Besonnen auf die Neuerungen reagieren - Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes: Holz- und Pelletheizungen bleiben erlaubt

Mittwoch, 19.07.2023 |
Ein Kachelofen nutzt den regenerativen Energieträger Holz effizient und strahlt über seine Keramik behagliche Wärme mit hohem Infrarotanteil ab.
Ein Kachelofen nutzt den regenerativen Energieträger Holz effizient und strahlt über seine Keramik behagliche Wärme mit hohem Infrarotanteil ab.
© DJD/AdK/www.kachelofenwelt.de/Gutbrod

(DJD). Das neue Heizungsgesetz (GEG) für mehr Klimaschutz wurde entschärft und soll nun doch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden. Laut Gesetzentwurf soll ab Januar 2024 jede im Neubau neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Ökoenergie betrieben werden. Bestehende funktionierende Heizsysteme müssen nicht ausgetauscht und defekte Heizungen dürfen repariert werden. Ebenso gibt es Übergangsfristen und Härtefallregelungen. Die 65 Prozent an vorgeschriebenen erneuerbaren Energien können durch Einbau einer Wärmepumpe, den Anschluss an ein Wärmenetz oder andere Optionen erreicht werden. Auch Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, sollen erlaubt sein. Schon jetzt wird in jedem zweiten Neubau eine Wärmepumpe eingebaut. Wer auf Unabhängigkeit Wert legt – auch im Hinblick auf teure Stromrechnungen – sollte Holz oder Pellets in seine Planungen einbeziehen.

Wärmewende selbst gestalten und nicht auf kommunale Wärmeplanung warten

Bis 2028 sollen Länder und Kommunen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. So erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Orientierung, ob sie künftig auch ein Fern- oder Nahwärmenetz nutzen können oder lieber die Unabhängigkeit durch andere kombinierbare regenerative Wärmeerzeuger anstreben wollen - etwa mit einer modernen Pellet- oder Scheitholz-Feuerstätte. Solange jedoch diese kommunale Wärmeplanung nicht existiert, gelten die Regeln des GEG für den Heizungstausch nicht. Es dürfen zudem auch Gasheizungen eingebaut werden, die "H2-ready" auf den späteren Einsatz von Wasserstoff als Beimischung ausgelegt sind. Erst wenn bis 2028 keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, müssen die Bürger die Vorgaben aus dem GEG einhalten.

Alle klimaneutralen Heizsysteme gleichwertig - Beratung von der Fachfirma

Zur Erfüllung der 65-Prozent-Regel ist eine individuelle, technologieoffene Lösung möglich. Infrage kommen nicht nur eine Wärmepumpe oder der Anschluss an ein Nah- beziehungsweise Fernwärmenetz. Vielmehr kann der Anteil der erneuerbaren Energien auch komplett durch eine moderne, mit Holz oder Pellets betriebene Feuerstätte erreicht werden. Auch eine Kombination mit einer Solarthermie-Anlage ist machbar. Beim Wechsel zur regenerativen Zukunftswärme können moderne Kachelöfen, Heizkamine, Kaminöfen oder Pelletöfen einen unverzichtbaren Beitrag leisten und für mehr Freiheit sorgen. Für die optimale und sichere Lösung sollte man auf jeden Fall Rat vom Ofen- und Luftheizungsbauer einholen. Adressen in der Nähe findet man etwa unter www.kachelofenwelt.de. Der Fachbetrieb übernimmt die komplette Abstimmung des Heizsystems auf den individuellen Bedarf.


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