Wintereinbruch: Mehr Zeit für den Weg zur Arbeit einplanen

Dienstag, 03.02.2015 | Tags: Praxistipps
Schnee und Eis: Abends den Wetterbericht hören oder früher aufstehen
Schnee und Eis: Abends den Wetterbericht hören oder früher aufstehen
© dpp-AutoReporter

Schnee und Eis hat vielerorts Straßen wieder in Rutschbahnen verwandelt - man kommt oft nur im Schneckentempo voran. Natürlich betrifft er auch Busse, Straßen- oder Eisenbahnen. Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer wegen solcher "Verkehrshindernisse" zu spät oder gar nicht am Arbeitsplatz erscheint?

Auch unpünktliche öffentliche Verkehrsmittel sind oft Ursache dafür, dass die Firma erst nach Dienstbeginn erreicht wird. Muss für die dadurch ausfallende Arbeitszeit der Arbeitgeber gerade stehen? Nein. Nach dem Gesetz haben die Betriebe nur dann das Arbeitsentgelt ohne Gegenleistung ihrer Mitarbeiter weiterzuzahlen, wenn sie aus einem "in ihrer Person liegenden Grund" nicht arbeiten können.

Solche Gründe liegen zum Beispiel vor, wenn eine Krankheit oder ein Unfall zur Arbeitsunfähigkeit führen. Verstopfte Straßen durch Unfälle oder Nebel, Schnee und Eis, die ursächlich dafür sind, dass Beschäftigte nicht zur gewohnten Stunde mit der Arbeit beginnen können, gehören nicht zu den "persönlichen Gründen" einer Arbeitsverhinderung. Mit anderen Worten: Das "Zeit-Risiko" des Anfahrtsweges zum Betrieb trägt der Arbeitnehmer.

Natürlich ist kein Arbeitgeber daran gehindert, kulant zu verfahren - was oft auch geschieht. Außerdem sehen für kurzfristige Verspätungen wegen schlechter Straßenverhältnisse vielfach Tarifverträge beziehungsweise Betriebsvereinbarungen Regelungen zugunsten der Arbeitnehmer vor. Überdies gilt für einen Großteil der Arbeitnehmer die "gleitende Arbeitszeit", die einen Ausgleich über die Woche oder einen Monat zulässt, wenn es zu Verspätungen gekommen ist.

Wo all dies nicht der Fall ist - weder Vertrag, Betriebsvereinbarung, Gleitzeitmöglichkeit oder Großzügigkeit des Chefs -, heißt es deshalb: Wer morgens im Schnee stecken bleibt, der muss abends oder zu einer anderen Zeit länger arbeiten oder hat, wenn das nicht möglich ist, weniger Geld auf der Lohnabrechnung. Da kann nur empfohlen werden: "Wenn es schneit: früher aufstehen!"

Andererseits muss der Arbeitgeber Lohn oder Gehalt weiterzahlen, wenn in seinem Betrieb nicht gearbeitet werden kann, etwa weil die Heizung ausgefallen ist. Das Bundesarbeitsgericht stellte vor Jahren schon fest, dass dieser Fall vom Betriebsrisiko der Firma erfasst werde. (AZ: 4 AZR 301/80)

Übrigens: Auch wenn ein Arbeitnehmer mehrfach zu spät zur Arbeit kommt, weil der Wettergott ihm nicht gut gesonnen war: Hals über Kopf darf ihm deshalb nicht gekündigt werden, sondern allenfalls nach einer Abmahnung. Übertreiben sollten es die Mitarbeiter aber nicht. Denn kommt zum wetterbedingten Fehlen hinzu, dass der Arbeitgeber gleich mehrere Male erst mit erheblicher Verspätung erfährt, dass der Job verspätet (oder gar nicht) aufgenommen werden kann, dann dauert es nicht lange bis zur Kündigung. Das Bundesarbeitsgericht: Dafür kommt es dann nicht einmal darauf an, ob der Betriebsablauf durch die mehrfachen Fehlzeiten erheblich gestört wurde; denn wäre das nicht der Fall gewesen, dann sei der betreffende Arbeitnehmer ja wohl "überflüssig"... (AZ: 2 AZR 147/00)

In diesem Zusammenhang interessiert: Passiert auf einem der Wege zur oder von der Arbeitsstelle ein Unfall, und das ist ja jahreszeitunabhängig, so tritt für die gesundheitlichen Folgen die gesetzliche Unfallversicherung ein. Denn bei solchen "Wegeunfällen" handelt es sich - wie bei einem Malheur, das während der Arbeitszeit passiert ist - um einen Arbeitsunfall. Das Leistungsspektrum der Berufsgenossenschaft ist weitergehender als das der gesetzlichen Krankenkassen.

Schließlich: Kommt es ausnahmsweise - zum Beispiel wegen schwieriger Wetterverhältnisse - dazu, dass ein Arbeitgeber seinen (im Regelfall wohl kleinen) Betrieb nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig öffnen kann, so dass die Mitarbeiter keinen "Zugang" haben, dann gilt natürlich auch hier: Wer den Anlass setzt, dass nicht gearbeitet werden kann, der hat dafür aufzukommen...(Wolfgang Büser und Maik Heitmann/dpp-AutoReporter)


Das könnte Sie auch interessieren

Pünktlich um 18 Uhr startet wieder das populäre Quiz "Wer weiß denn sowas?" im ARD Vorabendprogramm. Unter der Regie von Moderator Kai Pflaume kommt es zum Duell der Teamchefs Bernhard Hoëcker und Wotan Wilke Möhring. Heute (17.11.2025) treffen zwei Ikonen der Mode- und Lifestyle-Welt aufeinander: Der Kreativdirektor und Designer Johannes Huebl und das Model, die... weiterlesen

Ein zutiefst bewegendes Drama über Mut, Hoffnung und die stille Kraft der Worte startet am 20. November 2025 in den Kinos: "Lolita lesen in Teheran". Regisseur Eran Riklis (Lemon Tree) erzählt die wahre Geschichte der Literaturprofessorin Azar Nafisi, basierend auf ihrem gleichnamigen internationalen Bestseller. Der Film feierte seine Weltpremiere auf dem Rome Film Fest, wo er mit... weiterlesen

Ein Fall, der Kommissar Finn Kiesewetter (Sven Martinek) an die Grenzen seiner psychischen Belastbarkeit treibt und das gesamte Team in Gefahr bringt: Die ARD strahlt heute Abend (17.11.2025) um 20:15 Uhr als Wiederholung den nervenaufreibenden Krimi "Morden im Norden - Am Abgrund" aus. Die Episode bricht mit der gewohnten Formel der Lübecker Küstenkrimis und taucht tief in die... weiterlesen

Der MDR nimmt die Zuschauer heute Abend (17.11.2025) um 20:15 Uhr mit auf eine düstere Reise in die menschlichen Abgründe: Der Leipzig-Tatort "Rotkäppchen" wird als Wiederholung ausgestrahlt und konfrontiert die Kommissare Ehrlicher (Peter Sodann) und Kain (Bernd Michael Lade) mit einem emotional aufgeladenen Fall, der die Grenze zwischen voreiliger Schuldzuweisung und... weiterlesen

Die sehnsüchtig erwarteten Hofwochen nehmen Fahrt auf: Heute Abend um 20:15 Uhr erreicht die beliebte RTL-Kuppelshow "Bauer sucht Frau" ihren ersten emotionalen Höhepunkt. Nach dem Scheunenfest und den ersten vorsichtigen Annäherungen ziehen weitere Damen auf die Höfe ihrer Auserwählten, was sofort für die ersten Funken und eine gehörige Portion Spannung... weiterlesen

ProSieben präsentiert heute (17.11.2025) ab 20:15 Uhr einen tiefen Blick in die Vergangenheit, der mehr über unsere Gegenwart verrät, als man auf den ersten Blick vermuten mag. Journalist Jenke von Wilmsdorff begibt sich in der zweiteiligen Reportage "JENKE. Zeitreise. Was die wilden 80er mit dem Heute verbindet" auf eine fesselnde Expedition in das Jahrzehnt der Vokuhilas,... weiterlesen

(DJD). Noch gilt das alte „Heizungsgesetz“, nach dem ein Kesseltausch mit bis zu 70 Prozent gefördert wird. Aktuell mehren sich jedoch politische Stimmen aus Berlin, die Förderung zu kürzen. Wer seine alte fossile Heizung gegen ein klimafreundlicheres System austauschen möchte, sollte sich deshalb jetzt noch schnell die hohen Zuschüsse von 9.000 bis... weiterlesen

Heute Abend (16.11.2025) erwartet die Zuschauer in der ARD um 20:15 Uhr ein "Tatort", der nicht nur durch seine Kulisse besticht, sondern tief in die Psyche seiner Ermittler eindringt. Im neuen Schwarzwald-Tatort "Der Reini" gerät Kommissar Friedemann Berg (Hans-Jochen Wagner) in einen Konflikt, der persönlicher und bedrohlicher nicht sein könnte, denn der titelgebende... weiterlesen