Eigentum verpflichtet: Verkehrssicherungspflichten für Hausbesitzer

Hausbesitzer müssen Vorkehrungen treffen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahren für andere ausgehen.
Hausbesitzer müssen Vorkehrungen treffen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahren für andere ausgehen.
© djd/Supergrip Antirutsch

(djd). Der Artikel 14 des Grundgesetzes besagt: "Eigentum verpflichtet". Für Hausbesitzer bedeutet das, dass sie Vorkehrungen treffen müssen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahren für andere ausgehen. Das gilt für Besucher genauso wie für Passanten oder Post- und Paketboten. Dabei umfasst die sogenannte Verkehrssicherungspflicht nicht nur den winterlichen Räum- und Streudienst. Auch rutschiges Herbstlaub, lose Dachziegel, morsche Äste oder eine defekte Außenbeleuchtung können zur Gefahr werden. Kommt dann jemand auf einem Privatgrundstück zu Schaden, kann dies schnell zu teuren Schadensersatzansprüchen führen.

Rutschsicherheit rund ums Haus

Gerade in der dunklen und feuchten Jahreszeit bergen Stufen und Treppen im Außenbereich, die Wege zwischen Haustür, Mülltonne, Gartentor oder Garage eine gewisse Unfallgefahr. Wer sich in diesen Bereichen eine verbesserte Trittsicherheit wünscht, kann mit einer Anti-Rutsch-Behandlung - beispielsweise mit Supergrip - auf keramischen und Natursteinfliesen im Außenbereich auch nachträglich die Rutschfestigkeit um ein Vielfaches verbessern. Die Anwendung ist einfach, sauber, preiswert und wirkt sofort. Unter www.supergrip.de gibt es Gebinde für 1,5 bis 25 Quadratmeter, detaillierte Verarbeitungshinweise und eine nach Postleitzahlen sortierte Händlerübersicht. Auf Wunsch bietet das Unternehmen für größere Flächen auch einen Service mit Quadratmeter-Festpreisen an.

Kleiner Aufwand, große Wirkung

Das Anti-Rutsch-Konzentrat wird einfach nur gleichmäßig auf dem gründlich gereinigten Untergrund aufgetragen und braucht dann etwa 30 Minuten, um einzuwirken. In dieser Zeit verändert eine chemische Reaktion die Oberflächenstruktur des mineralischen Belages, wodurch die Rutschsicherheit dauerhaft verbessert wird. Das Konzentrat ist nach Herstellerangaben ökologisch unbedenklich, biologisch vollständig abbaubar und frei von Lösungsmitteln. Und weil sich die chemische Reaktion im mikroskopischen Bereich abspielt, ist die zusätzliche Rutschhemmung direkt im Stein verankert und damit über Jahre hinaus wirksam.

Verbesserte Trittsicherheit im Badezimmer

(djd). Was im Außenbereich funktioniert, wirkt auch auf keramischen Fliesen im Badezimmer. Selbst Duschtassen oder Badewannen erhalten durch eine Antirutsch-Behandlung mit Supergrip eine langanhaltende Trittsicherheit. Hier reicht bereits eine Einwirkzeit von rund zehn Minuten, um die Oberflächenstruktur - auch von Emaille - so zu verändern, dass die Rutschsicherheit deutlich und auf Dauer erhöht wird. Alle Infos und Bezugsquellen findet man unter www.supergrip.de.


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