• Ratgeberbox
  • Geld & Recht
  • Verjährungsfrist beim Hausbau nicht verstreichen lassen: Bauherren können auch nach der Bauabnahme auf Mängelbeseitigung pochen

Verjährungsfrist beim Hausbau nicht verstreichen lassen: Bauherren können auch nach der Bauabnahme auf Mängelbeseitigung pochen

Bis zum Ende der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von fünf Jahren können Bauherren bei Mängeln an ihrem Haus Nachbesserung vom Bauunternehmen verlangen.
Bis zum Ende der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von fünf Jahren können Bauherren bei Mängeln an ihrem Haus Nachbesserung vom Bauunternehmen verlangen.
© djd/Bauherren-Schutzbund/www.markopriske.de

(djd). Mit der offiziellen Bauabnahme bestätigen Bauherren, dass ihr neues Haus fertiggestellt und im Wesentlichen mängelfrei ist. Doch auch danach haben sie noch die Möglichkeit, vom bauausführenden Unternehmen Nachbesserungen bei erst später erkannten Mängeln zu fordern. Denn mit der Abnahme beginnt die gesetzlich vorgeschriebene, fünf Jahre dauernde Gewährleistungszeit. "Diese Frist sollte man nicht ungenutzt verstreichen lassen", rät Erik Stange, Sprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Nach Beobachtungen und Analyse des Vereins treten rund 90 Prozent der Bauschäden bis zum Ende der Gewährleistungszeit auf. Ähnlich wie bei der Abnahme müssen eventuelle Mängel innerhalb der Fünfjahresfrist festgestellt und gerügt werden, auch ein Zurückbehaltungsrecht gilt für den Bauherrn.

Ein halbes Jahr vor der Verjährung aktiv werden

Stange empfiehlt, spätestens ein halbes Jahr vor dem Ablauf der Verjährungsfrist eine gründliche Bestandsaufnahme einzuplanen. Ein unabhängiger Sachverständiger, zum Beispiel ein Bauherrenberater des BSB, prüft das Haus von Kopf bis Fuß und nimmt typische Schwachstellen unter die Lupe. Dazu gehören etwa Abdichtungen, Risse und die Fassaden. Unter www.bsb-ev.de gibt es mehr Infos dazu und alle Adressen des deutschlandweiten Beraternetzwerks. Mängel werden in einem Protokoll mit Beschreibung und Fotos detailliert festgehalten.

Ansprüche notfalls mit rechtlichem Beistand geltend machen

Der unabhängige Experte unterstützt Bauherren auch dabei, ihre Ansprüche gegenüber dem Bauunternehmer geltend zu machen. Die Mängel müssen mit einer angemessenen Frist zur Beseitigung angezeigt werden. Falls das Bauunternehmen diese bestreitet, die Verantwortung dafür ablehnt oder wenn erhebliche Verzögerungen bei den Arbeiten zur Mängelbeseitigung zu beobachten sind, sollten Bauherren schnell aktiv werden. Ein Rechtsanwalt kennt die Möglichkeiten und kann abwägen, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.

Verjährungsfrist und Insolvenz

(djd). Bauherren haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf eine Fertigstellungssicherheit. Kein Anspruch besteht dagegen auf eine Gewährleistungssicherheit zur Sicherung etwaiger Mängelbeseitigungsansprüche während der fünfjährigen Gewährleistungszeit. Aus diesem Grund sollten im Bauvertrag entweder ein Sicherheitseinbehalt, eine Gewährleistungsversicherung oder eine Gewährleistungsbürgschaft vereinbart werden, Letztere mit einer Absicherung von mindestens fünf Prozent der Bausumme. So können Bauherren auch im Insolvenzfall ihre Mängelbeseitigungsansprüche durchsetzen. Unter www.bsb-ev.de gibt es weitere Infos und Hilfestellungen.


Das könnte Sie auch interessieren

"#SchwarzeSchafe" läuft ab 17.07.2025 in den deutschen Kinos.
© HappySpots / Filmplakat: Port au Prince Pictures

Ab 17.07.2025 im Kino: "#SchwarzeSchafe"

Ein Neuköllner Clan-Chef, der zum Klimaschützer wird. Eine Genderpuppen-Erfinderin, die sich mit falscher Pistole und neuer Freundin im Grunewald die geheimsten Wünsche erfüllt. Ein Balkon-Imker, dessen Bienenvolk auf Speed ist. Und mittendrin ein Fischer, der aus invasiven Sumpfkrabben nachhaltige Snacks zaubern möchte. Was sie alle eint? Ein... weiterlesen

p>(DJD). Der neue Monat hat gerade erst begonnen – und doch ist ein großer Teil vom Einkommen schon wieder aufgebraucht. Viele Menschen kennen die Situation: Feste Ausgaben wie Miete, Strom, Versicherungen oder Kreditraten belasten das monatliche Budget erheblich. Wer den Überblick behalten möchte, greift häufig zu einem Haushaltsbuch. Durch das Aufzeichnen... weiterlesen

RTL wird heute (14.07.2025) ab 20:15 Uhr zum Schauplatz eines spannenden Experiments, wenn eine neue Folge von "Undercover Boss" über die Bildschirme flimmert. Dieses Mal wagt sich Alexander Tauer, der CEO von Domino’s Pizza Deutschland, in die Niederungen des Arbeitsalltags seiner eigenen Belegschaft. "Undercover Boss", das erfolgreiche Doku-Soap-Format aus Großbritannien,... weiterlesen

Heute Abend (14.07.2025 um 20:15 Uhr) wird das ZDF zur Bühne für Hochspannung am Bodensee, denn "Die Toten vom Bodensee - Der Nachtalb" flimmert noch einmal über die Bildschirme. Dieser 17. Teil der beliebten Krimiserie "Die Toten vom Bodensee" verspricht nicht nur die gewohnt atemberaubende Kulisse, sondern auch eine fesselnde Handlung, die Kommissar Micha Oberländer... weiterlesen

Die zweifache Mutter Sonja (Karoline Herfurth) will unbedingt wieder ins Berufsleben einsteigen.
© 2020 Hellinger/Doll Filmproduktion GmbH/Warner Bros. Entertainment GmbH

"Wunderschön" - Eine Ode an die Selbstliebe und gegen den Perfektionismus heute (14.07.2025) im ARD Sommerkino

Heute Abend (14.07.2025 um 20:15 Uhr) erwartet uns im Rahmen des ARD Sommerkinos ein Film, der berührt, nachdenklich stimmt und doch hoffnungsvoll zurücklässt: "Wunderschön". Karoline Herfurths dritter Film als Regisseurin ist weit mehr als nur ein weiterer deutscher Episodenfilm. Es ist eine sensible und doch schonungslose Auseinandersetzung mit den... weiterlesen

Es ist eine ungeschriebene Regel im deutschen Fernsehen: Ein Münster-Tatort geht immer! Und der WDR beweist das heute (13.07.2025 um 20:15 Uhr) wieder mit der Wiederholung der grandiosen Episode "Es lebe der König!". Was macht den Münster-Tatort eigentlich zum absoluten Kultphänomen? Es ist die einzigartige Mischung aus pointiertem Humor, skurrilen Figuren und komplexen... weiterlesen

Heute Abend (13.07.2025 um 20:15 Uhr) erwartet Sie im SWR eine Wiederholung, die unter die Haut geht: der Bodensee-Tatort "Rebecca". Fans der Krimireihe bekommen hier eine der wohl verstörendsten und zugleich psychologisch tiefgründigsten Episoden geboten. Es ist ein Fall, der Kommissarin Klara Blum (Eva Mattes) und Kommissar Kai Perlmann (Sebastian Bezzel) an die Grenzen ihrer... weiterlesen

Tatort-Fans aufgepasst! Wer heute Abend (13.07.2025) im Tatort-Labyrinth der dritten Programme die Qual der Wahl hat, sollte seinen Blick gen NDR richten. Dort erwartet Sie um 20.15 Uhr eine besonders packende Wiederholung: "Tatort: Was bleibt" mit Wotan Wilke Möhring. Doch diese Episode ist mehr als nur ein weiterer spannender Fall - sie markiert einen emotionalen... weiterlesen