Geld verdienen im dualen Studium: Diese Studierenden bekommen erst Anwärterbezüge, später den Beamtenstatus
(djd). Für sein Studium Geld verdienen? Das ist durchaus möglich, wenn man das passende Format wählt. Während Teilnehmer der regulären Studiengänge an Universitäten oft auf BAföG oder die Unterstützung der Eltern angewiesen sind, bieten einige duale Studiengänge die Möglichkeit, von Anfang an selbst für den Lebensunterhalt zu sorgen.
Digitalisierung und IT-Sicherheit
Bei einem dualen Studiengang verbindet man ein Hochschulstudium mit mehrmonatigen Arbeitseinsätzen in Unternehmen oder in Bundesbehörden. Das trifft etwa auf den Diplomstudiengang "Digital Administration and Cyber Security (DACS)" zu, der an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) in Brühl angeboten wird. Hier entscheiden sich die Studierenden im Laufe des Studiums für die Spezialisierung entweder auf den Bereich digitale Verwaltung oder auf Internetsicherheit, IT-Forensik und Datenschutz. Unter www.hsbund.de/dacs kann man nachlesen, welche genauen Inhalte in den jeweiligen Zweigen behandelt werden. Das Besondere: In diesem Studiengang genießen die Teilnehmer von Anfang an den Status als Beamte auf Widerruf. Sie führen sogar eine offizielle Dienstbezeichnung als Regierungsinspektoranwärter(-in). Damit erhalten sie schon vom ersten Semester an Bezüge in Höhe von derzeit rund 1.500 Euro brutto.
Rund 2.800 Euro Startgehalt im Job
Die fertig ausgebildeten Fachkräfte arbeiten nach dem Studium bei Behörden wie dem Bundeskriminalamt, dem Auswärtigen Amt, der Bundesnetzagentur, dem Bundesrechnungshof oder dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und werden dann auch regulär verbeamtet. Das gibt ihnen eine hohe berufliche Zukunftssicherheit. Regierungsinspektoren liegen in der Besoldungsgruppe A9. Das bedeutet: Ein A9-Beamter, der als Berufsanfänger beim Bund beschäftigt wird, verdient ein Gehalt in Höhe von monatlich etwa 2.800 Euro brutto. Je mehr Dienstjahre man absolviert, desto höher steigt man auch in der Gehaltsstufe auf. Ein rechtlicher Anspruch auf Übernahme in den Dienst einer Bundesbehörde besteht nach dem dualen Studium an der HS Bund zwar nicht. "In der Regel ist aber der Bedarf an hoch qualifiziertem Personal auf dem Gebiet der IT sehr groß, sodass die Wahrscheinlichkeit einer Übernahme nach dem Studium ebenfalls hoch ist", erklärt Hochschuldekan Prof. Dr. iur. Lars Esterhaus.