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Empfindliche Lücke: Bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit drohen deutliche Einkommenseinbußen

Ab der siebten Woche Arbeitsunfähigkeit gibt es von der gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld. Der Haken daran: Es ist deutlich geringer als das letzte Gehalt.
Ab der siebten Woche Arbeitsunfähigkeit gibt es von der gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld. Der Haken daran: Es ist deutlich geringer als das letzte Gehalt.
© djd/SONO Krankenversicherung a.G.

(djd). Unverhofft kommt oft: Ein komplizierter Bruch nach einem Unfall oder Sturz, eine langwierige Infektionskrankheit oder eine Entzündung im Körper sind häufig mit langen Ausfallzeiten am Arbeitsplatz verbunden. Zunächst einmal sind Arbeitnehmer für diesen Fall der Fälle gut geschützt. Wer krankgeschrieben ist, bekommt in der Regel sechs Wochen lang den vollen Lohn vom Arbeitgeber weiter. Ab der siebten Woche gibt es von der gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld. Der Haken daran: Es ist deutlich geringer als das letzte Nettogehalt.

Zusätzlich versichertes Krankentagegeld schließt die Lücke

Die Höhe des Krankengeldes berechnet sich nach den persönlichen Einkommensverhältnissen. Es beträgt 70 Prozent vom Bruttoeinkommen, aber maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Der Höchstbetrag ist 2017 auf maximal 3.045 Euro brutto pro Monat begrenzt. Mit einer privaten Krankentagegeldabsicherung kann man die finanziellen Lücken bei längerer Erkrankung schließen und muss sich keine Sorgen um den gewohnten Lebensstandard machen. Das ist besonders wichtig, wenn man eine Familie versorgen oder Kredite abtragen muss. Das Krankentagegeld der Bottroper SONO Krankenversicherung etwa kann so vereinbart werden, dass es nahtlos an die gesetzliche beziehungsweise tarifliche Gehaltsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit anschließt. Im Leistungsfall muss der Versicherte den Verdienstausfall nachweisen. Zu versichern ist ein Tagegeld zwischen fünf und 40 Euro.

Beim Krankentagegeldvollschutz dagegen spielt die Höhe des Verdienstausfalls keine Rolle, hier kommt das versicherte Tagegeld in voller Höhe zur Auszahlung. Versicherbar ist ebenfalls ein Tagegeld zwischen fünf und 40 Euro. Der Versicherte kann dieses Vollschutz-Krankentagegeld für zusätzlich aufkommende Verpflichtungen oder auch für private Reha-Maßnahmen verwenden, die nicht durch den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind.

Krankenhausaufenthalt geht ins Geld

Ein Krankenhausaufenthalt kann ins Geld gehen, die gesetzliche Eigenbeteiligung (derzeit für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr), Annehmlichkeiten wie etwa ein Fernseher auf dem Zimmer oder ein Festnetztelefon am Bett kosten oft extra. Häufig ist zudem die Anschaffung spezieller Pflegeartikel oder neuer Nachtwäsche nötig. Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung kann man diese Mehrbelastungen auffangen. Das Tagegeld wird in der zuvor vereinbarten Höhe für jeden Tag gezahlt, den man stationär im Hospital verbringen muss und so lange, wie es medizinisch notwendig ist. Mehr Informationen gibt es unter www.sonoag.de. Das Krankenhaustagegeld wird ohne Kostennachweis gezahlt, der Tagessatz ist zwischen fünf und 50 Euro wählbar.


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