EU verbietet 230-Volt-Halogenlampen: LED-Leuchtmittel sparen Energie und sorgen für eine gemütliche Lichtstimmung

Behagliches Licht mit geringem Energiebedarf: Zu den EU-weit verbotenen Halogenlampen gibt es LED-Alternativen mit warmweißem Licht.
Behagliches Licht mit geringem Energiebedarf: Zu den EU-weit verbotenen Halogenlampen gibt es LED-Alternativen mit warmweißem Licht.
© djd/Paulmann Licht

(djd). Von der guten alten Glühbirne haben sich die Verbraucher schon vor einigen Jahren verabschiedet - und in der Zwischenzeit deutlich energiesparendere Alternativen schätzen gelernt. Jetzt geht es der nächsten, in vielen Haushalten noch anzutreffenden Lichtquelle an den Kragen: Im Zuge der EU-weiten Gesetzgebung ist ab 1. September 2018 der Verkauf von 230-Volt-Halogenlampen verboten. Lediglich Restbestände darf der Handel noch anbieten. Ob in klassischer Glühlampen-, Tropfen- oder Kerzenform, in vielen Wohnraumleuchten sorgen die Halogenleuchtmittel für eine behagliche Lichtstimmung - sind dabei im Vergleich zur modernen LED-Technik allerdings auch regelrechte Energiefresser.

Warmweiß sorgt für Behaglichkeit

Geht mit dem Aus für die Halogenlampen auch ein gutes Stück Gemütlichkeit verloren? Das ist nicht zu befürchten, denn die LED-Nachfolgeartikel mit sogenannter Filament-Technik strahlen ebenso warmweiß mit einer Farbtemperatur von 2.700 Kelvin. Sie sind der klassischen Glühbirne täuschend ähnlich, leuchten aber auf der Basis moderner Technik. Statt Glühdrähten kommen in ihrem Inneren winzig kleine LED-Chips zum Einsatz. Die LED-Leuchtmittel sind für die weit verbreiteten E27- und E14-Sockel erhältlich. Es gibt sie auch in dimmbaren Versionen und sogar in matter Optik - diese sind als klassische Glühlampe schon seit 2009 nicht mehr zu bekommen. Zudem bietet die 3-Step-Dimmtechnik eine bequeme Möglichkeit, die Helligkeit einfach mit dem normalen Wandschalter zu verändern, ohne dass ein Dimmer angeschafft werden müsste. 

Den passenden Ersatz finden

Vor allem spricht die Energiebilanz für die modernen Alternativen zur Halogenlampe, unterstreicht Melanie Rosemund von Paulmann Licht: "LEDs mit einer Lebensdauer von bis zu 25.000 Stunden sparen 85 Prozent der Energie im Vergleich zu einer herkömmlichen Glühlampe." Nur welcher LED-Ersatz zaubert dieselbe Lichtstimmung im Zuhause wie die bisherige Halogenlampe? Auch dazu weiß die Fachfrau Rat: "Entscheidend dafür ist die Lumen-Angabe auf der Verpackung. Sie bezeichnet die Helligkeit eines Leuchtmittels. 25 Watt bei Halogenlampen entsprechen 250 Lumen, 40 Watt liefern 470 Lumen, 60 Watt erzielen eine Helligkeit von 806 Lumen." Zum Vergleich: Eine LED-Lampe mit 806 Lumen verbraucht gerade einmal 7,5 Watt - der Umstieg lohnt sich somit auch mit Blick auf die nächste Stromabrechnung. Unter www.paulmann.com gibt es ausführliche Informationen zu energiesparenden LED-Alternativen, die weiterhin für eine behagliche Atmosphäre im Wohnraum sorgen.

Was Verbraucher zum Glühlampenverbot wissen sollten

(djd). Das EU-weite Glühlampenverbot regelt ausschließlich den Verkauf im Handel. Für den Verkauf auf dem europäischen Markt können Halogenlampen (230 V) nicht mehr hergestellt oder importiert werden. Verbleibende Lagerbestände darf der Handel aber weiterhin verkaufen. Und wer zu Hause noch Halogenbirnen im Einsatz hat, muss diese nicht zwangsläufig ersetzen - auch wenn sich ein Austausch zugunsten energieeffizienterer LED-Produkte lohnen würde. Weiterhin erhältlich sind hingegen die 230-Volt-Halogen-Stäbe und die kleinen G9-Stifte. Auch die 12-Volt-Reflektorlampen (Fassung GU 5,3 und GU4) und die kleinen Stiftsockel (G4 und GY6,35) dürfen weiterhin in Europa verkauft werden. Sie erfüllen die Effizienzklasse B.


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