Bauverzögerungen als Folge der Coronakrise: Vorsicht vor verfrühten Zahlungsaufforderungen des Bauunternehmers

Zahlungen für den Bau eines Eigenheims sollten immer nur nach tatsächlichem Baufortschritt geleistet werden. Überzahlungen des Bauherrn können im Insolvenzfall verloren sein.
Zahlungen für den Bau eines Eigenheims sollten immer nur nach tatsächlichem Baufortschritt geleistet werden. Überzahlungen des Bauherrn können im Insolvenzfall verloren sein.
© djd/Bauherren-Schutzbund

(djd). Viele Bauherren sehen sich derzeit mit Bauzeitverzögerungen konfrontiert. Denn die Coronakrise geht auch am Baugewerbe nicht spurlos vorüber: Auf den Baustellen für Eigenheime und Eigentumswohnungen kann es längerfristig zu materiellen und personellen Engpässen kommen. Laut Erik Stange, Sprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), wirkt sich zum Beispiel der Ausfall von Montagearbeitern aus dem Ausland auf die Bauzeiten aus. Auch bei den Herstellern von Baumaterialien können längerfristige Lieferschwierigkeiten auftreten, auch wenn die Beschränkungen des öffentlichen Lebens wieder aufgehoben sind.

Plausibel dargelegte Bauverzögerungen können akzeptiert werden

Stange weist darauf hin, dass sich Verzögerungen potenzieren können, da auf der Baustelle verschiedene Gewerke koordiniert zusammenarbeiten müssen. So kann etwa der Elektriker nicht mit der Arbeit beginnen, wenn der Rohbau später als geplant fertiggestellt wird. Der BSB rät Bauherren, plausibel dargelegte Gründe für Verzögerungen vorläufig zu akzeptieren. Wenn der Bauunternehmer aber ausweichend reagiert oder nur kurze, allgemeine Informationen liefert, sollte das Unternehmen schriftlich zur fristgerechten Fortsetzung der Bauarbeiten aufgefordert werden. Beratung und Hilfe geben unabhängige Bauherrenberater, unter www.bsb-ev.de stehen dazu mehr Infos und Berateradressen zur Verfügung.

Zahlungen nur für tatsächlich erbrachte Leistungen anweisen

Zu größter Vorsicht rät Stange, wenn Firmen mit verfrühten Zahlungsaufforderungen auf den Bauherrn zukommen. Zahlungen dürfen nur nach Baufortschritt gefordert und bezahlt werden. Ihre Höhe muss laut Gesetz dem Wert entsprechen, den der Unternehmer auf der Baustelle erbracht hat, zudem müssen die Leistungen mit dem Vertrag übereinstimmen. Stange warnt: "Bei Überzahlungen haben Bauherren kein Druckmittel, um auf die Beseitigung von Mängeln am Bau zu bestehen. Falls das Bauunternehmen vor Abschluss der Bauarbeiten in Insolvenz geht, ist das zu viel gezahlte Geld weg." Für den Bauherrn kann eine existenzbedrohende Situation entstehen, wenn er nicht über größere finanzielle Reserven verfügt


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