Das Thema Heizung führt oft zu Konflikten zwischen Mieter und Vermieter

In Wohnräumen sollten Temperaturen zwischen 20 und 23 Grad zu erreichen sein - das haben Richter in Deutschland entschieden.
In Wohnräumen sollten Temperaturen zwischen 20 und 23 Grad zu erreichen sein - das haben Richter in Deutschland entschieden.
© djd/Interessenverband Mieterschutz e.V.

(djd). Wenn es draußen kalt und ungemütlich ist, möchte man es zu Hause gern warm und kuschelig haben. Doch was genau das bedeutet, darüber scheiden sich oft die Geister - vor allem Mieter und Vermieter. So kommt es zwischen beiden Parteien nicht selten zu Konflikten, wenn es darum geht, wie lange und wie stark geheizt werden muss.

 

Mindestens 20 Grad in Wohnräumen

"Eine gesetzliche Regelung über Dauer, Beginn oder Ende der Heizperiode existiert nicht. Die Gerichte bestimmen die Heizperiode allerdings vom 1. Oktober bis zum 30. April", erklärt Daniel Khan, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht beim Interessenverband Mieterschutz. Was die einzuhaltenden Temperaturen betrifft, sei die Rechtsprechung unterschiedlich. Eines aber sei klar: "Frieren muss niemand in seiner Wohnung. So sollen Vermieter nach Ansicht von Richtern zwischen 20 bis 23 Grad in den Wohnräumen gewährleisten, in den Schlafräumen mindestens 18 Grad." Nachts von 23 bis 6 Uhr würden demnach in der Regel 18 Grad in allen Räumen reichen.

Im Winter stellt sich die Frage, welche Ansprüche ein Mieter hat, wenn die genannten Temperaturen nicht eingehalten werden. "Hier muss der Vermieter durch Einstellung der zentralen Heizungsanlage beziehungsweise durch Instandhaltung von Einzelöfen oder Gasetagenheizung für die ausreichende Beheizbarkeit sorgen", betont Daniel Khan. Komme er diesen Pflichten nicht nach, könne er notfalls mit einstweiliger Verfügung dazu gezwungen werden. Bei extremer Kälte und einem Totalausfall der Heizung dürfe man die Miete für die Dauer des Ausfalls um 100 Prozent mindern. In weniger gravierenden Fällen muss der Mieter nachweisen können, dass innerhalb der Wohnung die oben genannten Mindesttemperaturen unterschritten wurden. Rat hierzu findet man beispielsweise unter www.iv-mieterschutz.de.

Auch im Sommer kann es kalt sein

Im Übrigen gelten die genannten Pflichten nicht nur innerhalb der Heizperiode. Dem Mieter ist auch an kalten Sommertagen kein Frieren zuzumuten. Die Beheizung muss daher spätestens dann beginnen, wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18 Grad Celsius sinkt und absehbar ist, dass die kalte Witterung länger als ein bis zwei Tage anhält.

Heizpflicht für Mieter?

(djd). Zum Thema einer Heizpflicht für Mieter gibt es keine gesetzliche Regelung in Deutschland. Der Mieter kann selbst entscheiden, ob er in einer wohlig warmen oder frostig kalten Wohnung leben möchte. Allerdings darf das Nichtheizen nicht zu Schäden an der Wohnung führen. So muss der Mieter auch bei längerer Abwesenheit und winterlichen Temperaturen wenigstens so sehr heizen, dass beispielsweise das Einfrieren von Wasser- und Heizungsrohren verhindert wird. Mehr Informationen für Mieter gibt es unter www.iv-mieterschutz.de.


Das könnte Sie auch interessieren

Ein ausgebranntes Autowrack und eine Leiche im Kofferraum bilden den düsteren Auftakt im neuen Köln-Tatort "Showtime", der heute (12.04.2026) um 20:15 Uhr in der ARD zu sehen ist. Die Tatort-Kommissare Max Ballauf (Klaus J. Behrendt) und Freddy Schenk (Dietmar Bär) werden mit der harten Realität des Showgeschäfts konfrontiert, als sie den Mord an dem Kameramann... weiterlesen

Die malerische Kulisse Cornwalls dient als Bühne für eine emotionale Bestandsaufnahme, wenn das ZDF heute (12.04.2026) um 20:15 Uhr den Herzkino-Film "Rosamunde Pilcher: Wo Liebe aufhört und wo sie beginnt" ausstrahlt. Im Zentrum der Geschichte, die auf der Kurzgeschichte "Our Holiday" basiert, steht das Ehepaar Kate (Clelia Sarto) und Andrew (Simon Böer). Traditionell... weiterlesen

Mitten im saftigen Grün des Dschungels beginnt eine Reise, die das Herz berührt und die Augen öffnet. Am 16. April 2026 startet der Animationsfilm Jazzy – Chaos im Regenwald in den deutschen Kinos. Er erzählt nicht nur die Geschichte eines mutigen Orang-Utan-Mädchens, sondern liefert auch eine kindgerechte und zugleich tiefgründige Botschaft über den... weiterlesen

Wie macht man weiter, wenn man von einer Sekunde auf die andere alles verliert? In seinem neuesten Werk Vier Minus Drei widmet sich Regisseur Adrian Goiginger (Der Fuchs) einer der ergreifendsten Lebensgeschichten der letzten Jahre. Basierend auf der Autobiografie von Barbara Pachl-Eberhart, erzählt der Film von Verlust, unvorstellbarem Schmerz und dem mutigen Weg zurück ins Licht.... weiterlesen

Ein wahres Feuerwerk der Unterhaltung zündet die ARD heute (11.04.2026) um 20:15 Uhr, wenn Kai Pflaume die Türen für eine XXL-Ausgabe von "Wer weiß denn sowas?" öffnet. In dieser Quizshow stellt der Moderator sechs hochkarätige Stars vor die wohl skurrilsten und schwierigsten Fragen der Fernsehgeschichte. An der Seite der unangefochtenen Teamkapitäne... weiterlesen

Ein titanisches Aufeinandertreffen zweier Fernseh-Legenden steht uns bevor, wenn ProSieben heute (11.04.2026) um 20:15 Uhr die Arena für "Schlag den Star" öffnet. In dieser denkwürdigen Live-Show prallen zwei echte Kerle aufeinander, die normalerweise für Recht, Ordnung und Rettung in Extremsituationen stehen. Auf der einen Seite geht "Der letzte Bulle" Henning... weiterlesen

Ein dramatischer Angriff im Frauenknast bildet den Auftakt für ein Jubiläum der besonderen Art, wenn das ZDF heute (11.04.2026) um 20:15 Uhr den 25. Fall der Erfolgsserie "Helen Dorn" ausstrahlt. In der Episode "Verdammte Familie" muss sich die unterkühlte Ermittlerin (Anna Loos) so intensiv wie nie zuvor mit ihrer eigenen Herkunft auseinandersetzen. Die Geschichte knüpft... weiterlesen