Lage ist wichtig, aber nicht alles - Checkliste für den Grundstückskauf: Augen auf bei der Wahl des Standorts

Baufinanzierungsexperte Florian Haas gibt Tipps für den Grundstückskauf.
Baufinanzierungsexperte Florian Haas gibt Tipps für den Grundstückskauf.
© djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende

(djd). Lage, Lage, Lage – so lautet eine bekannte Immobilienweisheit, wenn es um die Kriterien beim Kauf eines Grundstücks geht. Die Lage des Grundstücks im Hinblick etwa auf Infrastruktur und Verkehr ist tatsächlich im Gegensatz zu anderen Details eines Bauvorhabens von enormer Bedeutung. Sie entscheidet maßgeblich über die langfristige Werthaltigkeit der Immobilie. Allerdings ist die Lage auch nicht alles – ein paar andere wichtige Dinge sollten angehende Bauherren beim Grundstückskauf ebenfalls berücksichtigen. Hier sind fünf bedeutsame Punkte:

  1. Bebauungspläne haben oft strenge Vorschriften, angehende Bauherren sollten deshalb gründlich prüfen, ob sie auf dem avisierten Grundstück ihre Vorstellungen umsetzen können. "Selbst auf baureifem Land ist nicht jede Maßnahme zulässig", betont Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende, mehr dazu steht unter www.finanzierungsschutz.de. Infos zu den Bebauungsmöglichkeiten, etwa im Rahmen eines Bebauungsplanes, gibt es beim Bauamt der jeweiligen Gemeinde. Frühere gewerbliche Nutzungen oder die Nähe zu einer ehemaligen Deponie können das Risiko von Altlasten bergen, selbst wenn sich diese nicht unmittelbar darauf befanden. Das Umweltamt gibt Auskunft, ob das Grundstück im Altlastenkataster als verdächtig verzeichnet ist.
  2. Ein Bodengutachten verschafft Klarheit über die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Baugrunds. Es sollte vom neuen Eigentümer so früh wie möglich eingeholt werden, das Geld dafür ist im Hinblick auf die potenziellen Folgekosten sehr gut investiert. Bereits im Kaufvertrag selbst sollte man Regelungen für das eventuelle Vorhandensein von Altlasten treffen.
  3. Ist ein Grundstück „erschlossen“, bestehen bereits Anschlüsse an das Versorgungs- und das Straßennetz. Ist es dagegen noch nicht an das öffentliche Entwässerungssystem angeschlossen, drohen Zusatzkosten. Sind Maßnahmen wie ein Straßenausbau erst kürzlich erfolgt, sollte man sich darüber informieren, ob die entsprechenden Kostenbescheide bereits ergangen sind. "Kostenschuldner ist immer der zum Zeitpunkt der Zustellung des Kostenbescheids im Grundbuch eingetragene Eigentümer, nicht derjenige, der zum Zeitpunkt der Ausführung der Maßnahme Eigentümer war", erläutert Bauexperte Haas.
  4. Vom Eigentümer sollte man sich im Vorfeld der Unterzeichnung des Kaufvertrags einen aktuellen Grundbuchauszug vorlegen lassen. Dabei kann man überprüfen, ob der Verkäufer als eingetragener Besitzer allein verfügungsberechtigt ist.
  5. Das Grundbuch ist auf eingetragene Rechte und Belastungen zu überprüfen. Wege- und Leitungsrechte etwa können die Bebauungsmöglichkeiten erheblich einschränken.

 


Das könnte Sie auch interessieren

Wenn die Tage im Dezember kürzer werden und draußen der erste Frost glitzert, gibt es kaum etwas Schöneres, als den Tag mit einer duftenden Tasse frischem Kaffee zu beginnen. Ein Kaffee-Adventskalender macht diese morgendliche Auszeit im Advent zu einem echten Ritual: Jeden Tag wartet eine neue Röstung, ein unbekanntes Anbaugebiet oder eine überraschende... weiterlesen

Ein tief berührendes, von wahren Begebenheiten inspiriertes Drama über Zivilcourage, Frauenpower und globale Gerechtigkeit: Am 15. Oktober 2026 kommt mit „Call Me Queen“ das neue Meisterwerk von Erfolgsregisseurin Emily Atef (3 Tage in Quiberon, Mehr denn je) in die deutschen Kinos. Nairobi in den späten 1990er-Jahren: Queen (Eliane Umuhire) schlägt... weiterlesen

Die sanfte Herbstsonne taucht die Hänge in ein warmes, goldendes Licht, während die Sicht auf die umliegende Bergwelt im September und Oktober außergewöhnlich klar wird. Natur und Landwirtschaft kredenzen nun ihre reichsten Schätze: Für einen aktiven Genussurlaub gilt diese Phase vielen als die reizvollste Zeit des Jahres. Die frische Bergluft lädt... weiterlesen

In der dunklen Jahreszeit sind unsere Fenster weit mehr als nur eine Scheibe nach draußen. Sie bilden die Visitenkarte des Hauses und bringen als Lichtquelle Gemütlichkeit in die eigenen vier Wände – während sie gleichzeitig ein warmes Signal der Geborgenheit nach außen senden. Wer sein Zuhause im skandinavischen Hygge-Stil gestalten möchte,... weiterlesen

Lange Arbeitstage, anspruchsvolle Denkaufgaben oder anhaltender Alltagsstress verlangen dem Gehirn viel ab. Wer in solchen Momenten einen Energieschub sucht, greift meist zu Kaffee, gezuckerten Softdrinks oder Schokolade. Das Zürcher Gründer-Trio Dr. Teresa Cramer (32), Franziska Kuenburg (33) und Raphael Thurn und Taxis (33) stellt diesem Muster eine wissenschaftlich fundierte... weiterlesen

Technik-Wahn trifft Spielzeug-Kult: Am 23. Oktober 2026 bringt Disney-Pixar mit „Toy Story 5“ das neueste Abenteuer rund um Woody, Buzz Lightyear und ihre Freunde ins Heimkino. Der Kinohit, den bereits über 900.000 Zuschauer auf der großen Leinwand sahen, erscheint auf DVD, Blu-ray sowie als limitiertes Blu-ray Steelbook. Zeitgleich schlägt das Sammlerherz... weiterlesen