Als Bauherr nicht in Vorleistung gehen: Zahlungspläne für den Neubau sind gesetzlich geregelt

Die Abschlagszahlungen für einen Hausbau sollen mit dem tatsächlichen Baufortschritt konform gehen. Als Daumenregel gilt: nicht mehr als 50 Prozent der Bausumme bis zum Abschluss des Rohbaus.
Die Abschlagszahlungen für einen Hausbau sollen mit dem tatsächlichen Baufortschritt konform gehen. Als Daumenregel gilt: nicht mehr als 50 Prozent der Bausumme bis zum Abschluss des Rohbaus.
© djd/Bauherrenschutzbund/Marko Priske

(djd). Wer als Bauherr ein Eigenheim errichten lässt, der kauft nicht ein Stück Haus und bezahlt es am Ende. Er muss im Rahmen des Bauvertrags auch einen Zahlungsplan akzeptieren. In diesem Plan ist festgelegt, wie hoch und zu welchen Zeitpunkten er während der Bauphase des Gebäudes Abschlagszahlungen an den Bauunternehmer zu leisten hat. Standard-Zahlungspläne gibt es nicht, da sie vom Auftrag abhängen: Bei einem Fertighaus mit hohem Vorfertigungsgrad sind meist weniger und höhere Abschläge vorgesehen als bei Individualbauten mit vielen Einzelgewerken und Handwerkern. 

Zahlungen und erbrachte Leistungen müssen zusammenpassen 

Wichtig ist, dass die Zahlungen nach aktuellem Baufortschritt erfolgen - und dass der Bauherr nicht in Vorleistung geht. Ein ausgewogener Zahlungsplan schützt ihn etwa im Falle einer Insolvenz. "Abschlagsforderungen dürfen immer nur dem Wertzuwachs des Bauwerks auf dem Grundstück entsprechen", erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Bauherren sollten den Zahlungsplan daher vor Vertragsschluss von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Er kann auch den Fortschritt während der Bauphase im Auge behalten, damit Zahlungen und erbrachte Leistungen zusammenpassen. Als Richtwert nennt Stange, dass bis zur Fertigstellung des Rohbaus nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Bausumme geleistet werden sollten. Unter www.bsb-ev.de gibt es weitere Infos zum Bauen und einen kostenlosen Ratgeber "Hausneubau". 

Verbraucher haben Anspruch auf Fertigstellungssicherheit 

Als zusätzliche Sicherheit haben Bauherren einen gesetzlichen Anspruch auf eine Fertigstellungssicherheit. Sie beträgt fünf Prozent der Bausumme und dient als Absicherung für die Fertigstellung des Bauwerks ohne wesentliche Mängel. Der Bauherr kann sie von der ersten Abschlagszahlung einbehalten, alternativ übergibt der Vertragspartner eine Bankbürgschaft oder eine Fertigstellungsversicherung. Diese Sicherungsfunktion greift auch, wenn die Gesamtvergütung durch nachträgliche Bauaufträge um zehn Prozent oder mehr ansteigt. Hier kann der Auftraggeber beim nächsten Abschlag fünf Prozent der Mehrkosten einbehalten.


Das könnte Sie auch interessieren

Das 73. Conni-Hörspiel "Conni und die wilden Pferde" ist ab 29.09.2023 erhältlich.
© Universal Music Family Entertainment / Karussell

73. Conni-Hörspiel "Conni und die wilden Pferde" ab 29.09.2023 erhältlich

Zu den beliebtesten Conni-Geschichten gehören die Ponyabenteuer auf dem Reiterhof der Familie Behrens. Autorin Julia Boehme hat nun eine neue Geschichte voller Naturerlebnisse geschrieben, das junge Pferdefreunde und Conni-Fans begeistern wird! Parallel zum Buch (Carlsen Verlag) veröffentlicht Universal Music Family Entertainment / Karussell am 29.09.2023 das... weiterlesen

(DJD). Ernährung ist viel mehr als eine Notwendigkeit. Für viele Menschen bedeutet es pure Entspannung, im Kreis der Familie oder gemeinsam mit guten Freunden zu kochen und anschließend die selbst zubereiteten Mahlzeiten zu genießen. Und weil bekanntlich das Auge mit isst, kommt es nicht nur auf die Gaumenfreuden, sondern auch auf den passenden Rahmen an. In der... weiterlesen

(DJD). Etwa zehn Millionen Menschen werden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2050 älter als 80 sein. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung wird dann bei 13 Prozent liegen - heute beträgt er erst sechs Prozent. Viele Seniorinnen und Senioren sind auf Unterstützung angewiesen, möchten aber dennoch so lange wie möglich in ihren eigenen vier... weiterlesen

Wird das Wetter trüb und grau, passt Titania haargenau - wenn´s regnet, hagelt, stürmt und schneit, steh’n feine Hörspiele bereit! Derzeit herrscht zwar vielerorts noch eitel Sonnenschein - doch der nächste Herbst kommt bestimmt! Was liegt da näher, als es sich mit gut gemachten Hörspielen aus dem Hause Titania Medien so richtig kuschelig zu... weiterlesen

(DJD). Diese Kiwi ist anders als ihre grüne Schwester: Sie hat ein leuchtend-gelbes Fruchtfleisch, schmeckt außergewöhnlich süß und besitzt mehr als 20 Vitamine und Mineralstoffe. Die Rede ist von der SunGold Kiwi des neuseeländischen Anbieters Zespri. Sie kann den täglichen Vitamin-C-Bedarf eines Erwachsenen komplett decken, denn sie besitzt viel mehr... weiterlesen