Als Bauherr nicht in Vorleistung gehen: Zahlungspläne für den Neubau sind gesetzlich geregelt

Die Abschlagszahlungen für einen Hausbau sollen mit dem tatsächlichen Baufortschritt konform gehen. Als Daumenregel gilt: nicht mehr als 50 Prozent der Bausumme bis zum Abschluss des Rohbaus.
Die Abschlagszahlungen für einen Hausbau sollen mit dem tatsächlichen Baufortschritt konform gehen. Als Daumenregel gilt: nicht mehr als 50 Prozent der Bausumme bis zum Abschluss des Rohbaus.
© djd/Bauherrenschutzbund/Marko Priske

(djd). Wer als Bauherr ein Eigenheim errichten lässt, der kauft nicht ein Stück Haus und bezahlt es am Ende. Er muss im Rahmen des Bauvertrags auch einen Zahlungsplan akzeptieren. In diesem Plan ist festgelegt, wie hoch und zu welchen Zeitpunkten er während der Bauphase des Gebäudes Abschlagszahlungen an den Bauunternehmer zu leisten hat. Standard-Zahlungspläne gibt es nicht, da sie vom Auftrag abhängen: Bei einem Fertighaus mit hohem Vorfertigungsgrad sind meist weniger und höhere Abschläge vorgesehen als bei Individualbauten mit vielen Einzelgewerken und Handwerkern. 

Zahlungen und erbrachte Leistungen müssen zusammenpassen 

Wichtig ist, dass die Zahlungen nach aktuellem Baufortschritt erfolgen - und dass der Bauherr nicht in Vorleistung geht. Ein ausgewogener Zahlungsplan schützt ihn etwa im Falle einer Insolvenz. "Abschlagsforderungen dürfen immer nur dem Wertzuwachs des Bauwerks auf dem Grundstück entsprechen", erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Bauherren sollten den Zahlungsplan daher vor Vertragsschluss von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Er kann auch den Fortschritt während der Bauphase im Auge behalten, damit Zahlungen und erbrachte Leistungen zusammenpassen. Als Richtwert nennt Stange, dass bis zur Fertigstellung des Rohbaus nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Bausumme geleistet werden sollten. Unter www.bsb-ev.de gibt es weitere Infos zum Bauen und einen kostenlosen Ratgeber "Hausneubau". 

Verbraucher haben Anspruch auf Fertigstellungssicherheit 

Als zusätzliche Sicherheit haben Bauherren einen gesetzlichen Anspruch auf eine Fertigstellungssicherheit. Sie beträgt fünf Prozent der Bausumme und dient als Absicherung für die Fertigstellung des Bauwerks ohne wesentliche Mängel. Der Bauherr kann sie von der ersten Abschlagszahlung einbehalten, alternativ übergibt der Vertragspartner eine Bankbürgschaft oder eine Fertigstellungsversicherung. Diese Sicherungsfunktion greift auch, wenn die Gesamtvergütung durch nachträgliche Bauaufträge um zehn Prozent oder mehr ansteigt. Hier kann der Auftraggeber beim nächsten Abschlag fünf Prozent der Mehrkosten einbehalten.


Das könnte Sie auch interessieren

Die Free-TV-Premiere "Clifford der große rote Hund" läuft heute, am 17.05.2025, um 20.15 Uhr bei VOX.
© HappySpots / Cover: Paramount Pictures (Universal Pictures)

VOX zeigt heute (17.05.2025) die Free-TV-Premiere "Clifford der große rote Hund"

Als Emily (Darby Camp) herausfindet, dass ihr kleiner roter Welpe namens Clifford über Nacht zehn Fuß gewachsen ist, bittet sie ihren exzentrischen Onkel Casey (Jack Whitehall) um Hilfe. Doch als ein verrückter Wissenschaftler versucht, den überlebensgroßen, verspielten Welpen zu fangen, muss die gesamte Nachbarschaft Clifford verstecken,... weiterlesen

(DJD). Eine Einliegerwohnung im Eigenheim kann eine wertvolle Investition sein – als Mietobjekt zur finanziellen Entlastung, als Wohnraum für Familienangehörige oder als zukünftiger Altersruhesitz. Damit sie langfristig sinnvoll nutzbar ist, sollten Bauherren bereits bei der Planung wichtige Aspekte bedenken. "Dazu gehören nicht nur bauliche und technische Details,... weiterlesen

(DJD). Wer Lebensmittel einkauft, möchte sicher sein, dass die gewählten Produkte frisch und hygienisch einwandfrei sind. Zahlreiche gesetzliche Regelungen sollen dies gewährleisten. Aber wie bewerten die Verbraucher selbst die Lebensmittelsicherheit in Deutschland? Überwiegend positiv, wie die aktuelle, repräsentative forsa-Studie „Wie sicher essen wir... weiterlesen

Draußen im Wald gibt es so einige Wildtiere, die wir fast nie zu Gesicht bekommen, weil sie einfach unheimlich scheu oder selten zu finden sind. So ist es auch mit dem Luchs! Kaum hören sie Menschen, verstecken sie sich und sind meist nur mit viel Glück durch eine Wildkamera zu beobachten. Sie sind in der Dämmerung und nachts aktiv und haben ein gut ausgeprägtes... weiterlesen

(DJD). Knackiges Gemüse und goldbraun gebratenes Fleisch schlemmen und dabei die Umwelt schonen? Wer bewusst kocht und beim Versand seiner Einkäufe auf CO₂-Reduktion achtet, verbindet Genuss mit Verantwortung. Denn Nachhaltigkeit ist und bleibt ein wichtiges Thema, auch in der Küche. Immer mehr Menschen hinterfragen heute nicht nur, was auf den Tisch kommt, sondern ebenso, wie... weiterlesen

Die Brüder Torsten (49) und Thomas Sauer (43) entlocken Judith Williams und Tillman Schulz in der heutigen (12.05.2025) Folge der Business-Show "Die Höhle der Löwen" pikante Anekdoten zu ihren privaten Sauna-Erlebnissen. Mitgebracht haben die beiden Gründer ihre korbsauna, ein Strandkorb, der sich mit nur wenigen Handgriffen in eine finnische Sauna verwandeln lässt.... weiterlesen

"Sieben Tage" läuft ab 15.05.2025 in den deutschen Kinos.
© HappySpots / Filmplakat: Little Dream Pictures

Ab 15.05.2025 im Kino: "Sieben Tage"

Maryam, eine iranische Menschenrechtsaktivistin, wird ein siebentägiger medizinisch bedingter Hafturlaub aus dem berüchtigten Evin-Gefängnis gewährt. Sie freut sich, ihre Mutter und ihren Bruder wieder zusehen. Doch die stellen sie vor die schwerste Entscheidung ihres Lebens: Heimlich haben sie mit Maryams in Deutschland lebenden... weiterlesen