Neue Familienpflegezeit: Das ändert sich zum 01.01.2015

Montag, 29.12.2014 |
Die neuen Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ab 2015.
Die neuen Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ab 2015.
© obs/Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

(ots) - In Deutschland werden derzeit rund 1,85 Millionen Menschen zu Hause gepflegt - zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige. Eine Umfrage im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hat ergeben, dass sich bei 79 Prozent der pflegenden Angehörigen Beruf und Pflege nur schlecht miteinander vereinbaren lassen. Folgende neue gesetzliche Regelungen schaffen ab dem 1. Januar 2015 für Beschäftige spürbare Erleichterungen:

10-tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung

Beschäftigte, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, können bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Neu ist der Anspruch auf eine Lohnersatzleistung - das Pflegeunterstützungsgeld, das den Verdienstausfall zu einem Teil auffängt.

Sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch

Beschäftigte haben auch künftig bei der Pflege naher Angehöriger einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten. Künftig kommt ein Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen hinzu, um den Lebensunterhalt in einer Pflegesituation besser abzusichern. Das Darlehen kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden. Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt und kann bis zur Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts abdecken.

Familienpflegezeit als Rechtsanspruch mit zinslosem Darlehen

Ab 2015 haben Beschäftigte einen Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit. Diese gilt bis zu 24 Monate bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Beschäftigte sind teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Zusätzlich erhalten sie einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Die neuen Regelungen berücksichtigen auch die Besonderheiten von kleinen Betrieben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf www.wege-zur-pflege.de.

Kreis der nahen Angehörigen wird erweitert

Bisher zählten Großeltern und Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwieger- und Enkelkinder zu den nahen Angehörigen. Ab Januar 2015 profitieren nun auch Stiefeltern, Schwäger/innen und lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften von den neuen Regelungen.

Betreuung pflegebedürftiger Kinder

Für Eltern eines pflegebedürftigen Kindes, das nicht zu Hause, sondern in einer außerhäuslichen Einrichtung betreut wird, gilt ab 2015 Folgendes: Wie bei der Pflegezeit können sie sich wahlweise und flexibel bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise freistellen lassen. Wie bei der Familienpflegezeit sind bis zu 24 Monate Freistellung in Teilzeit möglich. Ein Wechsel zwischen häuslicher Pflege und außerhäuslicher Betreuung ist möglich.

Begleitung in der letzten Lebensphase

Auch für die Begleitung von Angehörigen in der letzten Lebensphase wird es leichter: Ist ein Angehöriger beispielsweise im Hospiz, besteht für maximal drei Monate ebenfalls die Möglichkeit, die Arbeitszeit ganz oder teilweise zu reduzieren, um den nahen Angehörigen zu begleiten.

Alle Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie unter www.wege-zur-pflege.de.


Das könnte Sie auch interessieren

Die Bundesliga-Saison 2024/25 ist in vollem Gange und nun erscheinen die neuen Match Attax Sammelkarten der Stars aus der Bundesliga und 2. Bundesliga im Handel. Die neue Kollektion erscheint am 15. November und umfasst über 500 Karten zum Sammeln, Tauschen und Spielen. Fans und Sammler können sich auf eine Vielzahl verschiedener Karten freuen, denn neben den klassischen... weiterlesen

Um die optimale Reichweite im heimischen WLAN geht es hinter dem vierten Türchen unseres Adventskalender Gewinnspiels! Der FRITZ!Repeater 6000 bietet mit Wi-Fi 6 noch mehr WLAN-Reichweite für ein anspruchsvolles Heimnetz mit einer Vielzahl an WLAN-Endgeräten. Mit einem Datendurchsatz bis zu 6.000 MBit/s stellen die drei Funkeinheiten ein Maximum an Bandbreite für... weiterlesen

"Toni und Helene" läuft ab 05.12.2024 in den deutschen Kinos.
© HappySpots / Filmplakat: Alpenrepublik

Ab 05.12.2024 im Kino: "Toni und Helene"

Helene (Christine Ostermayer), eine einst gefeierte Theaterdiva, lebt zurückgezogen in einer Seniorenresidenz. Mit weit über 80 und der Diagnose einer unheilbaren Krankheit hat sie sich bereits einen Termin in einer Sterbeklinik organisiert. Nur mit der Anreise gibt es Probleme, denn Madame kann ihren Jaguar nicht mehr selbst fahren. Der Neffe (Manuel Rubey) verweigert jede Hilfe... weiterlesen

(DJD). Der Bergbau in Deutschland blickt auf eine jahrhundertealte Geschichte zurück, die das wirtschaftliche und kulturelle Leben vieler Regionen nachhaltig geprägt hat. Von den frühen Anfängen in kleinen Gruben bis hin zur modernen Industrie spielt der Abbau von Rohstoffen eine essenzielle Rolle für die Entwicklung des Landes. Der Kali- und Salzbergbau etwa stellt... weiterlesen

Wer kennt es nicht? Man beschäftig sich unterwegs viel mit dem Handy um den Fahrplan zu prüfen, mit Familie und Freunden zu kommunizieren, aktuelle Nachrichten zu lesen, das Wetter zu checken und auch zu spielen. Das strapaziert natürlich den Akku des Smartphones – und nicht überall kann man schnell mal sein Handy aufladen. Oder doch? Powerbanks schaffen da... weiterlesen

Spiele sind eine großartige Möglichkeit, um eine unterhaltsame Zeit mit der Familie zu verbringen. Gerade zur Winter- und Weihnachtszeit, wenn es draußen kälter ist, stellt man sich häufig die Frage, was man gemeinsam mit der Familie und/oder Freunden machen kann. Hinter dem zweiten Türchen unseres Adventskalenders stellen wir dazu die beiden Neuheiten Combo... weiterlesen

Venus (Saniyya Sidney) und Serena (Demi Singleton) Williams zählen zu den begnadetsten Tennisspielerinnen aller Zeiten. Diesen Erfolg haben sie vor allem ihrem Vater Richard Williams (Will Smith) zu verdanken. Schon im Kindesalter fördert er die beiden Schwestern und ermöglicht ihnen intensives Tennistraining. Allen Kritikern zum Trotz ist sich... weiterlesen

(DJD). Kinder lieben Wiederholungen: Geschichten, die sie immer wieder hören, sind für sie vertraut und vorhersehbar – und vermitteln dadurch Sicherheit. In Hörspielen etwa erzählen die Stimmen der Sprecherinnen und Sprecher die Lieblingserzählungen der Kleinen bei Bedarf stets aufs Neue. Anders als Bilderbücher lassen gehörte Geschichten der... weiterlesen