Baukindergeld als lohnenswerte Unterstützung: Willkommene Förderung bei Neubau oder Kauf

Das Baukindergeld ist beschlossen, Anträge sollen bereits 2018 bearbeitet werden. Familien mit Kindern werden für ihre Entscheidung zum Wohneigentum belohnt.
Das Baukindergeld ist beschlossen, Anträge sollen bereits 2018 bearbeitet werden. Familien mit Kindern werden für ihre Entscheidung zum Wohneigentum belohnt.
© djd/Lebensraum Ziegel/Julian Klinner

(djd). Noch sind nicht alle Details klar - aber das Baukindergeld wird noch im Jahr 2018 kommen. Familien mit mindestens einem Kind erhalten diese geplante Unterstützung bei einem steuerpflichtigen Einkommen von bis zu 75.000 Euro plus 15.000 Euro Freibetrag pro Kind. Lebt der minderjährige Nachwuchs in einer Familie mit Kindergeldanspruch, zahlt der Staat über zehn Jahre pro Kind und pro Jahr 1.200 Euro, und zwar bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Stichtag für den Anspruch ist der 1. Januar 2018. Fest steht schon jetzt, dass der vorerst letztmögliche Termin zur Antragstellung der 31. Dezember 2020 sein wird. Allerdings nur, wenn zum ersten Mal eine Immobilie zur Eigennutzung erworben wird. Im Gegensatz zur früheren Eigenheimzulage stockt das Baukindergeld das Eigenkapital nicht auf. Der noch nicht feststehende Auszahlungsrhythmus - ob monatlich oder jährlich - kann aber in jedem Fall den finanziellen Spielraum für die Zinstilgung erhöhen.

KfW bleibt erste Adresse

Nach wie vor bleibt das KfW-Programm für energieeffizientes Bauen, etwa für ein Ziegelhaus, günstig für eine Finanzierung. Bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag fördert die Bank mit einem effektiven Zinssatz von derzeit 1,36 Prozent pro Jahr (Stand August 2018). Mit bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren bei 30 Jahren Laufzeit zum Satz von 1,71 Prozent pro Jahr ist dies sehr bauherrenfreundlich. Ein Tilgungszuschuss reduziert den Kredit - bei einem KfW-Effizienzhaus 40 Plus etwa sind das bis zu 15.000 Euro. Außerdem übernimmt die KfW teilweise das Honorar der verpflichtenden Energieeffizienz-Experten. Allerdings zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass der Bauherr mit sehr hohem finanziellen Aufwand nur wenige hundert Euro Heizkosten pro Jahr spart.

Das ebenfalls geförderte Effizienzhaus 55 stellt deshalb wirtschaftlich die sinnvollste Lösung dar. Es benötigt etwa die Hälfte des Mindeststandards an Energie und ist deutlich kostengünstiger als ein Haus nach KfW-40-Standard. Um den KfW-55-Standard zu erfüllen, genügt dank sehr guter Wärmedämmung eine monolithische Ziegelbauweise ab 36,5 Zentimeter Wandstärke. Eine zusätzliche, kostenintensive Dämmschicht an der Fassade erübrigt sich. Diese Lösung reduziert Bau- und langfristige Instandhaltungskosten.

Ratgeber zeigt weitere Fördermöglichkeiten auf

Experten gehen davon aus, dass die KfW für die Bearbeitung des Baukindergeldes zuständig sein wird. Vor Baubeginn sollte man im Übrigen alle vorhandenen Fördertöpfe ausloten: Regional unterschiedlich können diese beim Land und sogar beim Bürgermeister oder der Kirche stehen. Ein Ratgeber unter www.lebensraum-ziegel.de zeigt weitere Fördermöglichkeiten mit aktuellen Konditionen auf.


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