Wer zahlt für die Reparaturen? Für Schäden in der Wohnung muss meist der Vermieter aufkommen

Wenn der Abfluss verstopft ist, kommt es auch auf die Ursache an, ob Mieter oder Vermieter für die Kosten aufkommen müssen.
Wenn der Abfluss verstopft ist, kommt es auch auf die Ursache an, ob Mieter oder Vermieter für die Kosten aufkommen müssen.
© djd/Interessenverband Mieterschutz e.V.

(djd). Der Abfluss ist verstopft, die Gastherme streikt, der Fenstergriff funktioniert nicht richtig - es kann in Wohnungen immer wieder mal zu kleineren oder größeren Schäden kommen. Allerdings gibt es auch oft Streitigkeiten darüber, wer die Reparaturen zu bezahlen hat. "Grundsätzlich ist der Vermieter dafür zuständig, die Wohnung gebrauchsfähig und in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten", erklärt Rechtsanwalt Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz. Er könne jedoch über die sogenannte Kleinreparaturklausel in bestimmtem Rahmen auch Kosten auf den Mieter abwälzen.

Tropfenden Wasserhahn selbst reparieren

"Unter Kleinreparaturen fallen etwa Dinge wie ein tropfender Wasserhahn, ein defekter Lichtschalter oder ein kaputter Fenstergriff - nicht so dagegen Reparaturen an Wasser-, Rohr- und Stromleitungen oder an einer Gastherme", so Jürgens. Außerdem kommt es oft auch auf die Umstände an, unter denen etwas kaputtgeht, beispielsweise wenn der Abfluss verstopft ist: Entsteht die Verstopfung bei vertragsgemäßem Gebrauch etwa durch normalen Haarverlust beim Duschen, ist der Vermieter zuständig. Stopft allerdings das eigene Kind zu viel Papier in die Toilette oder fallen Gegenstände hinein, muss der Mieter für den Schaden aufkommen. Ebenso, wenn man etwas Schweres auf die Fliesen oder ins Waschbecken fallen lässt und diese zerspringen. Es ist also mitunter auch eine "Schuldfrage". "Gehen Dinge in der Wohnung durch Verschleiß kaputt, ist das wiederum Vermietersache", erläutert der Experte. Was wann gilt, ist für den Laien häufig nicht einfach zu beurteilen. In diesen Fällen sollten Mieter sich fachkundig beraten lassen - Ansprechpartner sind zum Beispiel unter www.iv-mieterschutz.de zu finden.

Angemessene Kostengrenze festlegen

Damit eine Kleinreparaturklausel überhaupt gültig ist, hat sie zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Erstens muss im Mietvertrag eine angemessene Kostengrenze genannt werden, und zweitens dürfen nur Kosten für Reparaturen an Einrichtungsgegenständen innerhalb der Wohnung aufgebürdet werden. Über die Höhe der Kosten herrscht keine einheitliche Regelung. In verschiedenen Gerichtsurteilen wurden Summen zwischen 50 bis 110 Euro als zumutbar erachtet. Sind viele kleine Reparaturen fällig, kann übers Jahr eine größere finanzielle Belastung zustande kommen. Jörn-Peter Jürgens: "Deshalb ist in der Klausel neben der Grenze für die einzelne Reparatur eine Jahreshöchstgrenze zu nennen."

Was ist mit Schönheitsreparaturen?

(djd). Ein neuer Teppich, frische Farbe für Wände, Fenster, Heizkörper und Türen - dies fällt unter den Begriff "Schönheitsreparaturen". Diese können vertraglich auf dem Mieter übertragen werden. Werden hierbei allerdings starre Zeiträume genannt und keine einschränkenden Formulierungen wie "in der Regel" oder "im Allgemeinen" verwendet, ist die Klausel ungültig. Denn hierbei wird der tatsächliche Zustand der Wohnung nicht berücksichtigt. In Falle eines Auszugs gilt üblicherweise, dass die Wohnung so übergeben wird, wie man sie übernommen hat. Darum ist es sinnvoll, bei Ein- und Auszug ein detailliertes Übergabeprotokoll zu erstellen. Unter www.iv-mieterschutz.de gibt es weitere Tipps zum Thema.


Das könnte Sie auch interessieren

Ein komplexes Netz aus Eifersucht, familiären Verstrickungen und Frankfurter Immobiliengeschäften spinnt sich heute Abend (03.10.2025) im ZDF. Der neue Freitagskrimi "Ausgetanzt" aus der beliebten Reihe "Ein Fall für zwei" bietet ab 20:15 Uhr eine spannungsgeladene Mischung aus emotionalem Drama und knallharter Ermittlungsarbeit. Diesmal führt der Fall die Protagonisten... weiterlesen

Mit einem Knopfdruck zurück in die goldene Ära des deutschen Fernsehens: Heute Abend steht der SWR ganz im Zeichen eines unvergessenen Quiz-Klassikers. Am Tag der Deutschen Einheit strahlt der Sender um 20:15 Uhr die Hommage "Was bin ich? - Die besten Ehrengäste" aus. Die Sendung ist eine Feier des heiteren Beruferatens und vor allem eine Verneigung vor dem berühmten... weiterlesen

Heute Abend, am 3. Oktober 2025, um 20:15 Uhr, zeigt ProSieben die mit Spannung erwartete Free-TV-Premiere des mehrfach ausgezeichneten Films "Oppenheimer". Unter der Regie von Meisterregisseur Christopher Nolan tauchen die Zuschauer in die intensive und historisch aufgeladene Geschichte des theoretischen Physikers J. Robert Oppenheimer (Cillian Murphy) ein. Der... weiterlesen

(DJD). Die Elektromobilität entwickelt sich schnell weiter – und damit auch die Möglichkeiten, wie Strom gespeichert, genutzt und verteilt werden kann. Denn immer mehr E-Autos können nicht nur Strom laden, sondern auch wieder abgeben, sei es in den eigenen Haushalt oder in das öffentliche Stromnetz. Fachleute sprechen dabei vom bidirektionalen Laden. Auf diese Weise... weiterlesen

Auf Kabel Eins läuft heute (02.10.2025) um 20:15 Uhr eine neue Folge "Rosins Restaurants". Diesmal verschlägt es Frank Rosin in den Harz. Im idyllischen Braunlage liegt das "Waldcafé Forellenteich", ein Ausflugslokal, das einst über drei Jahrzehnte florierte. Doch seit die neuen Pächter Jan Stadel und Petra Baumann-Lüttge das Ruder übernommen haben, weht... weiterlesen

Die Verfilmungen der Romane von Charlotte Link sind ein fester Bestandteil des ARD-DonnerstagsKrimis. Heute (02.10.2025) um 20:15 Uhr steht der erste Teil des Zweiteilers "Charlotte Link - Einsame Nacht" auf dem Programm, und wer hier nur einen weiteren gemütlichen Fernsehkrimi erwartet, liegt falsch. Die Drehbuchautoren Benjamin Benedict und Jörg Lühdorff haben die... weiterlesen