Beratung bei Pflegegeldbezug sinnvoll nutzen: So können sich Betroffene vorbereiten und praktische Unterstützung erhalten

© DJD/compass private pflegeberatung
(DJD). In einer Pflegesituation ist eine fachkundige Beratung immer sinnvoll, besonders dann, wenn sie gemeinsam mit An- oder Zugehörigen durchgeführt wird. Viele Pflegebedürftige kommen im Alltag kaum mit Fachpersonen in Kontakt, denn sie werden ausschließlich zu Hause versorgt und beziehen dafür Pflegegeld. Um auch dieser Gruppe regelmäßige Unterstützung zu sichern, sind in Paragraf 37 Absatz 3 Sozialgesetzbuch XI obligatorische Beratungseinsätze bei Pflegegeldbezug vorgesehen, die von der Pflegeversicherung getragen werden. Seit dem 1.1.2026 gilt: Bei den Pflegegraden 2 bis 5 erfolgt die Beratung halbjährlich. Bisher musste die Beratung bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich stattfinden. Freiwillig ist dies weiterhin möglich.
Konkrete Tipps und Hilfen
Die Beratungseinsätze sollen die Qualität der Pflege sichern und die Angehörigen entlasten – mehr Informationen dazu gibt es unter www.pflegeberatung.de. „So wird zum Beispiel geschaut, ob die Situation für alle Beteiligten gut gestaltet ist, oder ob es irgendwo hakt“, erklärt Marie-Luise Raupach von der Pflegeberatung compass. „Dann gibt es konkrete Pflege- und Entlastungstipps sowie bei Bedarf die Empfehlung weiterer Leistungen wie Pflegehilfsmittel oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Auch Ängste und Sorgen können adressiert werden.“ Beim ersten Termin und danach bei jedem zweiten ist ein Hausbesuch vorgeschrieben, dazwischen kann die Beratung auch als Videogespräch stattfinden, was für entfernt lebende Angehörige oft einfacher ist.
Vorab Fragen überlegen
Um aus den Beratungseinsätzen möglichst viel Nutzen zu ziehen, ist Vorbereitung sinnvoll. „Beim ersten Besuch sollte man das Versicherungsschreiben, die Versichertennummer und den Pflegegrad parat haben“, rät die Expertin. Bei späteren Terminen könne man vorab überlegen, wie sich die Lage seit der letzten Beratung verändert hat und ob es neue Fragen oder Probleme gibt. Nicht empfehlenswert sei dagegen, sich selbst und die Wohnung aufwendig „aufzupolieren“, um die Situation positiv darzustellen. „Das verhindert eine realistische Einschätzung und womöglich wichtige Unterstützung“, so die Expertin.
Weitere Beratung möglich
Es kann passieren, dass sich bei den Beratungseinsätzen Themen ergeben, die eine eingehendere Beratung erfordern. Auf diese hat nach Paragraf 7a Sozialgesetzbuch XI jede pflegebedürftige Person Anspruch. „Für privat Versicherte ist hier compass zuständig. Das Team vor Ort kann dann direkt kontaktiert werden“, so Raupach. „Unsere Service-Nummer 0800 - 101 88 00 steht allen Anrufenden kostenfrei zur Verfügung.“ Gesetzlich Versicherte können sich für die Beratung an einen Pflegestützpunkt oder ihre Pflegeversicherung wenden.








