Mobil und selbstständig nach dem Schlaganfall: Innovative Orthesen unterstützen Patienten mit Fußheberschwäche

Die Zeiten im Rollstuhl sind vorbei. Sabine aus Bonn kann endlich wieder ihre geliebten Spaziergänge machen.
Die Zeiten im Rollstuhl sind vorbei. Sabine aus Bonn kann endlich wieder ihre geliebten Spaziergänge machen.
© djd/Ottobock

(djd). Ein Schlaganfall kommt plötzlich - und verändert oft das ganze Leben. Starke Kopfschmerzen, halbseitige Lähmungen, ein herabhängender Mundwinkel, Störungen des räumlichen Sehens, Schwindel oder Verlust der Sprechfähigkeit zählen zu den Symptomen. Sie werden ausgelöst, wenn ein Blutgerinnsel ein Gefäß im Gehirn verstopft. Die grauen Zellen in diesem Gebiet erhalten dann nicht mehr ausreichend Sauerstoff und Nährstoffe - sie drohen abzusterben. Je nach Dauer der mangelnden Durchblutung des betroffenen Gehirnareals können die erschreckenden Begleiterscheinungen auch dauerhaft anhalten, so wie bei Sabine aus Bonn. "Im Mai 2010 hatte ich den Schlaganfall und seitdem bin ich halbseitig gelähmt", erzählt die heute 53-Jährige rückblickend. Doch sie hat gekämpft. "Ich war ein halbes Jahr in einer Rehaklinik und habe dort gelernt, meinen Alltag einhändig mit der rechten Hand zu bewältigen. Auch das Gehen fiel mir schwer. Für längere Wege hatte ich einen Rollstuhl."

Aktiver Alltag mit Orthese

Schlaganfallpatienten und ihre Familien sollten nicht den Mut verlieren, denn aufgetretene Störungen können sich durch eine konsequente Therapie verbessern - auch noch nach Monaten. Sabine ist inzwischen wieder richtig mobil und selbstständig, erledigt Einkäufe mit ihrem dreirädrigen Liegerad und fährt auch wieder Auto. Das Beste: Den Rollstuhl braucht die zweifache Mutter nicht mehr. Beim Gehen unterstützt sie seit etwa einem Jahr das "L300 Go"-System mit Funktioneller Elektrostimulation (FES) von Ottobock. Das Hilfsmittel für Menschen mit Fußheberschwäche hatte sie 2017 in einer Folge-Reha kennengelernt. Die Manschette, die Sabine sich auch als "Einhänderin" an den Unterschenkel anlegen kann, aktiviert durch elektrische Impulse die Nerven und damit die Muskeln, die für das Anheben des Fußes verantwortlich sind.

Endlich unabhängiger und selbstständiger

"Früher musste meine Familie immer auf mich warten. Mit dem "L300 Go" kann ich viel schneller und länger laufen - und sogar Treppen im Wechselschritt hinuntergehen", freut sich die Bonnerin. Zudem verhindert das Hilfsmittel bei Sabine, dass sich ihr Knie überstreckt, was ihr vorher Schmerzen verursachte. "Durch meine Halbseitenlähmung ist das Bein so geschwächt, dass ich keine Kniekontrolle habe. Nun kann ich lange Strecken schmerzfrei zurücklegen - darüber bin ich sehr glücklich." Mit einer App auf dem Smartphone lässt sich das System einfach bedienen und die Intensität der Stimulation einstellen. "Insgesamt bin ich wieder viel selbstständiger und unabhängiger. Im Sommer laufe ich etwa sieben Kilometer täglich, das ging vorher gar nicht."

Der Weg zum richtigen Hilfsmittel

Gemäß §33 SGB V Abs. 1 Satz 1 hat ein gesetzlich Krankenversicherter einen Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern sowie einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder diese auszugleichen. Unter dem Begriff Hilfsmittel versteht man etwa Prothesen, Orthesen, Bandagen oder Rollstühle. Sie sind Pflichtleistungen der Krankenkasse. Wer ein Hilfsmittel benötigt, wendet sich zunächst an den behandelnden Arzt. Dieser füllt bei Bedarf ein Rezept aus und sollte dabei möglichst genau angeben, welches Hilfsmittel für die Versorgung seines Patienten wichtig ist. Mit dieser Verordnung wendet man sich an ein Sanitätshaus, dort wird das Hilfsmittel bestellt und angepasst.


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