Heizungstausch: Schneller ist besser - Wer jetzt loslegt, kann sich hohe Förderungen sichern, bevor es zu spät ist

Montag, 17.11.2025 |
Pelletheizungen bleiben ein zentraler Bestandteil der Energiewende – aktuell noch mit bis zu 70 Prozent Förderung.
Pelletheizungen bleiben ein zentraler Bestandteil der Energiewende – aktuell noch mit bis zu 70 Prozent Förderung.
© DJD/ÖkoFEN Heiztechnik

(DJD). Noch gilt das alte „Heizungsgesetz“, nach dem ein Kesseltausch mit bis zu 70 Prozent gefördert wird. Aktuell mehren sich jedoch politische Stimmen aus Berlin, die Förderung zu kürzen. Wer seine alte fossile Heizung gegen ein klimafreundlicheres System austauschen möchte, sollte sich deshalb jetzt noch schnell die hohen Zuschüsse von 9.000 bis 23.500 Euro im Einfamilienhaus sichern. Die Förderbeträge hängen von der Art der neuen Heizung, dem Zeitpunkt der Antragstellung, dem Emissionsausstoß der neuen Heizung und dem Einkommen ab. Ein wichtiger Bestandteil der Energiewende sind nach wie vor Pelletheizungen.

Die wichtigsten Eckpunkte der Förderung

  • Grundförderung: Der Einbau des neuen Heizsystems wird in Bestandsgebäuden technologieoffen mit 30 Prozent bezuschusst. Der Zuschuss wird von den maximal förderfähigen Kosten von 30.000 Euro berechnet.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder Gas-Etagenheizung, einem Nachtspeicher oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung erhalten selbstnutzende Eigentümer bis Ende 2028 zusätzlich 20 Prozent Zuschuss. Danach sinkt der Geschwindigkeitsbonus gestaffelt ab und entfällt 2037 ganz.
  • Emissionsminderungszuschlag: Für besonders emissionsarme Pelletkessel gibt es pauschal 2.500 Euro obendrauf. Voraussetzung ist ein Staubemissionswert von maximal 2,5 Milligramm pro Kubikmeter, wie ihn Kessel mit der ÖkoFEN ZeroFlame-Technologie erreichen.
  • Effizienzbonus: Für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie bei der GreenFOX oder Erdwärme als Wärmequelle gibt es einen Zusatzbonus von fünf Prozent.
  • Einkommensabhängiger Bonus: Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten weitere 30 Prozent Bonus.

Um die mögliche Gesamtfördersumme zu ermitteln, hilft der praktische Rechner unter www.oekofen.com/de-de/foerderrechner.

Fördervoraussetzungen und allgemeine Informationen

Besonders wichtig ist es, dass die Förderung vor Beginn der Maßnahmen beantragt und bewilligt werden muss. Nach Erhalt der Förderzusage bleiben 36 Monate Zeit für die Umsetzung der Maßnahme.

Bei Bedarf kann nach der Förderzusage ein KfW-Ergänzungskredit bei der Hausbank beantragt werden.

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