Neue Familienpflegezeit: Das ändert sich zum 01.01.2015

Montag, 29.12.2014 |
Die neuen Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ab 2015.
Die neuen Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ab 2015.
© obs/Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

(ots) - In Deutschland werden derzeit rund 1,85 Millionen Menschen zu Hause gepflegt - zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige. Eine Umfrage im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hat ergeben, dass sich bei 79 Prozent der pflegenden Angehörigen Beruf und Pflege nur schlecht miteinander vereinbaren lassen. Folgende neue gesetzliche Regelungen schaffen ab dem 1. Januar 2015 für Beschäftige spürbare Erleichterungen:

10-tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung

Beschäftigte, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, können bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Neu ist der Anspruch auf eine Lohnersatzleistung - das Pflegeunterstützungsgeld, das den Verdienstausfall zu einem Teil auffängt.

Sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch

Beschäftigte haben auch künftig bei der Pflege naher Angehöriger einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten. Künftig kommt ein Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen hinzu, um den Lebensunterhalt in einer Pflegesituation besser abzusichern. Das Darlehen kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden. Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt und kann bis zur Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts abdecken.

Familienpflegezeit als Rechtsanspruch mit zinslosem Darlehen

Ab 2015 haben Beschäftigte einen Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit. Diese gilt bis zu 24 Monate bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Beschäftigte sind teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Zusätzlich erhalten sie einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Die neuen Regelungen berücksichtigen auch die Besonderheiten von kleinen Betrieben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf www.wege-zur-pflege.de.

Kreis der nahen Angehörigen wird erweitert

Bisher zählten Großeltern und Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwieger- und Enkelkinder zu den nahen Angehörigen. Ab Januar 2015 profitieren nun auch Stiefeltern, Schwäger/innen und lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften von den neuen Regelungen.

Betreuung pflegebedürftiger Kinder

Für Eltern eines pflegebedürftigen Kindes, das nicht zu Hause, sondern in einer außerhäuslichen Einrichtung betreut wird, gilt ab 2015 Folgendes: Wie bei der Pflegezeit können sie sich wahlweise und flexibel bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise freistellen lassen. Wie bei der Familienpflegezeit sind bis zu 24 Monate Freistellung in Teilzeit möglich. Ein Wechsel zwischen häuslicher Pflege und außerhäuslicher Betreuung ist möglich.

Begleitung in der letzten Lebensphase

Auch für die Begleitung von Angehörigen in der letzten Lebensphase wird es leichter: Ist ein Angehöriger beispielsweise im Hospiz, besteht für maximal drei Monate ebenfalls die Möglichkeit, die Arbeitszeit ganz oder teilweise zu reduzieren, um den nahen Angehörigen zu begleiten.

Alle Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie unter www.wege-zur-pflege.de.


Das könnte Sie auch interessieren

Lange mussten die Fans auf diesen Moment warten, doch heute (13.03.12026) ist es endlich so weit: Das musikalische Schweigen von Unheilig ist gebrochen. Mit dem neuen Studioalbum "Liebe Glaube Monster" feiert die Formation um den Grafen ein Comeback, das nach fast zehn Jahren Pause die deutsche Musiklandschaft bewegt. Es ist eine Rückkehr zu den Wurzeln und gleichzeitig ein mutiger... weiterlesen

Während einer gemeinsamen Safari in einem privaten Wildreservat wie dem Tswalu Kalahari, wo erfahrene Ranger kindgerechtes Wissen über das Spurenlesen vermitteln, entstehen generationenübergreifende Erinnerungen, die den neuen Standard für hochwertige Familienreisen definieren.
© FYNE Travel / TswaluHR / Fotograf: Caitlin Smit

Travel & Learn: Die neue Ära des Luxus-Familienurlaubs 2026

Der klassische Familienurlaub durchläuft derzeit einen tiefgreifenden Wandel. Während in der Vergangenheit oft die reine Erholung der Eltern bei gleichzeitiger Animation der Kinder im Vordergrund stand, setzen anspruchsvolle Familien im Jahr 2026 verstärkt auf Konzepte, die Mehrwert bieten. Individuelle Erlebnisse treten an die Stelle von Pauschalangeboten, und die bloße... weiterlesen

Das ARD Vorabendprogramm steht heute (13.03.2026) um 18 Uhr ganz im Zeichen der seriösen Information, die auf eine spielerische Herausforderung trifft. In der aktuellen Ausgabe der Quizshow "Wer weiß denn sowas?" begrüßt Moderator Kai Pflaume zwei Gäste, die es gewohnt sind, den Zuschauern täglich die Weltlage zu erklären. An der Seite der... weiterlesen

Das ZDF-Publikum darf sich heute (13.03.2026) um 20:15 Uhr auf die zweite Episode der neuen Freitagskrimi-Reihe "Mordufer" freuen, die nach einem fulminanten Start in der vergangenen Woche bereits hohe Erwartungen weckt. Satte 5,2 Millionen Zuschauer verfolgten die Premiere, was einem beachtlichen Marktanteil von über 23% entspricht und den Freitagsabend im Zweiten eindrucksvoll... weiterlesen

(DJD). Ein Sommerurlaub bietet ideale Voraussetzungen für aktive Erholung. Wer die Berge liebt, findet in der Region Hall-Wattens in Tirol vielfältige Möglichkeiten zum Wandern und Radfahren abseits des Massentourismus. Ergänzt wird das Naturerlebnis durch kulturelles Stadtleben in den historischen Gassen der Haller Altstadt oder einen Besuch der Swarovski... weiterlesen

Der Frühling steht vor der Tür und mit ihm das Osterfest! Während die Kleinen gespannt auf die Eiersuche warten, stellt sich für viele die Frage: Was kommt dieses Jahr eigentlich ins Osternest? Neben Schokolade sind es vor allem gemeinsame Momente, die ein solches Fest besonders machen. Ob als kleine Aufmerksamkeit oder als Unterhaltung nach dem ausgiebigen Osterbrunch... weiterlesen

Das ARD Vorabendprogramm verspricht heute um 18 Uhr eine besonders explosive Mischung, wenn das beliebte Quiz "Wer weiß denn sowas?" in eine neue Runde geht. Moderator Kai Pflaume jongliert diesmal mit geballter Reality-TV-Power, denn die prominenten Gäste Detlef "Deffi" Steves und Claus Scholz treten gegeneinander an. Unterstützt werden die beiden Hobby-Gärtner von den... weiterlesen