Wintereinbruch: Mehr Zeit für den Weg zur Arbeit einplanen

Dienstag, 03.02.2015 | Tags: Praxistipps
Schnee und Eis: Abends den Wetterbericht hören oder früher aufstehen
Schnee und Eis: Abends den Wetterbericht hören oder früher aufstehen
© dpp-AutoReporter

Schnee und Eis hat vielerorts Straßen wieder in Rutschbahnen verwandelt - man kommt oft nur im Schneckentempo voran. Natürlich betrifft er auch Busse, Straßen- oder Eisenbahnen. Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer wegen solcher "Verkehrshindernisse" zu spät oder gar nicht am Arbeitsplatz erscheint?

Auch unpünktliche öffentliche Verkehrsmittel sind oft Ursache dafür, dass die Firma erst nach Dienstbeginn erreicht wird. Muss für die dadurch ausfallende Arbeitszeit der Arbeitgeber gerade stehen? Nein. Nach dem Gesetz haben die Betriebe nur dann das Arbeitsentgelt ohne Gegenleistung ihrer Mitarbeiter weiterzuzahlen, wenn sie aus einem "in ihrer Person liegenden Grund" nicht arbeiten können.

Solche Gründe liegen zum Beispiel vor, wenn eine Krankheit oder ein Unfall zur Arbeitsunfähigkeit führen. Verstopfte Straßen durch Unfälle oder Nebel, Schnee und Eis, die ursächlich dafür sind, dass Beschäftigte nicht zur gewohnten Stunde mit der Arbeit beginnen können, gehören nicht zu den "persönlichen Gründen" einer Arbeitsverhinderung. Mit anderen Worten: Das "Zeit-Risiko" des Anfahrtsweges zum Betrieb trägt der Arbeitnehmer.

Natürlich ist kein Arbeitgeber daran gehindert, kulant zu verfahren - was oft auch geschieht. Außerdem sehen für kurzfristige Verspätungen wegen schlechter Straßenverhältnisse vielfach Tarifverträge beziehungsweise Betriebsvereinbarungen Regelungen zugunsten der Arbeitnehmer vor. Überdies gilt für einen Großteil der Arbeitnehmer die "gleitende Arbeitszeit", die einen Ausgleich über die Woche oder einen Monat zulässt, wenn es zu Verspätungen gekommen ist.

Wo all dies nicht der Fall ist - weder Vertrag, Betriebsvereinbarung, Gleitzeitmöglichkeit oder Großzügigkeit des Chefs -, heißt es deshalb: Wer morgens im Schnee stecken bleibt, der muss abends oder zu einer anderen Zeit länger arbeiten oder hat, wenn das nicht möglich ist, weniger Geld auf der Lohnabrechnung. Da kann nur empfohlen werden: "Wenn es schneit: früher aufstehen!"

Andererseits muss der Arbeitgeber Lohn oder Gehalt weiterzahlen, wenn in seinem Betrieb nicht gearbeitet werden kann, etwa weil die Heizung ausgefallen ist. Das Bundesarbeitsgericht stellte vor Jahren schon fest, dass dieser Fall vom Betriebsrisiko der Firma erfasst werde. (AZ: 4 AZR 301/80)

Übrigens: Auch wenn ein Arbeitnehmer mehrfach zu spät zur Arbeit kommt, weil der Wettergott ihm nicht gut gesonnen war: Hals über Kopf darf ihm deshalb nicht gekündigt werden, sondern allenfalls nach einer Abmahnung. Übertreiben sollten es die Mitarbeiter aber nicht. Denn kommt zum wetterbedingten Fehlen hinzu, dass der Arbeitgeber gleich mehrere Male erst mit erheblicher Verspätung erfährt, dass der Job verspätet (oder gar nicht) aufgenommen werden kann, dann dauert es nicht lange bis zur Kündigung. Das Bundesarbeitsgericht: Dafür kommt es dann nicht einmal darauf an, ob der Betriebsablauf durch die mehrfachen Fehlzeiten erheblich gestört wurde; denn wäre das nicht der Fall gewesen, dann sei der betreffende Arbeitnehmer ja wohl "überflüssig"... (AZ: 2 AZR 147/00)

In diesem Zusammenhang interessiert: Passiert auf einem der Wege zur oder von der Arbeitsstelle ein Unfall, und das ist ja jahreszeitunabhängig, so tritt für die gesundheitlichen Folgen die gesetzliche Unfallversicherung ein. Denn bei solchen "Wegeunfällen" handelt es sich - wie bei einem Malheur, das während der Arbeitszeit passiert ist - um einen Arbeitsunfall. Das Leistungsspektrum der Berufsgenossenschaft ist weitergehender als das der gesetzlichen Krankenkassen.

Schließlich: Kommt es ausnahmsweise - zum Beispiel wegen schwieriger Wetterverhältnisse - dazu, dass ein Arbeitgeber seinen (im Regelfall wohl kleinen) Betrieb nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig öffnen kann, so dass die Mitarbeiter keinen "Zugang" haben, dann gilt natürlich auch hier: Wer den Anlass setzt, dass nicht gearbeitet werden kann, der hat dafür aufzukommen...(Wolfgang Büser und Maik Heitmann/dpp-AutoReporter)


Das könnte Sie auch interessieren

Riesiger, schneller und hungriger: Am heutigen Sonntag, den 8. März 2026, verwandelt RTL das heimische Wohnzimmer um 20:15 Uhr in ein Unterwasser-Schlachtfeld. In der spektakulären Free-TV-Premiere von „Meg 2 – Die Tiefe“ (Originaltitel: The Meg 2: The Trench) schlüpft Action-Star Jason Statham erneut in die Rolle des furchtlosen Tiefseetauchers Jonas... weiterlesen

(DJD). Der Umgang mit Energie wandelt sich grundlegend. Flexibilität gewinnt stark an Bedeutung und kommt zunehmend im Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher an. Denn mit dem zeitlichen Verschieben von Stromverbräuchen in Tageszeiten, die für das Energiesystem optimal sind, lässt sich bares Geld sparen. „Schon heute halten es fast 40 Prozent für wichtig,... weiterlesen

Zwei der größten Namen der deutschen Unterhaltungsbranche machen heute gemeinsame Sache und liefern den Soundtrack für eine Flucht aus dem grauen Alltag. Sarah Connor und Sido, die beide seit mehr als zwanzig Jahren die hiesige Musiklandschaft prägen, haben sich für ihre erste musikalische Zusammenarbeit zusammengetan und mit "Interstellar" eine Hymne erschaffen,... weiterlesen

„Good Luck, Have Fun, Don´t Die“ startet am 12.03.2026 in den Kinos!
© HappySpots / Filmplakat: © 2026 Constantin Film / Constantin Film. All Rights Reserved.

Sam Rockwell im Zeitreise-Chaos: Die Sci-Fi-Komödie „Good Luck, Have Fun, Don´t Die“

Ein ganz normaler Abend in einem Diner in Los Angeles wird zum Schauplatz einer intergalaktischen Rettungsaktion. Ein Mann aus der Zukunft (Sam Rockwell) platzt herein und verkündet: Dies ist der 117. Versuch, die Welt vor einer durchgedrehten KI zu retten. Er muss genau diese Gruppe von Gästen – darunter Haley Lu Richardson und Michael Peña – rekrutieren, um das... weiterlesen

Im ARD Vorabendprogramm treffen heute (06.03.2026) bei "Wer weiß denn sowas?" zwei Gäste aufeinander, die normalerweise selbst die großen Shows moderieren. Katrin Bauerfeind und Joko Winterscheidt müssen diesmal jedoch die Seiten wechseln und zeigen, ob sie auch dann noch eine große Klappe haben, wenn es um knifflige Fachfragen geht. An der Seite der Teamchefs... weiterlesen

Das ZDF schickt heute (06.03.2026) um 20:15 Uhr ein neues Ermittlerteam ins Rennen, wenn die neue Freitagskrimi-Reihe "Mordufer" mit der Auftaktfolge "Brennen soll sie" Premiere feiert. Der malerische Bodensee dient dabei als Schauplatz für ein düsteres Verbrechen, das die Idylle der Region jäh zerstört. Im Mittelpunkt stehen zwei Frauen, die unterschiedlicher kaum sein... weiterlesen

RTL öffnet heute Abend (05.03.2026) um 20:15 Uhr die Schatztruhe der deutschen Unterhaltung, wenn Mario Barth in seiner neuen Primetime-Show "Legenden der Comedy" zu einer Zeitreise der besonderen Art einlädt. Es geht nicht nur um ein simples Best‑of bekannter Sketche, sondern um die Wiederbelebung jener Momente, die ganze Generationen geprägt haben. Das Konzept der Sendung... weiterlesen

Im ARD-Vorabendprogramm treffen heute (05.03.2026) um 18 Uhr in der Quizshow "Wer weiß denn sowas?" zwei Journalisten aufeinander, die normalerweise das Sagen im Studio haben. Moderator Kai Pflaume spannt Frank Plasberg und Steffen Hallaschka für seine Rate-Teams ein, wobei sie sich diesmal nicht auf Teleprompter oder Redaktionsskripte verlassen können. Flankiert von den... weiterlesen