Geld verdienen zwischen Mathe und Mittag: Rechtliche Regeln für Nebenjobs in der Schulzeit oder im Studium

Donnerstag, 29.05.2025 |
Nebenher etwas Geld verdienen: Das Austragen von Zeitungen zählt bei Schülern und Studenten weiter zu den beliebtesten Jobs.
Nebenher etwas Geld verdienen: Das Austragen von Zeitungen zählt bei Schülern und Studenten weiter zu den beliebtesten Jobs.
© DJD/Geld und Haushalt

(DJD). Neben dem Lernen zusätzlich etwas Geld verdienen: Gut zwei Drittel aller Schülerinnen und Schüler sowie der Studierenden jobben nebenher oder haben Ferienjobs. Diese Zahl nennt die Deutsche Rentenversicherung. Zu beliebten Gelegenheitstätigkeiten zählen insbesondere Klassiker wie das Austragen von Zeitungen, Babysitten, Nachhilfe geben oder die Aushilfe in Restaurants und Supermärkten. Mit den Einkünften können junge Leute auf größere Wünsche ansparen oder beispielsweise ihr Studium teilweise finanzieren. Doch welche Regeln sind dabei zu beachten?

Jobben neben der Schule: Was ist erlaubt?

Nicht alles, was Jugendliche möchten, ist auch erlaubt. Wichtige Regelungen für die Schulzeit und für alle unter 18 Jahren trifft dabei das Jugendarbeitsschutzgesetz: Sind die Jugendlichen noch vollzeitschulpflichtig, gelten grundsätzlich strengere Regeln als bei nicht mehr schulpflichtigen Jugendlichen. Dem Nebenjob werden damit enge Grenzen gesetzt, damit noch ausreichend Zeit für Hausaufgaben und Freizeit bleibt. "Wenn Jugendliche noch nicht volljährig sind, müssen ihre Erziehungsberechtigten einem Nebenjob grundsätzlich zustimmen", erklärt Korina Dörr, Leiterin des Beratungsdienstes Geld und Haushalt. Prinzipiell möglich ist ein Nebenjob mit Okay der Eltern ab dem 13. Geburtstag – allerdings höchstens zwei Stunden täglich, nicht vor Schulbeginn, während des Unterrichts oder nach 18 Uhr. Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche auch während der Ferien arbeiten, jedoch nicht mehr als vier Wochen im Jahr. Im Alter zwischen 15 und 18 Jahren gelten weitere Regeln, etwa für das Arbeiten am Abend oder für eine berufliche Ausbildung. Spezielle Vorgaben gibt es unter anderem Bäckereien im Schichtbetrieb sowie für die Landwirtschaft.

Kein Anspruch auf Mindestlohn

Allerdings: Jugendliche, die einen Nebenjob ausüben, dürften davon kaum reich werden. In Deutschland gilt zwar ein Mindestlohn – jedoch nicht für Schüler und Schülerinnen ohne abgeschlossene Ausbildung. Tipp: Am besten sollte man sich vorab über die ortsübliche Bezahlung informieren, beispielsweise beim Jugendportal des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Liegt die Bezahlung zwei Drittel unter dem üblichen Verdienst, gilt dies als sittenwidrig. Weitere Tipps sind etwa unter www.geld-und-haushalt.de nachzulesen, hier gibt es zudem den kostenfreien "Budgetkompass für Jugendliche". Die Broschüre enthält alle wichtigen Informationen, die Minderjährige rund ums Thema Geld benötigen. So wird unter anderem erklärt, was man sich von dem selbst verdienten Geld kaufen darf und was nicht.


Das könnte Sie auch interessieren

Heute (26.12.2025) am zweiten Weihnachtsfeiertag erwartet die Zuschauer im Ersten ein Krimi-Abend der besonderen Sorte. Das Münchner Residenztheater dient dabei nicht nur als prächtige Kulisse, sondern wird im neuen München-Tatort "Das Verlangen" heute um 20:15 Uhr zum eigenständigen Akteur. Während einer Aufführung von Anton Tschechows "Die Möwe" bricht... weiterlesen

Festliche Stimmung und nervenaufreibende Quiz-Momente verschmelzen heute Abend (25.12.2025) zu einer ganz besonderen TV-Tradition, wenn RTL um 20:15 Uhr zum ersten Teil des großen Weihnachts-Specials von "Wer wird Millionär?" lädt. Auch am morgigen zweiten Weihnachtsfeiertag (26.12.2025) dürfen die Zuschauer miterleben, wie Günther Jauch sein Studio in ein... weiterlesen

Abschied nehmen von einer Legende des deutschen Fernsehens bedeutet heute am 1. Weihnachtsfeiertag vor allem, noch einmal in die melancholische Welt der Lagunenstadt einzutauchen. Uwe Kockisch, der als Commissario Guido Brunetti eine ganze Ära prägte, ist verstorben, und ihm zu Ehren zeigt der rbb heute (25.12.2025) ab 21:45 Uhr gleich zwei seiner stärksten Fälle. Uwe... weiterlesen

Wenn am Abend des 1. Weihnachtsfeiertages die Kerzen am Baum langsam herunterbrennen, öffnet das bekannteste Tierparadies Österreichs seine Tore für ein Millionenpublikum. Der MDR strahlt heute (25.12.2025) um 20:15 Uhr "Weihnachten auf Gut Aiderbichl" aus und setzt damit einen glanzvollen Schlusspunkt unter die festlichen Tage. In der idyllischen Kulisse von Henndorf bei... weiterlesen

Ganz Münster schnieft und hustet sich durch die Adventszeit, während das berühmteste Ermittler-Duo Westfalens heute (25.12.2025) um 20:15 Uhr im WDR noch einmal zum Dienst antreten muss. Am 1. Weihnachtsfeiertag liefert der Sender mit der Wiederholung des Münster-Tatorts "Väterchen Frost" das perfekte Kontrastprogramm zum besinnlichen Kerzenschein. Eigentlich... weiterlesen

Wer nach der besinnlichen Völlerei der letzten Stunden eine kräftige Portion bayerischen Zynismus vertragen kann, sollte heute Abend unbedingt das BR Fernsehen einschalten. Pünktlich am ersten Weihnachtsfeiertag (25.12.2025) um 20:15 Uhr flimmert mit "Kaiserschmarrndrama" der siebte Teil der legendären Krimisaga über den Bildschirm und bietet damit den perfekten... weiterlesen