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Ein Vertrag über den Tod hinaus: "Finanztest" empfiehlt Dauergrabpflegeverträge für die Vorsorge zu Lebzeiten

Die Grabbepflanzung und die dazugehörige Kundenberatung gehören zu den wichtigsten Leistungen von Friedhofsgärtnern.
Die Grabbepflanzung und die dazugehörige Kundenberatung gehören zu den wichtigsten Leistungen von Friedhofsgärtnern.
© djd/Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner/Caroline Seidel

(djd). Vorher für danach sorgen: Sogenannte Dauergrabpflegeverträge kann man für sich selbst oder für verstorbene Angehörige abschließen. Sie werden deutschlandweit von zahlreichen Friedhofsgärtnereien angeboten und können einzelne Punkte beinhalten - beispielsweise die erstmalige Grabgestaltung, die saisonale Bepflanzung, besondere Gestecke zum Todestag und Totengedenktagen oder die kontinuierliche Grabpflege.

Das Besondere eines Dauergrabpflegevertrags: Er ist so individuell wie die Menschen, die ihn abschließen. Die Verbraucherschützer der Stiftung Warentest haben in "Finanztest" (Ausgabe 1/2019) erstmals solche Absicherungen untersucht. Der Rat der Experten: "Wir empfehlen einen Dauerpflegevertrag vor allem zur Vorsorge." Und ein weiteres Ergebnis der Verbraucherschützer: "Das Geld der Kunden ist dort sicher."

Die gewünschten Dienstleistungen werden schriftlich in einem Vertrag zur Dauergrabpflege festgehalten, den der Kunde direkt mit der Friedhofsgärtnerei seines Vertrauens abschließt sowie mit einer regionalen Treuhandstelle oder Genossenschaft. Zu deren Aufgaben gehört es, das als Einmalbetrag gezahlte Geld sicher anzulegen und zu verwalten sowie zu kontrollieren, ob die vereinbarten Dienstleistungen vertragsgemäß ausgeführt werden. Die Organisationen beauftragen dafür Grabkontrolleure, die regelmäßig und konsequent die Arbeit der Friedhofsgärtner überprüfen und dokumentieren.


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