Wegen Warnstreik der Lokführer zu spät im Büro: Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer

Sonntag, 19.10.2014 | Tags: Arbeitsrecht
Die Warnstreiks der Lokführer erschweren vielen Berufspendlern den Weg zur Arbeit.
Die Warnstreiks der Lokführer erschweren vielen Berufspendlern den Weg zur Arbeit.
© dpp

Die Warnstreiks der Lokführer in den vergangenen Wochen und an diesem Wochenende haben zu bundesweiten Zugausfällen und Verspätungen geführt. Auch am morgigen 20.10.2014 wird es früh im Berufsverkehr noch zu Beeinträchtigungen kommen. Zigtausende Pendler sind davon betroffen: Insgesamt standen bis zu 90 Prozent aller Güter- und Personenzüge still oder hatten Verspätung. Besonders folgenreich waren die Arbeitsniederlegungen bei den S-Bahnen in Berlin, Hamburg, Hannover, Frankfurt, München und Stuttgart sowie in Nordrhein-Westfalen. Und weitere Warnstreiks oder ein Dauerstreik der Bahn sind nicht ausgeschlossen. Doch wie sieht es dann mit der Pflicht des Arbeitnehmers aus, trotzdem pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen? "Aus rechtlicher Sicht ist die Sache eindeutig: Unterschreibt der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag, dann verpflichtet er sich, seinem Arbeitgeber gegen Gehalt eine Arbeitsleistung zu erbringen", erklärt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Dazu gehört auch, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen.

Der Arbeitnehmer trägt dabei das sogenannte "Wegerisiko". Es gilt auch bei einem Streik im öffentlichen Nahverkehr. Unter diesem Begriff versteht das Bundesarbeitsgericht das Risiko, beispielsweise wegen absehbarer Verkehrsbehinderungen wie Schnee, Glatteis oder umgefallener Bäume nicht rechtzeitig am Arbeitsplatz erscheinen zu können. "Bei Verspätungen infolge voraussehbarer Wetterprobleme oder auch Streiks muss der verhinderte Arbeitnehmer mit einer Lohnkürzung rechnen oder alternativ die fehlenden Arbeitsstunden nacharbeiten", erläutert die D.A.S. Juristin. Witterungsbedingte Behinderungen sind jedoch meistens absehbar und Streiks oft angekündigt. Betroffene Angestellte sollten sich daher rechtzeitig um alternative Routen oder Verkehrsmittel, aber auch um einen früheren Start in den Arbeitstag bemühen. Ansonsten gilt: So früh wie möglich den Chef informieren, dass es eventuell später wird. Ob und wie der Angestellte die verpassten Arbeitsstunden nachholt, sollte er ebenfalls mit seinem Vorgesetzten besprechen. Im Rahmen von Gleitzeit ist das meist recht einfach. Handelt es sich um Schichtdienst oder Teilzeit, sollten alle Beteiligten eine gemeinsame Lösung suchen. Wichtig: In manchen Betrieben regeln Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, was bei Verspätungen gilt!

Pilotenstreik: Wenn der Urlaub plötzlich länger dauert: Wie an allen anderen Arbeitstagen gilt auch am ersten Tag nach dem Urlaub: Pünktliches Erscheinen ist Pflicht. Doch was tun, wenn Fluggesellschaften bestreikt werden? Denn derzeit müssen auch Fluggäste in Deutschland weiter mit Streiks der Piloten rechnen. "Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer alles in seiner Macht Stehende unternehmen, um nach Hause zu kommen und rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen", erklärt die Rechtsexpertin der D.A.S.. "Selbst, wenn die Rückreise dadurch teurer wird oder länger dauert." Der Arbeitgeber muss den unfreiwillig verlängerten Urlaub nicht bezahlen. Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nicht. Die Fehltage werden als unbezahlter Urlaub verbucht oder können mit noch offenen Urlaubstagen verrechnet werden. (dpp)


Das könnte Sie auch interessieren

"Wer weiß denn sowas?" - das fragen sich jeden Montag bis Freitag um 18 Uhr die Zuschauerinnen und Zuschauer der beliebten Quizshow im Ersten, die von Kai Pflaume moderiert wird. In jeder Folge treten zwei prominente Gäste mit Unterstützung von den Teamchefs Bernhard Hoëcker und Elton gegeneinander an, um knifflige Fragen aus allen Bereichen des Wissens zu beantworten.... weiterlesen

Die Quizshow "Wer weiß denn sowas?" ist seit Jahren ein fester Bestandteil des Vorabendprogramms im deutschen Fernsehen. Jeden Werktag um 18 Uhr auf ARD können die Zuschauerinnen und Zuschauer ihr Wissen unter Beweis stellen und sich mit prominenten Kandidaten messen. Am heutigen Dienstag, dem 28. März 2023, stehen zwei bekannte Schauspieler auf dem Kandidatenstuhl: Daniel... weiterlesen

(djd). Camping boomt seit vielen Jahren, während der Pandemie hat sich der Trend noch einmal verstärkt und hält weiter an. Interessenten mussten und müssen sich auf längere Lieferzeiten und Preissteigerungen bei Caravans einstellen. Wer aber bereits im Besitz eines Wohnmobils ist, darf sich auf den nächsten Urlaub freuen. Wohnmobilisten machen sich zu jeder... weiterlesen

Der ZDF-Fernsehfilm der Woche "Unbestechlich" erzählt die Geschichte von Joseph Kanjaa (Michael Klammer) und Clarissa Jakobs (Samia Chancrin), zwei neuen Kommissaren im LKA in Düsseldorf, die intern ermitteln. Der Film läuft am 27.03.2023 und verspricht ein spannendes Drama über Integrität und Prinzipien zu sein. Die Handlung des Films dreht sich um einen... weiterlesen

Heute (27.03.2023) um 18 Uhr startet die neue Ausgabe der Quizshow "Wer weiß denn sowas?" im ARD Vorabendprogramm. Unter der charmanten Moderation von Kai Pflaume stellen sich die beiden Ratechefs Bernhard Hoëcker und Elton wieder kniffligen Fragen aus allen Bereichen des Wissens. Dabei werden sie von zwei prominenten Gästen unterstützt, die sich zum Wochenauftakt ein... weiterlesen

Nach der Tatort-Pause am letzten Sonntag geht es heute (26.03.2023) mit einem neuen Tatort aus Köln weiter. Die beliebten Kölner Tatort-Kommissare Max Ballauf (Klaus J. Behrendt) und Freddy Schenk (Dietmar Bär) müssen im "Tatort: Abbruchkante" den Mord an einem Arzt aufklären. Die Rahmenhandlung ist dabei aktueller denn je. Der Tatort spielt im fiktiven... weiterlesen

Heute (26.03.2023) strahlt das ZDF ab 20:15 Uhr den Herzkino-Film "Inga Lindström: Hanna und das gute Leben" aus. Die Liebesgeschichte spielt in Schweden und handelt von der Journalistin und Podcasterin Hanna (Sina Tkotsch), die sich von ihrem Freund trennt, weil er sich Kinder wünscht und dies mit ihr nicht möglich zu sein scheint. Bald darauf lernt sie den... weiterlesen

(djd). Die Erde ist Heimat für unzählige Tier- und Pflanzenarten, doch diese Vielfalt ist in Gefahr. Denn der Mensch verursacht derzeit das größte Artensterben seit dem Ende der Dinosaurier. Umso wichtiger ist es, die Zukunft bedrohter Tiere zu sichern. Eine große Rolle spielen hierbei auch moderne Zoologische Gärten. Nun gibt es in Deutschland allerdings... weiterlesen