Bauverträge sind oftmals intransparent und enthalten Nachteile für den Bauherrn

Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauverträgen sind für Bauwillige nicht immer auf Anhieb zu erkennen.
Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauverträgen sind für Bauwillige nicht immer auf Anhieb zu erkennen.
© djd/Bauherren-Schutzbund

(djd). Wer ein Haus bauen möchte, der muss einen Bauvertrag abschließen - den Vorschlag für ein solches Vertragswerk legt in der Regel das Bauunternehmen vor. Manche Unternehmer sind bei den Ideen zur Vertragsgestaltung äußerst kreativ, wie Studien des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Institut für Bauforschung (IFB) immer wieder zeigen. Bei einer aktuellen Analyse von Zahlungsplänen in Bauverträgen mit Verbrauchern wurden zum Beispiel 28 Prozent der untersuchten Pläne als intransparent für den Verbraucher eingestuft. Bei 50 Prozent der untersuchten Zahlungspläne ist durch die Formulierungen davon auszugehen, dass Bauherren Gefahr laufen, mindestens für einzelne Leistungen finanziell in Vorleistung zu gehen. Das widerspricht dem gesetzlichen Leitbild. Aus Sicht der Autoren der Studie ist diese Situation nicht befriedigend.

Viele Verträge benachteiligen Verbraucher

Ähnlich sieht es aber oft auch in anderen Vertragsbestandteilen aus. Eine weitere Analyse von BSB und IFB stellt fest, dass ein Großteil der Bau- und Leistungsbeschreibungen die Mindestanforderungen nicht erfüllt. Als Beispiel nennt die Studie "bauseitig" zu erbringende Leistungen. Was zunächst harmlos klingt, kann erhebliche Kosten für den Bauherren nach sich ziehen. Die Studie nennt eine Vielzahl von Beispielen. Formulierungen wie "Versicherung und sonstige Baunebenkosten sind vom Bauherrn zu zahlen" oder "Die Kosten für die Baustelleneinrichtung trägt der Bauherr" oder "Leistungen des Bauherrn: Erforderliche Wasserhaltung und besondere Maßnahmen gegen drückendes oder aggressives Wasser" können für den Bauherrn letztlich ein nahezu unkalkulierbares Kostenrisiko darstellen. Und bei unklaren Formulierungen wie "Es werden Teppichböden aus dem Sortiment unserer Firma verlegt" oder "Es wird eine moderne Gasheizung als Brennwertgerät eingebaut" kann der Bauherr nicht sicher sein, dass die Ausstattung seines Hauses die Qualität hat, die er erwartet.

Vertragsprüfungen geben mehr Sicherheit

Weil solche Vertragsklauseln von Verbrauchern leicht übersehen oder fehlinterpretiert werden können, rät der BSB als Verbraucherschutzorganisation dazu, vor Vertragsschluss einen unabhängigen Vertrauensanwalt zu konsultieren. Er kann Bauinteressierten aufzeigen, wo sich im Vertrag problematische Vereinbarungen verstecken und was der Bauherr in spe einfordern sollte. Unter www.bsb-ev.de gibt die Verbraucherschutzorganisation weitere Informationen, dort findet man auch Adressen unabhängiger Vertrauensanwälte und Bauherrenberater.

Nicht immer eine günstige Konstellation

(djd). Grundstück und Neubau aus einer Hand zu erwerben, das klingt für viele Bauwillige wegen der angespannten Grundstückssituation in vielen Städten interessant. Nach Angaben der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) birgt diese Konstellation als "Kopplungsgeschäft" aber auch Risiken. So werden oft zwei getrennte Verträge für den Erwerb des Grundstücks und den Hausbau abgeschlossen. Kommt dann aus irgendeinem Grund der Grundstückskauf doch nicht zustande, dann verlangt der Bauunternehmer unter Umständen dennoch Zahlungen. Ist der Grunderwerb an Architektenleistungen gekoppelt, liegt sogar ein Gesetzesverstoß vor. Informationen und Rechtsrat zum Hausbau gibt es unter www.bsb-ev.de.


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