Handwerker: Finanzielle Folgen der Berufsunfähigkeit über den Betrieb absichern

Die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit lassen sich privat oder über den Betrieb absichern. Die betriebliche Variante ist besonders für angestellte Handwerker interessant.
Die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit lassen sich privat oder über den Betrieb absichern. Die betriebliche Variante ist besonders für angestellte Handwerker interessant.
© djd/SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G., Hamburg

(djd). Etwa jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland muss nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer (GDV) seinen Job vorzeitig aufgeben, weil er nach einem Unfall oder infolge einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann. Der Staat unterstützt Menschen, die ihr Einkommen nicht mehr durch die eigene Arbeit verdienen können, nur bedingt: Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nur demjenigen eine volle Erwerbsminderungsrente, der weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann. Die Rente würde aber selbst dann das bisherige Einkommen nicht ersetzen. Zum Handicap kommt also ein erheblicher finanzieller Einschnitt hinzu. Davor sollte sich jeder schützen.

Vorteil: Beiträge sozialabgaben- und steuerfrei

Die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit lassen sich privat oder über den Betrieb absichern. Die betriebliche Variante ist besonders für angestellte Handwerker interessant, die sich sonst aufgrund der Risikoeinstufung ihres Berufs eine private Absicherung kaum leisten könnten. Durch die Kostenvorteile einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung können sich auch Menschen mit erhöhtem Risiko im Beruf zu erschwinglichen Konditionen absichern. Sie ist so viel günstiger als die private, weil die Beiträge sozialabgaben- und steuerfrei sind. Der Chef schließt im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine Direktversicherung, etwa bei der Signal Iduna, ab, und leitet die Beiträge des Arbeitnehmers an den Versicherer weiter. Innerhalb bestimmter Grenzen und Voraussetzungen sind die Zahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitnehmer genießt sofort Versicherungsschutz und hat keine Wartezeit. Wird eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent für eine prognostizierte Dauer von sechs Monaten oder mehr festgestellt, zahlt der Versicherer die vereinbarte Leistung - auch rückwirkend. Diese Leistung ist für die gesamte Vertragsdauer garantiert. Wie hoch die Rente sein soll, bestimmt der Arbeitnehmer selbst. Später kann er die Rentenhöhe nochmals anpassen. Unter www.signal-iduna.de gibt es weitere Informationen.

So rechnet es sich 

Für eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.000 Euro müsste ein Tischler beispielsweise statt 179 Euro nur 97 Euro im Monat zahlen - dank Sozialabgaben- und Steuerbefreiung. Noch attraktiver wird die betriebliche Absicherung, wenn der Chef zusätzlich einen Zuschuss etwa in Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Dann bleiben für den Arbeitnehmer in dem Beispiel nur etwa 60 Euro übrig. Hinzu kommt, dass meist nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung nötig ist. Die spätere Rentenzahlung ist allerdings zu versteuern.

Auch der Arbeitgeber profitiert

(djd). Auch der Arbeitgeber profitiert im Übrigen von einer betrieblichen Absicherung gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit. Denn damit schlägt er zwei Fliegen mit einer Klappe: Seine Attraktivität für Fachkräfte steigt und er sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert sind. Das erhöht die Zufriedenheit und die Mitarbeiterbindung. Mehr Informationen gibt es unter www.signal-iduna.de.


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