Erwerb von Wohneigentum: Das Objekt gründlich unter die Lupe nehmen
(djd). Der Volksmund sagt: Wer auf Freiersfüßen wandelt, sollte nicht nur den künftigen Partner, sondern auch dessen familiäres Umfeld unter die Lupe nehmen. "Ähnliches gilt für den Erwerb einer Eigentumswohnung, besonders in bereits bestehenden und genutzten Objekten", erklärt Andreas Renz, Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Denn mit Vertragsschluss "verheiratet" sich der Neu-Eigentümer nicht nur mit der Wohnung - juristisch als Sondereigentum bezeichnet - sondern auch mit der Eigentümergemeinschaft und dem Gemeinschaftseigentum. Dieses Umfeld bleibe dem Wohnungsbesitzer dauerhaft erhalten, so Renz. Vor dem Gang zum Notar sollte man es sich daher genauer anschauen.
Zustand des Gebäudes und Nebenkosten
Quasi als Geburtsurkunde der Eigentümergemeinschaft bezeichnet Renz die Teilungserklärung. Sie legt beispielsweise die räumliche Aufteilung des Gesamtobjekts und die Sondernutzungsrechte fest sowie oft auch Instandhaltungspflichten. Ein Blick auf den "Lebenslauf" des Objekts gebe wichtige Hinweise. Wie gut wurde das Gebäude instand gehalten? Gibt es Streitigkeiten unter den Eigentümern? Stehen teure Maßnahmen bevor? In der Haushaltskasse der Eigentümergemeinschaft gilt es zu prüfen, ob langfristige Rücklagen gebildet wurden oder ob bei allfälligen Sanierungen mit Sonderumlagen zu rechnen ist. Wie hoch die Nebenkosten tatsächlich ausfallen, zeigt ein Blick in die Jahresabrechnungen. Die Gesamtkosten aus Betriebskosten, Allgemeinstrom, Heizung, Hausmeister, Gartenpflege, Versicherungen, Reinigung und weiteren Faktoren können oftmals überraschend hoch ausfallen.
Unabhängiger Rat zeigt mögliche Probleme auf
"Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte einen unabhängigen Experten, etwa einen Bauherrenberater oder Vertrauensanwalt des BSB, hinzuziehen", rät Andreas Renz. So ließen sich alle Unterlagen rechtzeitig vor Vertragsschluss überprüfen, und die Experten wüssten, wo in den eigenen vier Wänden Probleme lauern können. Unter www.bsb-ev.de gibt es Kontaktadressen und ein Ratgeberblatt "Augen auf beim Wohnungskauf".
Wohneigentum: Gemeinschaftsbeschlüsse dokumentieren Zusammenleben
(djd). In vielen Familien herrscht Einigkeit, doch es gibt auch Streit. Wer wissen wolle, ob er mit einer Eigentumswohnung in eine harmonische oder streitsüchtige "Eigentümerfamilie" einheirate, der solle Einsicht in die gefassten Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft nehmen, rät BSB-Vertrauensanwalt Andreas Renz. Gab es in der Vergangenheit vielfache Auseinandersetzungen, vielleicht sogar vor Gericht, dann besteht laut Renz vor einer Kaufentscheidung Anlass zu vertiefender Recherche. Mehr Infos gibt es unter www.bsb-ev.de.