Überprüfung der Baumaßnahmen hinzuzuziehen.
© djd/Bauherren-Schutzbund/www.markopriske.de

(djd). Wer schon länger eine Eigentumswohnung besitzt oder gebrauchtes Wohneigentum in einem Mehrfamilienhaus erwirbt, wird früher oder später mit einer Modernisierung konfrontiert sein. Die Gründe sind vielfältig. Sie reichen von dem Wunsch nach mehr Wohnkomfort über mehr Energieeffizienz bis zum Erhalt oder der Verbesserung des Werts von Wohnung und Wohnanlage. "Grundsätzlich zu unterscheiden sind hier Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum und am Sondereigentum", erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

Größere Maßnahmen am Haus müssen in der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden

"Die Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, für die Instandhaltung einer Wohnanlage zu sorgen", sagt Stange. Dazu gehören zum Beispiel Garten- und Reinigungsarbeiten, die Reparatur kleinerer Schäden oder die Instandhaltung technischer Anlagen. In der Regel liegen diese Arbeiten in der Hand des Hausverwalters, in vielen Verträgen ist ein Kostenlimit für die selbstständige Vergabe von Aufträgen vorgesehen. Größere Maßnahmen müssen in der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Ideal ist es, wenn hierfür konkrete Kostenvoranschläge vorliegen. So weiß jeder in der Versammlung, welche Belastungen auf ihn zukommen. In der Regel zahlen Wohnungseigentümer mit dem Hausgeld auch eine monatliche Instandhaltungsrücklage. Sie verhindert, dass sich die Besitzer bei unumgänglichen Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten mit unerwartet hohen Kosten konfrontiert sehen.

In der eigenen Wohnung besitzen Eigentümer weitgehende Handlungsfreiheit

Rücklagen zu bilden, lohnt sich auch für das Sondereigentum, also die eigentliche Wohnung. Für ihre Instandhaltung ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich, weder die anderen Eigentümer noch der Verwalter haben Mitspracherechte. Allerdings muss sichergestellt werden, dass unterlassene Instandhaltungsarbeiten keine Schäden an benachbarten Wohnungen oder am Gemeinschaftseigentum verursachen. Stange rät: "Kleinere Arbeiten sollte man regelmäßig durchführen - das ist meist günstiger, als zu warten, bis größere Reparaturen anfallen." Wenn eine umfassende Modernisierung ansteht, etwa eine Bad-Komplettmodernisierung oder ein barrierefreier Umbau der gesamten Wohnung, kann man für die Planung einen unabhängigen Sachverständigen, zum Beispiel einen BSB-Bauherrenberater hinzuziehen. Adressen und den kostenlosen Ratgeber "Eigentumswohnung" gibt es unter www.bsb-ev.de. Der Berater kann Modernisierungen oder Sanierungen auch mit regelmäßigen Qualitätskontrollen begleiten. Dabei überprüft er, ob die Handwerker die Arbeiten fachgerecht und vertragsgemäß in der vereinbarten Qualität ausführen.


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