Schwachstellen und Mängel rechtzeitig erkennen: Die Bauabnahme hat enorme Rechtswirkung und eine oft unterschätzte Bedeutung

Wurde das Haus bereits in der Bauphase im Rahmen einer baubegleitenden Qualitätskontrolle regelmäßig von einem Sachverständigen kontrolliert, dürften sich Qualität und Quantität von Baumängeln in Grenzen halten.
Wurde das Haus bereits in der Bauphase im Rahmen einer baubegleitenden Qualitätskontrolle regelmäßig von einem Sachverständigen kontrolliert, dürften sich Qualität und Quantität von Baumängeln in Grenzen halten.
© djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende

(djd). Die meisten Bundesbürger sind heute bereit, beim Hausbau hohe Beträge in die Energieeffizienz zu investieren. Damit wollen sie langfristig den Werterhalt der Immobilie sichern und sich unabhängiger vom Energiemarkt machen. Hausanbieter haben sich auf diese Wünsche eingestellt und werben mit niedrigen Energieverbrauchswerten. Damit die Werte auch wirklich eingehalten werden, muss das verwendete Material frei von Fehlern und nach Herstellervorschrift korrekt verarbeitet sein.

Luftdichtigkeitsprüfung und Bauthermographie

Mit einer Luftdichtheitsprüfung und einer Bauthermographie können Schwachstellen wie Leckagen oder Wärmebrücken aufgezeigt werden. Die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende etwa kooperiert dabei mit dem Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau (VQC)."Thermographie-Gutachten durch zertifizierte Thermographen können dazu beitragen, langfristig Schäden am Haus sowie Wärme- und Kältebrücken zu vermeiden", so Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft. Mitglieder erhalten die Infrarot-Thermographie zudem zu einem Sonderpreis. Mehr Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.

Die Thermographie kann im Übrigen Teil der Bauabnahme sein. Diese wird von vielen Bauherren als rein formaler Akt angesehen, tatsächlich hat sie enorme Rechtswirkung und eine oft unterschätzte Bedeutung. Laut BGB ist der Besteller verpflichtet, das neue Haus nach vertragsgemäßer Herstellung abzunehmen. Tut er dies nach Ablauf einer vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist nicht oder zahlt er die Schlussrate ohne Beanstandungen, gilt das Bauwerk trotzdem als abgenommen. Dabei handelt es sich dann um eine sogenannte fiktive Abnahme.

Fiktive Abnahme ohne Begehung vermeiden

"Mit der Abnahme erkennt der Auftraggeber an, dass der Auftragnehmer seine vertragsgemäß geschuldete Leistung im Wesentlichen erbracht hat", so Haas. Und das habe weitreichende Folgen, angefangen mit der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist. Diese beginnt mit dem Tag der Bauabnahme zu laufen. Ab jetzt muss der Bauherr dem Unternehmer nachweisen, dass ein Mangel auf dessen ungenügende Leistung zurückzuführen ist. Zudem gehen mit der Abnahme sämtliche Gefahren und Risiken auf den Bauherren über. Er ist von nun an für die Versicherung des Hauses gegen Sturm, Brand, Wasser oder Diebstahl zuständig. Zudem ist nach der Abnahme die Schlussrate des Werklohns für den Bauunternehmer zu entrichten. "Bauherren sollten eine förmliche Abnahme deshalb bereits im Werkvertrag vereinbaren und eine fiktive Abnahme ohne Begehung unbedingt vermeiden", rät Haas. Idealerweise sollte das Haus bereits vor dem Abnahmetermin von einem Bausachverständigen begutachtet werden.

Die negativen Folgen von Wärmebrücken

Per Infrarot-Thermographie lässt sich die Oberflächentemperatur eines Objektes messen. Auffälligkeiten an der Gebäudehülle wie Durchfeuchtungen oder Wärmebrücken können so aufgedeckt werden. Insbesondere Verarbeitungsfehler, mangelnde Sorgfalt bei der Ausführung oder eine schlechte Abstimmung der Handwerker beim Einbau beziehungsweise bei den Anschlüssen der einzelnen Gewerke können zu Wärmebrücken führen, über die dann regelmäßig Wärmeenergie entweicht. So kann es zu einer negativen Beeinflussung der Energieeffizienz des Hauses kommen. Damit steigt der Heizwärmebedarf und es entstehen somit höhere Heizkosten. Zudem begünstigen Wärmebrücken auch das Wachstum von Schimmelpilzen, da im Bereich von Wärmebrücken die Luftfeuchtigkeit deutlich höher ist.


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