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Wenn es beim Parken kracht - Umfrage zeigt: Fahrerflucht nach Bagatellunfällen soll eine Straftat bleiben

Montag, 09.10.2023 |
Fast 60 Prozent der Autofahrerinnen und Autofahrer wollen, dass Fahrerflucht weiter als Straftat gilt – auch wenn niemand verletzt wurde.
Fast 60 Prozent der Autofahrerinnen und Autofahrer wollen, dass Fahrerflucht weiter als Straftat gilt – auch wenn niemand verletzt wurde.
© DJD/DEVK

(DJD). Typische Bagatellunfälle sind schnell passiert – vor allem beim Ein- und Ausparken kommt es immer wieder zu Dellen und Kratzern am Auto. Ärgerlich, wenn man dann nicht weiß, wer daran schuld ist und die Reparaturkosten übernehmen muss. Aber wie sieht die Gesetzeslage dazu aus? Ist es eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat, wenn man sich bei einem Unfall ohne Verletzte vom Unfallort entfernt? Und was denken Deutschlands Autofahrerinnen und Autofahrer darüber?

Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt

Touchiert man etwa einen Pkw auf dem Supermarktparkplatz, ist es laut Rechtslage notwendig, so lange am Auto zu warten, bis der Fahrer oder die Fahrerin des beschädigten Wagens wieder da ist. Es genügt nicht, einen Zettel mit Kontaktdaten zu hinterlassen. Das gilt als Fahrerflucht und wird als Straftat eingestuft - es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Bundesjustizminister Marco Buschmann erwägt, die Unfallflucht nach einem reinen Sachschaden nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit einzustufen. In diesem Fall wäre dann nur ein Bußgeld fällig.

Parkschäden kennen fast alle

Einer repräsentativen Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK zufolge lehnen fast 60 Prozent der Menschen mit Führerschein den Vorschlag von Marco Buschmann ab. Parkschäden wie Dellen oder Kratzer am Auto kennen laut der Umfrage rund 80 Prozent der Fahrerinnen und Fahrer aus eigener Erfahrung – und sie sind sich einig darin, dass diese lästig sind. Mehr als 60 Prozent reagieren verärgert, wenn sie ihr Fahrzeug mit kleinen Schäden vorfinden und nicht wissen, wer daran Schuld hat. Allerdings: Nur weniger als ein Viertel erwartet, dass der Unfall-Verursachende die Polizei ruft oder sich persönlich entschuldigt.

70 Prozent erwarten Schadenregulierung

70 Prozent hoffen auf die Übernahme der Reparaturkosten. Diese zahlt grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung der Person, die den Unfall verursacht hat. Passiert einem ein Parkrempler am eigenen Auto, kommt die Vollkaskoversicherung dafür auf. Durch die anschließende Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse kann das aber teuer werden. Der Kölner Versicherer bietet deshalb eine günstigere Reparatur über die Teilkaskoversicherung an. Einen Parkschaden an der Karosserie können Versicherte im Komfort- und Premium-Schutz einmal im Jahr in einer DEVK-Partnerwerkstatt im sogenannten Smart-Repair-Verfahren beheben lassen. Das kostet pauschal 50 Euro - ohne Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Unter www.devk.de/auto kann man sich über die Leistungen der Kfz-Versicherung informieren. Bis zum 30. November können viele ihre Police kündigen und zum neuen Jahr zu einem anderen Anbieter wechseln.


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