• Ratgeberbox
  • Geld & Recht
  • Enterbung muss kein Schicksal sein: Den Kampf um den Pflichtteil kann man spezialisierten Plattformen überlassen

Enterbung muss kein Schicksal sein: Den Kampf um den Pflichtteil kann man spezialisierten Plattformen überlassen

Einen Schock erleiden Menschen dann, wenn sich im Testament herausstellt, dass man nicht am Nachlass der oder des Verstorbenen partizipieren soll.
Einen Schock erleiden Menschen dann, wenn sich im Testament herausstellt, dass man nicht am Nachlass der oder des Verstorbenen partizipieren soll.
© djd/dieerbschützer.de

(djd). Die Summe ist gewaltig: Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) werden in Deutschland bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr vererbt. Der Betrag verteilt sich auf über 900.000 Erbschaften. Dahinter steht stets ein individueller Trauerfall, der bei den Angehörigen meist tiefe Emotionen auslöst. Einen besonderen Schock erleiden Menschen allerdings dann, wenn sich im Testament herausstellt, dass man selbst nicht am Nachlass der oder des Verstorbenen partizipieren soll. Eine Enterbung ist wie ein nachträglicher psychischer Schlag ins Gesicht, auf den man nicht mehr antworten kann. Vor allem aber scheint eine Enterbung etwas Endgültiges und Unabänderliches zu sein. Das ist jedoch keineswegs immer der Fall.

Enterbte müssen selbst aktiv werden

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) steht nahen Angehörigen der sogenannte Pflichtteil am Erbe zu. Auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner oder Eltern können einen Anspruch darauf haben. Das Tückische: Während der Erbe nach Information durch das Nachlassgericht automatisch seinen Teil erhält, gilt das nicht für enterbte Personen. Sie müssen selbst aktiv werden. Zudem kann der Anspruch auf den Pflichtteil verjähren. Oft handeln die Betroffenen nicht rechtzeitig oder gar nicht. Vor allem fehlt häufig die Energie für langwierige Rechtsstreitigkeiten mit den Besserbegünstigten und für die Gänge zu Anwälten und Gerichten. Dazu kommt die Angst vor den daraus resultierenden hohen Kosten. Um diesen Hürden entgegenzutreten, hat das Kölner Tech-Startup JustSolutions die Plattform www.dieerbschützer.de ins Leben gerufen. Enterbten soll hier eine einfache und qualitativ hochwertige Möglichkeit geboten werden, ihre Rechte durchzusetzen. Auf der Webseite können Betroffene mit wenigen Klicks ermitteln, ob und in welcher Höhe sie einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben.

Bei Bestehen des Pflichtteils: vollständige Durchsetzung der Ansprüche

Bei Bestehen eines Pflichtteils bietet die Plattform eine vollständige Durchsetzung der entsprechenden Ansprüche an. Anwaltliche oder gerichtliche Streitigkeiten werden komplett übernommen. Die enterbte Person muss nicht selbst in den häufig zermürbenden Streit mit den bessergestellten Erben, Anwälten oder Behörden eintreten - eine innovative und sinnvolle Lösung. Eine Provision für die Serviceleistungen fällt nur im Falle einer erfolgreichen Durchsetzung des Pflichtteils an. Selbst dann, wenn es zu anwaltlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, übernimmt die Plattform die Kosten. Sie kooperiert mit Fachanwälten im Erbrecht und spezialisierten Kanzleien, um eine möglichst hohe Qualität bei der Durchsetzung der Rechte zu gewährleisten.


Das könnte Sie auch interessieren

Für viele ist der 1. Mai vor allem ein willkommener Feiertag, der für Ausflüge ins Grüne oder zum Aufstellen des Maibaums genutzt wird. Doch hinter dem Datum steckt eine bewegte Geschichte. Warum wir an diesem Tag arbeitsfrei haben, welche Rolle die Kirche spielt und warum Demonstrationen bis heute das Bild prägen, erfährst du in diesem Überblick. ... weiterlesen

Ein tiefgreifender Konflikt erschüttert die gewohnte Bergwelt von Himmelsruh, wenn das ZDF heute um 20:15 Uhr die Episode "Lena Lorenz - Schutzlos" ausstrahlt. In diesem Fall prallt das malerische Panorama der Alpen auf eine soziale Härte, die für die beliebte Reihe ungewohnt drückend wirkt. Im Zentrum steht Sabrina Kettler (Sarah Alles-Shahkarami), eine leidenschaftliche... weiterlesen

Im ARD Vorabendprogramm trifft die ZDF Trödelshow "Bares für Rares" heute (30.04.2026) um 18 Uhr auf die Quizshow "Wer weiß denn sowas?". Kai Pflaume darf zwei absolute Publikumslieblinge als Kandidaten begrüßen. Unterstützt von den ehrgeizigen Teamchefs Bernhard Hoëcker und Wotan Wilke Möhring versuchen Fabian Kahl und Horst Lichter, den oft... weiterlesen

Das ARD Vorabendprogramm wird heute (29.04.2026) um 18 Uhr zur Arena für zwei Töchter bekannter Schauspieler, wenn eine neue Ausgabe von "Wer weiß denn sowas?" über die Bildschirme flimmert. Moderator Kai Pflaume führt mit gewohntem Charme durch die Sendung und begrüßt zwei prominente Gäste, die sich auf das glatte Parkett der kuriosen Fragen wagen.... weiterlesen

Die Jagd nach der begehrten Sendezeit beginnt heute Abend (29.04.2026) um 20:15 Uhr von vorn, wenn ProSieben den Startschuss für sechs neue Folgen des Erfolgsformats "Joko & Klaas gegen ProSieben" gibt. Joko Winterscheidt und Klaas Heufer-Umlauf stellen sich wieder einmal der schier unlösbaren Aufgabe, ihren eigenen Arbeitgeber in die Knie zu zwingen. Es geht um weit mehr als... weiterlesen

Ein Wiedersehen mit einem besonders markanten Fall der beliebten Münsterkrimi-Reihe "Wilsberg" erwartet die Zuschauer heute (29.04.2026) um 20:15 Uhr, wenn ZDFneo die Episode "Halbstark" ausstrahlt. In diesem Wilsberg-Krimi wird der kauzige Privatdetektiv Georg Wilsberg (Leonard Lansink) aus seinem gewohnten Trott gerissen, als eine alte Schulfreundin ihn um Hilfe bittet. Es geht um... weiterlesen

Das ZDF-True-Crime-Format "XY gelöst" rückt heute (29.04.2026) ab 20:15 Uhr mit einer Doppelfolge die akribische Arbeit der Kriminalpolizei in den Mittelpunkt, indem es die Aufklärung spektakulärer Kriminalfälle detailliert nachzeichnet. Während bei der Mutterreihe "Aktenzeichen XY ... ungelöst" die Suche nach Hinweisen dominiert, zeigt Moderator Sven Voss... weiterlesen