Wegen Warnstreik der Lokführer zu spät im Büro: Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer

Sonntag, 19.10.2014 | Tags: Arbeitsrecht
Die Warnstreiks der Lokführer erschweren vielen Berufspendlern den Weg zur Arbeit.
Die Warnstreiks der Lokführer erschweren vielen Berufspendlern den Weg zur Arbeit.
© dpp

Die Warnstreiks der Lokführer in den vergangenen Wochen und an diesem Wochenende haben zu bundesweiten Zugausfällen und Verspätungen geführt. Auch am morgigen 20.10.2014 wird es früh im Berufsverkehr noch zu Beeinträchtigungen kommen. Zigtausende Pendler sind davon betroffen: Insgesamt standen bis zu 90 Prozent aller Güter- und Personenzüge still oder hatten Verspätung. Besonders folgenreich waren die Arbeitsniederlegungen bei den S-Bahnen in Berlin, Hamburg, Hannover, Frankfurt, München und Stuttgart sowie in Nordrhein-Westfalen. Und weitere Warnstreiks oder ein Dauerstreik der Bahn sind nicht ausgeschlossen. Doch wie sieht es dann mit der Pflicht des Arbeitnehmers aus, trotzdem pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen? "Aus rechtlicher Sicht ist die Sache eindeutig: Unterschreibt der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag, dann verpflichtet er sich, seinem Arbeitgeber gegen Gehalt eine Arbeitsleistung zu erbringen", erklärt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Dazu gehört auch, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen.

Der Arbeitnehmer trägt dabei das sogenannte "Wegerisiko". Es gilt auch bei einem Streik im öffentlichen Nahverkehr. Unter diesem Begriff versteht das Bundesarbeitsgericht das Risiko, beispielsweise wegen absehbarer Verkehrsbehinderungen wie Schnee, Glatteis oder umgefallener Bäume nicht rechtzeitig am Arbeitsplatz erscheinen zu können. "Bei Verspätungen infolge voraussehbarer Wetterprobleme oder auch Streiks muss der verhinderte Arbeitnehmer mit einer Lohnkürzung rechnen oder alternativ die fehlenden Arbeitsstunden nacharbeiten", erläutert die D.A.S. Juristin. Witterungsbedingte Behinderungen sind jedoch meistens absehbar und Streiks oft angekündigt. Betroffene Angestellte sollten sich daher rechtzeitig um alternative Routen oder Verkehrsmittel, aber auch um einen früheren Start in den Arbeitstag bemühen. Ansonsten gilt: So früh wie möglich den Chef informieren, dass es eventuell später wird. Ob und wie der Angestellte die verpassten Arbeitsstunden nachholt, sollte er ebenfalls mit seinem Vorgesetzten besprechen. Im Rahmen von Gleitzeit ist das meist recht einfach. Handelt es sich um Schichtdienst oder Teilzeit, sollten alle Beteiligten eine gemeinsame Lösung suchen. Wichtig: In manchen Betrieben regeln Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, was bei Verspätungen gilt!

Pilotenstreik: Wenn der Urlaub plötzlich länger dauert: Wie an allen anderen Arbeitstagen gilt auch am ersten Tag nach dem Urlaub: Pünktliches Erscheinen ist Pflicht. Doch was tun, wenn Fluggesellschaften bestreikt werden? Denn derzeit müssen auch Fluggäste in Deutschland weiter mit Streiks der Piloten rechnen. "Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer alles in seiner Macht Stehende unternehmen, um nach Hause zu kommen und rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen", erklärt die Rechtsexpertin der D.A.S.. "Selbst, wenn die Rückreise dadurch teurer wird oder länger dauert." Der Arbeitgeber muss den unfreiwillig verlängerten Urlaub nicht bezahlen. Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nicht. Die Fehltage werden als unbezahlter Urlaub verbucht oder können mit noch offenen Urlaubstagen verrechnet werden. (dpp)


Das könnte Sie auch interessieren

"Rosalie" läuft ab 19.09.2024 in den deutschen Kinos.
© HappySpots / Filmplakat: X Verleih

Ab 19.09.2024 im Kino: "Rosalie"

Frankreich, Ende des 19. Jahrhunderts: Rosalie (Nadia Tereszkiewicz) ist jung, schön, liebenswürdig. Doch seit ihrer Kindheit hütet sie ein besonderes Geheimnis: Rosalie wurde mit behaartem Gesicht und Körper geboren. Um nicht aufzufallen und die Chance auf eine Ehe zu wahren, ist sie gezwungen, sich regelmäßig zu rasieren. ... weiterlesen

(DJD). Über elf Millionen Kamin- und Kachelöfen sind laut einer Erhebung des Schornsteinfegerhandwerks aus dem Jahr 2021 in deutschen Haushalten im Betrieb. Viele schätzen die behagliche Wärme, aber auch praktische Gründe sprechen für das Heizen mit Holz: Trotz gestiegener Holzpreise ist das nachwachsende Naturmaterial in Anbetracht der weiterhin hohen Gas- und... weiterlesen

Zum Auftakt der großen VOX-Nachhaltigkeitswoche stellen die Gründer von METORBIKE heute, am 16.09.2024, bei bei "Die Höhle der Löwen" auf VOX ihr Elektro-Motorrad vor. Das Fahrzeug ist optisch und akustisch kaum von einem herkömmlichen Verbrenner zu unterscheiden und kann individuell angepasst werden. Abenteurer und Outdoor-Fan Nils Glagau und... weiterlesen

(DJD). Die Kombi überstreifen, den Alltag weit hinter sich lassen und die Freiheit auf zwei Rädern spüren: Bikerherzen schlagen höher, wenn es endlich wieder auf eine längere Tour geht. Mit einer Spur Abenteuerlust können die Motorradfans neue Länder und Regionen erkunden, abwechslungsreiche Städte erleben, Kultur und Kulinarik genießen.... weiterlesen

Pünktlich zum Start der 11. Staffel sind Elton, Bernhard Hoëcker und Kai Pflaume auch auf PC und den Konsolen mit einer brandneuen Ausgabe von "Wer weiß denn sowas?" zurück. Im 3. Spiel übernehmen die Drei erneut ihre Rollen als Team-Captains und Moderator. Spielt zusammen mit Elton oder tretet gemeinsam mit Bernhard Hoëcker an. Egal ob allein, zu zweit... weiterlesen

(DJD). Die elektrische Versorgung erweist sich mitunter als Achillesferse im Automobil. Mehr als jede zweite Fahrzeugpanne geht laut ADAC auf einen Ausfall des Energiebordnetzes zurück, in den meisten Fällen verursacht durch eine defekte Niederspannungsbatterie. Ein Defekt, der für die meisten im Alltag einfach ärgerlich ist, kann allerdings zu kritischen Situationen im... weiterlesen