Neue Familienpflegezeit: Das ändert sich zum 01.01.2015

Montag, 29.12.2014 |
Die neuen Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ab 2015.
Die neuen Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ab 2015.
© obs/Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

(ots) - In Deutschland werden derzeit rund 1,85 Millionen Menschen zu Hause gepflegt - zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige. Eine Umfrage im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hat ergeben, dass sich bei 79 Prozent der pflegenden Angehörigen Beruf und Pflege nur schlecht miteinander vereinbaren lassen. Folgende neue gesetzliche Regelungen schaffen ab dem 1. Januar 2015 für Beschäftige spürbare Erleichterungen:

10-tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung

Beschäftigte, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, können bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Neu ist der Anspruch auf eine Lohnersatzleistung - das Pflegeunterstützungsgeld, das den Verdienstausfall zu einem Teil auffängt.

Sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch

Beschäftigte haben auch künftig bei der Pflege naher Angehöriger einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten. Künftig kommt ein Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen hinzu, um den Lebensunterhalt in einer Pflegesituation besser abzusichern. Das Darlehen kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden. Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt und kann bis zur Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts abdecken.

Familienpflegezeit als Rechtsanspruch mit zinslosem Darlehen

Ab 2015 haben Beschäftigte einen Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit. Diese gilt bis zu 24 Monate bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Beschäftigte sind teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Zusätzlich erhalten sie einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Die neuen Regelungen berücksichtigen auch die Besonderheiten von kleinen Betrieben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf www.wege-zur-pflege.de.

Kreis der nahen Angehörigen wird erweitert

Bisher zählten Großeltern und Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwieger- und Enkelkinder zu den nahen Angehörigen. Ab Januar 2015 profitieren nun auch Stiefeltern, Schwäger/innen und lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften von den neuen Regelungen.

Betreuung pflegebedürftiger Kinder

Für Eltern eines pflegebedürftigen Kindes, das nicht zu Hause, sondern in einer außerhäuslichen Einrichtung betreut wird, gilt ab 2015 Folgendes: Wie bei der Pflegezeit können sie sich wahlweise und flexibel bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise freistellen lassen. Wie bei der Familienpflegezeit sind bis zu 24 Monate Freistellung in Teilzeit möglich. Ein Wechsel zwischen häuslicher Pflege und außerhäuslicher Betreuung ist möglich.

Begleitung in der letzten Lebensphase

Auch für die Begleitung von Angehörigen in der letzten Lebensphase wird es leichter: Ist ein Angehöriger beispielsweise im Hospiz, besteht für maximal drei Monate ebenfalls die Möglichkeit, die Arbeitszeit ganz oder teilweise zu reduzieren, um den nahen Angehörigen zu begleiten.

Alle Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie unter www.wege-zur-pflege.de.


Das könnte Sie auch interessieren

Ein fulminantes Finale für die erste Woche der neuen Staffel von "Wer weiß denn sowas?" steht heute (17.10.2025) bevor. Wenn Moderator Kai Pflaume pünktlich um 18 Uhr die Bühne betritt, hat er nicht nur seine schlagfertigen Teamkapitäne Bernhard Hoëcker und Wotan Wilke Möhring an seiner Seite, sondern auch zwei absolute Hochkaräter der deutschen... weiterlesen

Die ARD strahlt heute (17.10.2025) um 20:15 Uhr die schräge Krimikomödie "Entführen für Anfänger". Der Film ist nach "Scheidung für Anfänger" und "Sportabzeichen für Anfänger" nicht nur der dritte, mit Spannung erwartete Teil einer losen, humorvollen "Für Anfänger"-Reihe, sondern bringt mit Andrea Sawatzki und Christian Berkel ein echtes... weiterlesen

Es gibt Krimifälle, die weniger durch das laute Spektakel als vielmehr durch die beklemmende Stille ihrer menschlichen Dramen fesseln. Genau so ein Fall steht heute Abend (17.10.2025) auf dem Programm des ZDF, wenn um 20:15 Uhr die neue Episode aus der Reihe "Ein Fall für zwei" unter dem Titel "Der Mann aus dem Wald" ausgestrahlt wird. Der Fall hebt sich bewusst von klassischen... weiterlesen

Ein neuer Schockmoment für ganz Deutschland steht bevor: heute Abend (16.10.2025 ab 20:15 Uhr) rücken die katastrophalen Zustände in deutschen Pflegeheimen in den Fokus der Öffentlichkeit. Die investigative Sendung "Team Wallraff - Reporter undercover" auf RTL verspricht eine erschütternde Reportage, die das Versagen und die Vernachlässigung im Herzen der... weiterlesen

Kai Pflaume bittet heute (16.10.2025) zwei echte Fußball-Legenden zum unterhaltsamen Wissensduell. Auch am Donnerstag läuft nämlich im ARD Vorabendprogramm um 18:00 Uhr wieder das Erfolgskonzept "Wer weiß denn sowas?" und verspricht eine besonders anekdotenreiche Sendung. Gegenüber stehen sich diesmal zwei der berühmtesten deutschen Torhüter: Die "Katze... weiterlesen

Auf dem Sendeplatz des ARD Donnerstagskrimis läuft heute (16.10.2025) um 20:15 Uhr ein neuer Wien-Krimi. "Geister der Vergangenheit" ist die 13. Episode der Krimireihe "Blind ermittelt". Der neue Fall ist eine fesselnde Auseinandersetzung mit Schuld und Rache, die den blinden Sonderermittler Alex Haller in die dunkelste Ecke seiner eigenen Vergangenheit führt. Der Wien-Krimi "Blind... weiterlesen