Wintereinbruch: Mehr Zeit für den Weg zur Arbeit einplanen

Dienstag, 03.02.2015 | Tags: Praxistipps
Schnee und Eis: Abends den Wetterbericht hören oder früher aufstehen
Schnee und Eis: Abends den Wetterbericht hören oder früher aufstehen
© dpp-AutoReporter

Schnee und Eis hat vielerorts Straßen wieder in Rutschbahnen verwandelt - man kommt oft nur im Schneckentempo voran. Natürlich betrifft er auch Busse, Straßen- oder Eisenbahnen. Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer wegen solcher "Verkehrshindernisse" zu spät oder gar nicht am Arbeitsplatz erscheint?

Auch unpünktliche öffentliche Verkehrsmittel sind oft Ursache dafür, dass die Firma erst nach Dienstbeginn erreicht wird. Muss für die dadurch ausfallende Arbeitszeit der Arbeitgeber gerade stehen? Nein. Nach dem Gesetz haben die Betriebe nur dann das Arbeitsentgelt ohne Gegenleistung ihrer Mitarbeiter weiterzuzahlen, wenn sie aus einem "in ihrer Person liegenden Grund" nicht arbeiten können.

Solche Gründe liegen zum Beispiel vor, wenn eine Krankheit oder ein Unfall zur Arbeitsunfähigkeit führen. Verstopfte Straßen durch Unfälle oder Nebel, Schnee und Eis, die ursächlich dafür sind, dass Beschäftigte nicht zur gewohnten Stunde mit der Arbeit beginnen können, gehören nicht zu den "persönlichen Gründen" einer Arbeitsverhinderung. Mit anderen Worten: Das "Zeit-Risiko" des Anfahrtsweges zum Betrieb trägt der Arbeitnehmer.

Natürlich ist kein Arbeitgeber daran gehindert, kulant zu verfahren - was oft auch geschieht. Außerdem sehen für kurzfristige Verspätungen wegen schlechter Straßenverhältnisse vielfach Tarifverträge beziehungsweise Betriebsvereinbarungen Regelungen zugunsten der Arbeitnehmer vor. Überdies gilt für einen Großteil der Arbeitnehmer die "gleitende Arbeitszeit", die einen Ausgleich über die Woche oder einen Monat zulässt, wenn es zu Verspätungen gekommen ist.

Wo all dies nicht der Fall ist - weder Vertrag, Betriebsvereinbarung, Gleitzeitmöglichkeit oder Großzügigkeit des Chefs -, heißt es deshalb: Wer morgens im Schnee stecken bleibt, der muss abends oder zu einer anderen Zeit länger arbeiten oder hat, wenn das nicht möglich ist, weniger Geld auf der Lohnabrechnung. Da kann nur empfohlen werden: "Wenn es schneit: früher aufstehen!"

Andererseits muss der Arbeitgeber Lohn oder Gehalt weiterzahlen, wenn in seinem Betrieb nicht gearbeitet werden kann, etwa weil die Heizung ausgefallen ist. Das Bundesarbeitsgericht stellte vor Jahren schon fest, dass dieser Fall vom Betriebsrisiko der Firma erfasst werde. (AZ: 4 AZR 301/80)

Übrigens: Auch wenn ein Arbeitnehmer mehrfach zu spät zur Arbeit kommt, weil der Wettergott ihm nicht gut gesonnen war: Hals über Kopf darf ihm deshalb nicht gekündigt werden, sondern allenfalls nach einer Abmahnung. Übertreiben sollten es die Mitarbeiter aber nicht. Denn kommt zum wetterbedingten Fehlen hinzu, dass der Arbeitgeber gleich mehrere Male erst mit erheblicher Verspätung erfährt, dass der Job verspätet (oder gar nicht) aufgenommen werden kann, dann dauert es nicht lange bis zur Kündigung. Das Bundesarbeitsgericht: Dafür kommt es dann nicht einmal darauf an, ob der Betriebsablauf durch die mehrfachen Fehlzeiten erheblich gestört wurde; denn wäre das nicht der Fall gewesen, dann sei der betreffende Arbeitnehmer ja wohl "überflüssig"... (AZ: 2 AZR 147/00)

In diesem Zusammenhang interessiert: Passiert auf einem der Wege zur oder von der Arbeitsstelle ein Unfall, und das ist ja jahreszeitunabhängig, so tritt für die gesundheitlichen Folgen die gesetzliche Unfallversicherung ein. Denn bei solchen "Wegeunfällen" handelt es sich - wie bei einem Malheur, das während der Arbeitszeit passiert ist - um einen Arbeitsunfall. Das Leistungsspektrum der Berufsgenossenschaft ist weitergehender als das der gesetzlichen Krankenkassen.

Schließlich: Kommt es ausnahmsweise - zum Beispiel wegen schwieriger Wetterverhältnisse - dazu, dass ein Arbeitgeber seinen (im Regelfall wohl kleinen) Betrieb nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig öffnen kann, so dass die Mitarbeiter keinen "Zugang" haben, dann gilt natürlich auch hier: Wer den Anlass setzt, dass nicht gearbeitet werden kann, der hat dafür aufzukommen...(Wolfgang Büser und Maik Heitmann/dpp-AutoReporter)


Das könnte Sie auch interessieren

"Wer weiß denn sowas?" - das fragen sich jeden Montag bis Freitag um 18 Uhr die Zuschauerinnen und Zuschauer der beliebten Quizshow im Ersten, die von Kai Pflaume moderiert wird. In jeder Folge treten zwei prominente Gäste mit Unterstützung von den Teamchefs Bernhard Hoëcker und Elton gegeneinander an, um knifflige Fragen aus allen Bereichen des Wissens zu beantworten.... weiterlesen

Die Quizshow "Wer weiß denn sowas?" ist seit Jahren ein fester Bestandteil des Vorabendprogramms im deutschen Fernsehen. Jeden Werktag um 18 Uhr auf ARD können die Zuschauerinnen und Zuschauer ihr Wissen unter Beweis stellen und sich mit prominenten Kandidaten messen. Am heutigen Dienstag, dem 28. März 2023, stehen zwei bekannte Schauspieler auf dem Kandidatenstuhl: Daniel... weiterlesen

(djd). Camping boomt seit vielen Jahren, während der Pandemie hat sich der Trend noch einmal verstärkt und hält weiter an. Interessenten mussten und müssen sich auf längere Lieferzeiten und Preissteigerungen bei Caravans einstellen. Wer aber bereits im Besitz eines Wohnmobils ist, darf sich auf den nächsten Urlaub freuen. Wohnmobilisten machen sich zu jeder... weiterlesen

Der ZDF-Fernsehfilm der Woche "Unbestechlich" erzählt die Geschichte von Joseph Kanjaa (Michael Klammer) und Clarissa Jakobs (Samia Chancrin), zwei neuen Kommissaren im LKA in Düsseldorf, die intern ermitteln. Der Film läuft am 27.03.2023 und verspricht ein spannendes Drama über Integrität und Prinzipien zu sein. Die Handlung des Films dreht sich um einen... weiterlesen

Heute (27.03.2023) um 18 Uhr startet die neue Ausgabe der Quizshow "Wer weiß denn sowas?" im ARD Vorabendprogramm. Unter der charmanten Moderation von Kai Pflaume stellen sich die beiden Ratechefs Bernhard Hoëcker und Elton wieder kniffligen Fragen aus allen Bereichen des Wissens. Dabei werden sie von zwei prominenten Gästen unterstützt, die sich zum Wochenauftakt ein... weiterlesen

Nach der Tatort-Pause am letzten Sonntag geht es heute (26.03.2023) mit einem neuen Tatort aus Köln weiter. Die beliebten Kölner Tatort-Kommissare Max Ballauf (Klaus J. Behrendt) und Freddy Schenk (Dietmar Bär) müssen im "Tatort: Abbruchkante" den Mord an einem Arzt aufklären. Die Rahmenhandlung ist dabei aktueller denn je. Der Tatort spielt im fiktiven... weiterlesen

Heute (26.03.2023) strahlt das ZDF ab 20:15 Uhr den Herzkino-Film "Inga Lindström: Hanna und das gute Leben" aus. Die Liebesgeschichte spielt in Schweden und handelt von der Journalistin und Podcasterin Hanna (Sina Tkotsch), die sich von ihrem Freund trennt, weil er sich Kinder wünscht und dies mit ihr nicht möglich zu sein scheint. Bald darauf lernt sie den... weiterlesen

(djd). Die Erde ist Heimat für unzählige Tier- und Pflanzenarten, doch diese Vielfalt ist in Gefahr. Denn der Mensch verursacht derzeit das größte Artensterben seit dem Ende der Dinosaurier. Umso wichtiger ist es, die Zukunft bedrohter Tiere zu sichern. Eine große Rolle spielen hierbei auch moderne Zoologische Gärten. Nun gibt es in Deutschland allerdings... weiterlesen