Geld verdienen zwischen Mathe und Mittag: Rechtliche Regeln für Nebenjobs in der Schulzeit oder im Studium

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(DJD). Neben dem Lernen zusätzlich etwas Geld verdienen: Gut zwei Drittel aller Schülerinnen und Schüler sowie der Studierenden jobben nebenher oder haben Ferienjobs. Diese Zahl nennt die Deutsche Rentenversicherung. Zu beliebten Gelegenheitstätigkeiten zählen insbesondere Klassiker wie das Austragen von Zeitungen, Babysitten, Nachhilfe geben oder die Aushilfe in Restaurants und Supermärkten. Mit den Einkünften können junge Leute auf größere Wünsche ansparen oder beispielsweise ihr Studium teilweise finanzieren. Doch welche Regeln sind dabei zu beachten?
Jobben neben der Schule: Was ist erlaubt?
Nicht alles, was Jugendliche möchten, ist auch erlaubt. Wichtige Regelungen für die Schulzeit und für alle unter 18 Jahren trifft dabei das Jugendarbeitsschutzgesetz: Sind die Jugendlichen noch vollzeitschulpflichtig, gelten grundsätzlich strengere Regeln als bei nicht mehr schulpflichtigen Jugendlichen. Dem Nebenjob werden damit enge Grenzen gesetzt, damit noch ausreichend Zeit für Hausaufgaben und Freizeit bleibt. "Wenn Jugendliche noch nicht volljährig sind, müssen ihre Erziehungsberechtigten einem Nebenjob grundsätzlich zustimmen", erklärt Korina Dörr, Leiterin des Beratungsdienstes Geld und Haushalt. Prinzipiell möglich ist ein Nebenjob mit Okay der Eltern ab dem 13. Geburtstag – allerdings höchstens zwei Stunden täglich, nicht vor Schulbeginn, während des Unterrichts oder nach 18 Uhr. Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche auch während der Ferien arbeiten, jedoch nicht mehr als vier Wochen im Jahr. Im Alter zwischen 15 und 18 Jahren gelten weitere Regeln, etwa für das Arbeiten am Abend oder für eine berufliche Ausbildung. Spezielle Vorgaben gibt es unter anderem Bäckereien im Schichtbetrieb sowie für die Landwirtschaft.
Kein Anspruch auf Mindestlohn
Allerdings: Jugendliche, die einen Nebenjob ausüben, dürften davon kaum reich werden. In Deutschland gilt zwar ein Mindestlohn – jedoch nicht für Schüler und Schülerinnen ohne abgeschlossene Ausbildung. Tipp: Am besten sollte man sich vorab über die ortsübliche Bezahlung informieren, beispielsweise beim Jugendportal des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Liegt die Bezahlung zwei Drittel unter dem üblichen Verdienst, gilt dies als sittenwidrig. Weitere Tipps sind etwa unter www.geld-und-haushalt.de nachzulesen, hier gibt es zudem den kostenfreien "Budgetkompass für Jugendliche". Die Broschüre enthält alle wichtigen Informationen, die Minderjährige rund ums Thema Geld benötigen. So wird unter anderem erklärt, was man sich von dem selbst verdienten Geld kaufen darf und was nicht.