Wintereinbruch: Mehr Zeit für den Weg zur Arbeit einplanen

Dienstag, 03.02.2015 | Tags: Praxistipps
Schnee und Eis: Abends den Wetterbericht hören oder früher aufstehen
Schnee und Eis: Abends den Wetterbericht hören oder früher aufstehen
© dpp-AutoReporter

Schnee und Eis hat vielerorts Straßen wieder in Rutschbahnen verwandelt - man kommt oft nur im Schneckentempo voran. Natürlich betrifft er auch Busse, Straßen- oder Eisenbahnen. Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer wegen solcher "Verkehrshindernisse" zu spät oder gar nicht am Arbeitsplatz erscheint?

Auch unpünktliche öffentliche Verkehrsmittel sind oft Ursache dafür, dass die Firma erst nach Dienstbeginn erreicht wird. Muss für die dadurch ausfallende Arbeitszeit der Arbeitgeber gerade stehen? Nein. Nach dem Gesetz haben die Betriebe nur dann das Arbeitsentgelt ohne Gegenleistung ihrer Mitarbeiter weiterzuzahlen, wenn sie aus einem "in ihrer Person liegenden Grund" nicht arbeiten können.

Solche Gründe liegen zum Beispiel vor, wenn eine Krankheit oder ein Unfall zur Arbeitsunfähigkeit führen. Verstopfte Straßen durch Unfälle oder Nebel, Schnee und Eis, die ursächlich dafür sind, dass Beschäftigte nicht zur gewohnten Stunde mit der Arbeit beginnen können, gehören nicht zu den "persönlichen Gründen" einer Arbeitsverhinderung. Mit anderen Worten: Das "Zeit-Risiko" des Anfahrtsweges zum Betrieb trägt der Arbeitnehmer.

Natürlich ist kein Arbeitgeber daran gehindert, kulant zu verfahren - was oft auch geschieht. Außerdem sehen für kurzfristige Verspätungen wegen schlechter Straßenverhältnisse vielfach Tarifverträge beziehungsweise Betriebsvereinbarungen Regelungen zugunsten der Arbeitnehmer vor. Überdies gilt für einen Großteil der Arbeitnehmer die "gleitende Arbeitszeit", die einen Ausgleich über die Woche oder einen Monat zulässt, wenn es zu Verspätungen gekommen ist.

Wo all dies nicht der Fall ist - weder Vertrag, Betriebsvereinbarung, Gleitzeitmöglichkeit oder Großzügigkeit des Chefs -, heißt es deshalb: Wer morgens im Schnee stecken bleibt, der muss abends oder zu einer anderen Zeit länger arbeiten oder hat, wenn das nicht möglich ist, weniger Geld auf der Lohnabrechnung. Da kann nur empfohlen werden: "Wenn es schneit: früher aufstehen!"

Andererseits muss der Arbeitgeber Lohn oder Gehalt weiterzahlen, wenn in seinem Betrieb nicht gearbeitet werden kann, etwa weil die Heizung ausgefallen ist. Das Bundesarbeitsgericht stellte vor Jahren schon fest, dass dieser Fall vom Betriebsrisiko der Firma erfasst werde. (AZ: 4 AZR 301/80)

Übrigens: Auch wenn ein Arbeitnehmer mehrfach zu spät zur Arbeit kommt, weil der Wettergott ihm nicht gut gesonnen war: Hals über Kopf darf ihm deshalb nicht gekündigt werden, sondern allenfalls nach einer Abmahnung. Übertreiben sollten es die Mitarbeiter aber nicht. Denn kommt zum wetterbedingten Fehlen hinzu, dass der Arbeitgeber gleich mehrere Male erst mit erheblicher Verspätung erfährt, dass der Job verspätet (oder gar nicht) aufgenommen werden kann, dann dauert es nicht lange bis zur Kündigung. Das Bundesarbeitsgericht: Dafür kommt es dann nicht einmal darauf an, ob der Betriebsablauf durch die mehrfachen Fehlzeiten erheblich gestört wurde; denn wäre das nicht der Fall gewesen, dann sei der betreffende Arbeitnehmer ja wohl "überflüssig"... (AZ: 2 AZR 147/00)

In diesem Zusammenhang interessiert: Passiert auf einem der Wege zur oder von der Arbeitsstelle ein Unfall, und das ist ja jahreszeitunabhängig, so tritt für die gesundheitlichen Folgen die gesetzliche Unfallversicherung ein. Denn bei solchen "Wegeunfällen" handelt es sich - wie bei einem Malheur, das während der Arbeitszeit passiert ist - um einen Arbeitsunfall. Das Leistungsspektrum der Berufsgenossenschaft ist weitergehender als das der gesetzlichen Krankenkassen.

Schließlich: Kommt es ausnahmsweise - zum Beispiel wegen schwieriger Wetterverhältnisse - dazu, dass ein Arbeitgeber seinen (im Regelfall wohl kleinen) Betrieb nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig öffnen kann, so dass die Mitarbeiter keinen "Zugang" haben, dann gilt natürlich auch hier: Wer den Anlass setzt, dass nicht gearbeitet werden kann, der hat dafür aufzukommen...(Wolfgang Büser und Maik Heitmann/dpp-AutoReporter)


Das könnte Sie auch interessieren

Ein abgründiger Albtraum voller skurriler Wendungen, blutiger Schockmomente und subversiver Dynamik: LEONINE Studios bringt den gefeierten Horror-Hits „Barbarian“ von 20th Century Studios und New Regency am 11. September 2026 erstmals auf physischen Medien heraus. Der von Fans und Kritikern gelobte Schocker erscheint als gestochen scharfe 4K Ultra HD sowie als limitiertes 4K... weiterlesen

Das beliebteste Quiz Deutschlands kehrt mit frischen Ausgaben auf den Bildschirm zurück. Auch in den neuen Folgen stellt Günther Jauch seine Kandidaten mit viel Witz, Charme und der typischen Prise Unberechenbarkeit auf die Probe. Wer behält die Nerven auf dem heißen Stuhl, wählt die richtige Joker-Strategie und zockt sich bis zur 1-Million-Euro-Frage? Ob... weiterlesen

Auch auf der Straußenfarm Burkhardt kann man den Altenburger Safran dort erleben, wo er wächst.
© DJD/Tourismusverband Altenburger Land/Carsten Schenker/Verlagsgruppe Kamprad

Safranblüte trifft Safranküche: Sechs Genuss-Tipps für das Altenburger Land im Herbst

(DJD). Wenn sich im Frühherbst Hunderte zartviolette Blüten auf den Feldern öffnen, verwandelt sich das thüringische Altenburger Land in ein faszinierendes lilafarbenes Meer. Die historische Residenzstadt Altenburg blickt auf eine eindrucksvolle, über 500-jährige Safrantradition zurück. Heute wird das kostbare Gewürz – oft auch als „rotes... weiterlesen

Unter der gewohnt gewitzten Moderation von Laura Wontorra geht der kulinarische Wettkampf auf der Seebühne Magdeburg weiter. Nach der verlorenen Wette in der Auftaktfolge muss Steffen Henssler nun Wort halten: Der Drei-Tage-Bart ist ab, dafür ziert ein markanter Oberlippenbart das Gesicht des Koch-Kings – ein Anblick, der bei der Jury und Moderation direkt für reichlich... weiterlesen

Stefan Raab meldet sich heute um 20:15 Uhr bei RTL und auf RTL+ mit einem spektakulären Live-TV-Event zur besten Sendezeit zurück. Bei der ersten "Jetski Star WM" verwandelt sich die Regattabahn Duisburg in eine rasante Rennstrecke voller Tempo, Action und echter Sommerstimmung. Acht prominente Zweierteams stellen sich waghalsigen Manövern und hart umkämpften Duellen auf... weiterlesen

Ein zerrissenes Land, das Drama einer weltberühmten Familie und die Rückkehr am Nullpunkt der Geschichte: Am 3. September 2026 bringt der Oscar®-prämierte Regisseur Paweł Pawlikowski (Ida, Cold War – Der Breitengrad der Liebe) sein meisterhaftes neues Historiendrama „Vaterland“ in die deutschen Kinos. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs begibt... weiterlesen

(DJD). Zunehmende Hitzewellen machen deutlich, wie entscheidend wirksame Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung sind. Begrünte Dächer, Fassaden und Innenräume leisten hierzu einen unschätzbaren Beitrag: Sie schützen Bausubstanz vor extremer Sonneneinstrahlung, speichern Regenwasser bei Starkregen und filtern Feinstaub sowie Schadstoffe aus der Luft. Dennoch bleibt... weiterlesen