Mehr als ein Zuhause: So kann die eigene Immobilie den Ruhestand finanzieren

Mit einer Immobilienrente leben Senioren weiterhin mietfrei in der eigenen vertrauten Umgebung, haben aber dennoch zusätzliches Geld zur Verfügung, das sich im Ruhestand vielfältig verwenden lässt.
Mit einer Immobilienrente leben Senioren weiterhin mietfrei in der eigenen vertrauten Umgebung, haben aber dennoch zusätzliches Geld zur Verfügung, das sich im Ruhestand vielfältig verwenden lässt.
© djd/Deutsche Leibrenten/Sonja Brüggemann

(djd). Wer eine eigene Immobilie besitzt, weiß: darin stecken nicht nur Mühe und Zeit, sondern vor allem auch viel Geld. Geld, das die Bewohner im Alter gut gebrauchen können. Denn mit dem Eintritt in den Ruhestand sinken die Einnahmen bei den meisten Menschen deutlich.

Lebenslanges Wohnrecht und lebenslange Rente

Eine sogenannte Immobilienrente beispielsweise sichert den Verbleib in der vertrauten Umgebung und sorgt gleichzeitig für regelmäßige finanzielle Einnahmen. Senioren ab 70 Jahren verkaufen dabei ihre Immobilie und bekommen im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht sowie eine lebenslange Rente. Beides wird an erster Stelle im Grundbuch abgesichert. Die Deutsche Leibrenten AG etwa gestaltet die Verträge dabei individuell. Vereinbart werden können neben einer regelmäßigen monatlichen Rente auch eine Einmalzahlung oder eine Kombination aus beidem. Und bei einem Umzug ins Pflegeheim sorgen die Einnahmen aus der Vermietung noch einmal für zusätzliches Geld. Somit haben die Senioren in jedem Fall keine finanziellen Sorgen mehr. Mehr Informationen gibt es unter www.deutsche-leibrenten.de. Auch um die Instandhaltung der Immobilie kümmert sich der Anbieter, denn er hat selbstverständlich ebenfalls ein Interesse am Erhalt des Hauses.

Wohnrecht gilt bis zum Tod des länger lebenden Partners

Für die Berechnung der Leibrente erstellt ein unabhängiger Sachverständiger ein Wertgutachten der Immobilie. Weitere Faktoren bei der Kalkulation sind das Lebensalter und das Geschlecht der Eigentümer des Hauses. Das vertraglich vereinbarte Wohnrecht gilt bei Paaren im Übrigen bis zum Lebensende des länger lebenden Partners. Damit sind vor allem Frauen abgesichert, die bei früherem Tod ihres Mannes häufig erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen müssen.


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