Typklassen 2016: Änderungen in der Kfz-Versicherung

Dienstag, 25.08.2015 | Tags: Versicherung
Nur geringe Änderungen gibt es ab 2016 in den Kfz-Haftpflichtklassen.
Nur geringe Änderungen gibt es ab 2016 in den Kfz-Haftpflichtklassen.
© dpp-AutoReporter

Für die überwiegende Mehrheit der Autofahrer bleiben die Typklassen ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung auch im kommenden Jahr erhalten. Nach der neuen Typklassenstatistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ändert sich für 70 Prozent der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge nichts. Rund 14 Prozent erhalten niedrigere Einstufungen, für etwa 16 Prozent erhöht sich die Klasse. Die meisten Fahrzeuge mit neuer Typklasse werden lediglich um eine Klasse umgestuft. Eine niedrigere Einstufung gilt zukünftig etwa für das BMW 420 d Coupé, der Skoda Octavia Combi 1.2 TSI rutscht in eine höhere Typklasse.

Mehr Änderungen gibt es in den Kasko-Versicherungen: Der Statistik zufolge werden in der Voll- und Teilkaskoversicherung jeweils rund 45% der Fahrzeuge in neue Klassen eingestuft. Niedrigere Klassen ergeben sich für rund 8,6 Millionen vollkaskoversicherte und knapp 5,3 Millionen teilkaskoversicherte Pkw. Höhere Typklassen haben die Statistiker für knapp 800.000 vollkasko- und knapp 300.000 teilkaskoversicherte Autos errechnet.

Niedrigere Einstufungen erreichen unter anderem der Opel Mokka 1.6 oder der Suzuki Alto 1.0. In höhere Kasko-Klassen rutscht hingegen zum Beispiel der bei Autodieben "beliebte" Range Rover Sport 3.0 TD. Die aktuelle Typklasseneinstufung des GDV für rund 26.000 verschiedene Modelle kann ab sofort unter www.typklasse.de abgerufen werden.

Die Typklasse ist eines von zahlreichen Tarifmerkmalen bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags - je niedriger die Einstufung in der Typklasse, desto günstiger wirkt sich dies auf den Versicherungsbeitrag aus. Allein die Veränderung bei der Typklasse lässt jedoch keinen Rückschluss über die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrages zu.

Die Typklassen spiegeln die Schaden- und Unfallbilanzen eines jeden in Deutschland zugelassenen Automodells wider. Zur Berechnung der Typklassen werden die Fahrzeugschäden und die dadurch verursachten Reparaturkosten der letzten drei Jahre betrachtet. Wurden mit einem Fahrzeugtyp vergleichsweise weniger Schäden gegenüber den Vorjahren gemeldet und entschädigt, wird das Modell in eine niedrigere Typklasse eingestuft. Umgekehrt funktioniert es genauso. Die Typklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung wird in erster Linie von der Fahrzeugart und der Fahrweise der Nutzer beeinflusst. In der Kaskoversicherung werden neben Verkehrsunfällen auch Autodiebstähle, Fahrzeugbrände, Glasschäden oder Schäden durch Naturgefahren bei der Einstufung in die Typklasse berücksichtigt. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 16 Typklassen (10-25), in der Vollkaskoversicherung 25 (10-34), in Teilkasko 24 (10-33).

Die Typklasseneinstufung ist für die Versicherungsunternehmen unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden - in der Regel ist dies der 1. Januar 2016. (dpp-AutoReporter/wpr)


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