Augen auf beim Hausbau: Gebaut wird nur, was schwarz auf weiß geschrieben steht

Mittwoch, 13.07.2022 |
Eine umfassende Bau- und Leistungsbeschreibung ist ein wichtiger Teil des Bauvertrags für das neu geplante Eigenheim.
Eine umfassende Bau- und Leistungsbeschreibung ist ein wichtiger Teil des Bauvertrags für das neu geplante Eigenheim.
© djd/Bauherren-Schutzbund

(djd). Wer den Bau eines Eigenheims plant, hat zumeist eine genaue Vorstellung davon, wie sein künftiges Zuhause aussehen und welche Ausstattungen es haben soll. Beim Abschluss eines Vertrags für die Errichtung des Hauses mit einem Bauunternehmen sollte man sich nicht auf Bilder in Prospekten oder auf Websites verlassen. Denn verbindliches Anrecht hat der Bauherr am Ende nur auf das, was in der Bau- und Leistungsbeschreibung aufgeführt ist. Diese Beschreibung ist daher ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags und muss vor der Unterzeichnung genau unter die Lupe genommen werden.

Nur wenige Baubeschreibungen erfüllen die gesetzlichen Vorgaben umfassend

Der Gesetzgeber macht im Rahmen des Verbraucherbauvertrags mittlerweile klare Vorgaben, was eine Baubeschreibung enthalten muss. Allerdings erfüllen nicht alle Vertragswerke diese Anforderungen, wie auch die Studie "Baubeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser" vom Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und vom Institut für Bauforschung e.V. (IFB) zeigt. Die Analyse von rund 100 Bau- und Leistungsbeschreibungen ergab ein breites Spektrum an Qualitäten, sowohl auf die gesamte Beschreibung bezogen als auch innerhalb einzeln beschriebener Leistungen. "Nur wenige der untersuchten Vertragswerke erfüllten die gesetzlichen Mindestanforderungen umfassend", sagt Erik Stange, Pressesprecher des BSB. Unvollständige und nicht eindeutig beschriebene Passagen finden sich ebenso wie vollständige, die aber nicht korrekt beschrieben sind. Stange nennt Beispiele aus der Studie, die für die Bauherren Risiken bergen. Wenn etwa Gebühren für alle möglichen behördlichen Vorgänge, für die Erschließung und Sicherung der Baustelle oder die Vorbereitung des Baugrunds als "außerhalb des Leistungsumfangs" beschrieben werden, können unberechenbare finanzielle Mehraufwände auf den zukünftigen Hausbesitzer zukommen. Wenn nur eine "Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Außeneinheit vor der Wand" oder "Sanitärobjekte in weißer Ausführung" aufgeführt sind, hat der Auftraggeber keinen Einfluss auf Hersteller oder Modell. Wer hier eigene Wünsche einbringen möchte, muss mit Zusatzkosten rechnen.

Sachverständige Prüfung vor Vertragsschluss gibt mehr Sicherheit

Weil Bau- und Leistungsbeschreibungen ausführlich und in Teilen auch sehr technisch sein können, sind sie für Laien nicht immer einfach zu beurteilen. Es lohnt sich daher, einen externen Sachverständigen zurate zu ziehen, der das Vertragswerk unabhängig prüft. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Adressen von Bauherrenberatern und Vertrauensanwälten. Unklare oder fehlende Passagen lassen sich so mit dem Unternehmen verhandeln, bevor der Vertrag geschlossen ist.


Das könnte Sie auch interessieren

Was passiert, wenn die absolute Traumhochzeit zum absoluten Albtraum wird? Eine übereifrige Brautmutter (Reese Witherspoon als Margot) und ein sichtlich gestresster Brautvater (Will Ferrell als Jim) müssen schockiert feststellen, dass ihr exklusiver Hochzeitsort auf einem malerischen Anwesen fälschlicherweise doppelt gebucht wurde. Am exakt selben Wochenende sollen hier zwei... weiterlesen

Freundschaft hin oder her – wenn die schwarze Box ins Spiel kommt, kennt auch diese Dreierrunde kein Pardon mehr. Tim Mälzer, Matthias Diether und Anton Schmaus schenken sich absolut nichts. Neben schottischem Soulfood, Highland-Gourmetküche und urbaner Vegan-Kitchen warten auf die drei Köche auch außergewöhnliche Aufgaben abseits des Herdes, die das... weiterlesen

Die Stadt der Liebe, aber ganz ohne die typischen Postkarten-Kitscheffekte: Am 11. Juni 2026 startet die warmherzige französische Tragikomödie Sounds Of Paris in den Kinos. Regisseur Laurent Slama fängt das pulsierende Leben der Metropole inmitten des Trubels der Olympischen Spiele ein und erzählt mit großer Leichtigkeit eine berührende Geschichte über... weiterlesen

Die deutsche Musiklandschaft wird heute Abend (06.06.2026) um 20:15 Uhr auf VOX in einer großen Rankingshow beleuchtet, die sich den langlebigsten Ohrwürmern der letzten vierzig Jahre widmet. In der Wiederholung von "So klingt Deutschland - Unsere 50 beliebtesten Dauerbrenner" dreht sich alles um jene Hits, die aus den Radios und den vorderen Plätzen der Hitparaden... weiterlesen

Ein spektakulärer Raubüberfall in der Berliner Innenstadt bildet den Ausgangspunkt für eine hochemotionale Spurensuche, die das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat auf eine harte Probe stellt. Das ZDF wiederholt heute (06.06.2026) um 20:15 Uhr den Samstagskrimi "Im Namen des Volkes" aus der populären Reihe "Ein starkes Team". Alles beginnt mit zwei bewaffneten... weiterlesen

Ein außergewöhnliches Tatort-Event erwartet die Zuschauer heute (06.06.2026) ab 20:15 Uhr im WDR mit dem zweiteiligen Crossover, bei dem die beiden Tatort-Ermittlerteams aus Leipzig und Köln in beiden Filmen gemeinsam auf Spurensuche gehen. Der Tatort-Abend startet zur besten Sendezeit mit dem ersten Teil "Kinderland", bevor um 21:45 Uhr mit "Ihr Kinderlein kommet" die... weiterlesen

Ein scheinbar harmloser Gefallen unter Kollegen entwickelt sich für die Angestellte einer Politikerin innerhalb kürzester Zeit zu einem existenzbedrohenden Albtraum. Die ARD präsentiert heute (06.06.2026) um 20:15 Uhr mit der Ausstrahlung von "Im Netz der Gier" ein dichtes Vergangenheits- und Gegenwartsdrama, das die Zuschauer von der Berliner Politbühne bis an die... weiterlesen

Ein visuelles Gedicht über die Magie der Kindheit und die Wunder des Lebens: Am 11. Juni 2026 startet der französisch-belgische Animationsfilm Die kleine Amélie oder Der Charakter des Regens in den deutschen Kinos. Das feinfühlige Meisterwerk der Filmschaffenden Mailys Vallade und Liane-Cho Han wurde erst kürzlich auf internationaler Bühne gefeiert und ging... weiterlesen