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Der Abschied soll individuell und einzigartig sein: Deutsche wünschen sich mehr Selbstbestimmung bei Bestattungsformen

Eine nach 15 Jahren immer noch ungewöhnliche und besondere Form des Gedenkens ist der Erinnerungsdiamant.
Eine nach 15 Jahren immer noch ungewöhnliche und besondere Form des Gedenkens ist der Erinnerungsdiamant.
© djd/Algordanza Erinnerungsdiamanten

(djd). Der Trauermonat November regt viele Menschen zum Nachdenken über die eigene Vergänglichkeit an. Dabei kreisen die Gedanken auch um die Frage, wie man selbst beigesetzt werden möchte. In einer Gesellschaft, die immer heterogener, individueller und selbstbestimmter wird, verändert sich auch die Bestattungskultur. So einzigartig das Leben der verstorbenen Person war, so einzigartig soll auch der Abschied und die Erinnerung sein.

72 Prozent der Befragten wollen selbst über die Form und Art der Bestattung entscheiden

Die Bundesbürger wünschen sich mehr Selbstbestimmung in Sachen Bestattung. Laut einer aktuellen Emnid-Umfrage möchten 72 Prozent selbst über Form und Art Ihrer Bestattung entscheiden. Nur jeder Vierte ist noch der Ansicht, dass es verbindliche Regeln für alle geben müsste. In Deutschland sind diese Regeln in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer festgelegt. Neu ist, dass in den letzten Jahren vermehrt intensive Diskussion über deren Liberalisierung geführt werden. Eine Zunahme der Seebestattungen, bei denen die Asche auf hoher See beigesetzt wird oder die Eröffnung neuer Friedwälder begleiten diese Liberalisierung. Eine besondere Form der Erinnerung und Würdigung der Verstorbenen Person ist die Diamantbestattung.

Besitz von Erinnerungsdiamanten ist in Deutschland legal

Seit 15 Jahren ist der Erinnerungsdiamant das einzigartige Symbol der Liebe und Wertschätzung eines Verstorbenen und der Verbundenheit mit ihm. Das entsprechende Verfahren zur Umwandlung der Kremationsasche in einen synthetischen, also im Labor hergestellten Diamanten wurde in der Schweiz von der Firma Algordanza entwickelt. Den Hinterbliebenen wird mit dem Diamanten eine besondere und unvergängliche Erinnerung über Generationen hinweg ermöglicht. Die Herstellung der Erinnerungsdiamanten ist ohne Einschränkungen in der Schweiz legal. In Deutschland ist zwar die Herstellung, jedoch nicht der Besitz dieser Diamanten verboten. Unter www.algordanza.com erfahren Sie mehr über die Herstellung der Diamanten.

Haare als Basis für einen Erinnerungsdiamanten

Kremationsasche ist nicht mehr die einzige Kohlenstoffquelle, welche die Basis für den Erinnerungsdiamanten bilden kann. Dieser kann nun auch aus mindestens fünf Gramm Haaren der verstorbenen Person entstehen. Dies ist für die Hinterbliebenen eine schöne Alternative und Ergänzung, wenn neben dem Erinnerungsdiamanten auch eine Beisetzung in Sarg oder Urne gewünscht oder gar gefordert ist. Während bei der Diamantbestattung Kohlenstoff aus der Kremationsasche verwendet wird, verbleibt die Urne im Fall des Erinnerungsdiamanten aus Haaren unangetastet.

Mit allen deutschen Gesetzen vereinbar

(djd). "Der Herstellungsprozess der Erinnerungsdiamanten unterliegt dem schweizerischem Recht und ist mit jeglichen deutschen Bestattungsgesetzen vereinbart", betont Algordanza-Gründer Rinaldo Willy. Die Diamantbestattung kann in Deutschland über jeden Bestatter abgewickelt werden. Der Schweizer Anbieter arbeitet heute mit über 3.000 Bestattern in Deutschland direkt zusammen. Interessierte Angehörige und Bestatter können jederzeit die Manufaktur in der Schweiz besuchen und sich selbst ein Bild vom Unternehmen machen. Ein Erinnerungsdiamant ist ein unvergängliches Unikat zur Erinnerung über Generationen an einen verstorbenen Menschen. Unter www.algordanza.com gibt es weitere Informationen.


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