Vorsorgeverträge rund um den Todesfall helfen Angehörigen in der Zeit der Trauer

Samstag, 05.03.2016 |
Durch Vorsorgeverträge können die Wünsche für die eigene Grabgestaltung bereits zu Lebzeiten festgelegt werden.
Durch Vorsorgeverträge können die Wünsche für die eigene Grabgestaltung bereits zu Lebzeiten festgelegt werden.
© djd/Gesellschaft deutscher Friedhofgärtner

(djd). Vorsorge für den Todesfall hilft den Hinterbliebenen in der schweren Zeit der Trauer. Sie stehen unter großem emotionalen Druck und müssen in kürzester Zeit wichtige Entscheidungen treffen. Wenn alles geregelt ist, können sie im Sinne des Verstorbenen handeln. Für die Angehörigen sei dies tröstlich und eine Entlastung, so Birgit Ehlers-Ascherfeld, Aufsichtsratsvorsitzende der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner (GdF): "Wenn die Hinterbliebenen wissen, welche Bestattungsart oder Grabbepflanzung sich der Verstorbene gewünscht hat, atmen sie regelrecht auf." Wer sichergehen will, dass sein letzter Wille berücksichtigt wird, sollte sich deshalb zu Lebzeiten um die Vorsorge für den Todesfall kümmern. 

 

Wer etwa einen Dauergrabpflege-Vorsorgevertrag bei seinem Friedhofsgärtner abschließt, entlastet die Hinterbliebenen emotional und finanziell. Denn mit dieser Vorsorge können alle wichtigen Entscheidungen rund um Bestattung, Grab und Grabpflege im Vorfeld festgelegt werden. Vorsorgeverträge werden mit einer qualifizierten Friedhofsgärtnerei in Kooperation mit einer Dauergrabpflegeeinrichtung geschlossen. Die Treuhandstellen und Genossenschaften übernehmen die regelmäßige Kontrolle der Vertragsleistungen. In Deutschland gibt es rund 3.600 Betriebe in 19 Einrichtungen, die sich in der GdF zusammengeschlossen haben. Unter www.grabpflege.de gibt es weitere Informationen.


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