Autofahrer Tipps zu Karneval

Donnerstag, 12.02.2015 | Tags: Karneval, Praxistipps
Kostümiert hinters Steuer: auch zum Karneval keine gute Idee.
Kostümiert hinters Steuer: auch zum Karneval keine gute Idee.
© dpp-AutoReporter

Wenn im Auto eine Prinzessin sitzt, ein Ninja Turtle an der Kasse bedient oder Batman mit dem Hund spazieren geht, weiß man: Es ist Karneval. Auch wenn jetzt fast alles erlaubt ist, im Straßenverkehr haben Jecken keine Narrenfreiheit. Benjamin Wenke, Experte von drivelog.de, dem Service-Portal für Autofahrer, weiß, was Autofahrer während der fünften Jahreszeit beschäftigt. Hier sind seine Antworten auf die Top Drei der häufigsten Fragen.

Wer in Verkleidungslaune ist, sollte bei der Wahl des Kostüms Einiges beachten. "Gegen originelle Kostüme an sich ist nichts einzuwenden. Sie machen Spaß und sorgen für gute Laune. Wichtig im Straßenverkehr ist jedoch, dass die Verkleidung die Sicht des Fahrers nicht einschränkt", weiß Wenke. Zum einen kann eine Ordnungsstrafe drohen, zum anderen ist der Versicherungsschutz in Gefahr, wenn der Fahrer mit eingeschränkter Sicht einen Unfall verursacht. Auch darf die Verkleidung den Fahrer nicht komplett verfremden - von Kopf- und Gesichtsverkleidungen sollte man im Auto deshalb besser absehen.

Auch lustige Verkleidungen des eigenen Autos machen Spaß. „Eine rote Nase auf der Kühlerfigur, Rentiergeweihe für die Fenster, individuelle Schaltknüppel und Magnetaufkleber für die Autotür sind erlaubt", so Wenke. Bei den trendigen Wimpern für die Scheinwerfer und bei Spiegelüberziehern ist jedoch Vorsicht geboten. Da Scheinwerfer sicherheitsrelevante Bauteile sind, muss sichergestellt sein, dass sie nicht durch das Anbringen von Gegenständen in ihrer Funktion beeinträchtig werden. Wer unsicher ist, fragt am besten in seiner Werkstatt oder beim TÜV nach. Bei den sogenannten Car-Bikinis ist darauf zu achten, dass sie die Blinkleuchten, die häufig an den Spiegeln sitzen, nicht verdecken und zudem fest sitzen und nicht verrutschen und die Sicht behindern.

Auch nicht zu Karneval drücken Verkehrskontrolleure ein Auge zu. Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen, können bereits ab 0,3 Promille - das entspricht je nach Größe und Gewicht der Person in etwa einem Glas Bier - Führerscheinentzug, ein Bußgeld und Punkte in Flensburg drohen. Auf Partyspaß muss dennoch nicht verzichtet werden. "Am besten man bespricht vorab mit seiner Feiergruppe, wer freiwillig auf Alkohol verzichtet und für die Fahrt verantwortlich ist. Oder man setzt direkt auf die Fahrt mit der Bahn oder dem Taxi", rät Wenke.

Jeder ist gut beraten, sein Auto an einem sicheren Ort zu parken. Denn bei Vandalismus am Auto durch Karnevals-Narren kommt meist nur eine Vollkaskoversicherung auf. Wer also einige Tipps berücksichtigt, kommt zu Fuß oder mit dem Auto bei lautem Alaaf oder Helau bestimmt gut durch die närrische Zeit. (dpp-AutoReporter)


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