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Pflege ohne Grenzen: Für den Lebensabend im Ausland ist in Sachen Pflege einiges zu beachten

Wer plant, sich im Ausland pflegen zu lassen, sollte vorher fachkundige Beratung einholen.
Wer plant, sich im Ausland pflegen zu lassen, sollte vorher fachkundige Beratung einholen.
© djd/compass private pflegeberatung

(djd). Auswandern ist nicht nur für junge Menschen ein Thema: Auch immer mehr Senioren zieht es in die Ferne – oft trotz oder gerade wegen einer schon bestehenden Pflegebedürftigkeit. Dafür gibt es mehrere Gründe: Viele wünschen sich ganz einfach mehr Wärme, besseres Wetter und eine schöne Umgebung. Für andere sind die oft deutlich niedrigeren Kosten entscheidend. Auch die hohe Qualifikation des Pflegepersonals in einigen Ländern und eine als angenehmer empfundene Mentalität sind attraktiv. Und manche möchten ganz einfach in ihre alte Heimat zurück. Beliebte Länder für die Pflege im Ausland sind zum Beispiel Spanien, Thailand und Polen.

Vor der Entscheidung beraten lassen

Allerdings bringt ein Umzug auch mögliche Probleme mit sich. So kann etwa eine Sprachbarriere zu Einsamkeit und Depressionen führen. Freunde und Familie sind oft weit weg und können nur selten zu Besuch kommen. Dazu werden starke Hitze und ungewohnte Ernährung oft als belastend empfunden. Nicht zuletzt müssen finanzielle Fragen geklärt werden. Wer mit dem Gedanken an eine Auslandspflege spielt, sollte sich deshalb vorab gut informieren und die Vor- und Nachteile abwägen. Bei Fragen hilft etwa die compass private pflegeberatung weiter – für alle Anrufer unter der Hotline 0800–101 88 00, für Privatversicherte auch mit umfassender persönlicher Beratung vor Ort. Die Pflegefachleute dort kennen sich mit den bestehenden Möglichkeiten aus und wissen, welche Leistungen Betroffene in welchen Ländern erhalten können.

Was zahlt die Pflegeversicherung im Ausland?

So können etwa Pflegesachleistungen nicht dauerhaft im Ausland wahrgenommen werden, da sie nicht exportierbar sind. Lediglich innerhalb der EU stehen in einigen Ländern Sachleistungen zur Verfügung. Allerdings nur nach dem Recht des jeweiligen Wohnortstaates, das fast überall deutlich niedrigere Ansprüche vorsieht als in Deutschland. Pflegegeld oder anteiliges Pflegegeld wird dagegen in etlichen Ländern auch dauerhaft gezahlt. Mehr Informationen dazu gibt es etwa unter www.pflegeberatung.de. Das gilt zum Beispiel für alle Mitgliedsstaaten der EU sowie für Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – das sind zusätzlich Island, Liechtenstein und Norwegen – und die Schweiz. Bei einem Aufenthalt in anderen Ländern gibt es Pflegegeld nur für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr.


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