Augen auf beim Hausbau: Gebaut wird nur, was schwarz auf weiß geschrieben steht

Mittwoch, 13.07.2022 |
Eine umfassende Bau- und Leistungsbeschreibung ist ein wichtiger Teil des Bauvertrags für das neu geplante Eigenheim.
Eine umfassende Bau- und Leistungsbeschreibung ist ein wichtiger Teil des Bauvertrags für das neu geplante Eigenheim.
© djd/Bauherren-Schutzbund

(djd). Wer den Bau eines Eigenheims plant, hat zumeist eine genaue Vorstellung davon, wie sein künftiges Zuhause aussehen und welche Ausstattungen es haben soll. Beim Abschluss eines Vertrags für die Errichtung des Hauses mit einem Bauunternehmen sollte man sich nicht auf Bilder in Prospekten oder auf Websites verlassen. Denn verbindliches Anrecht hat der Bauherr am Ende nur auf das, was in der Bau- und Leistungsbeschreibung aufgeführt ist. Diese Beschreibung ist daher ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags und muss vor der Unterzeichnung genau unter die Lupe genommen werden.

Nur wenige Baubeschreibungen erfüllen die gesetzlichen Vorgaben umfassend

Der Gesetzgeber macht im Rahmen des Verbraucherbauvertrags mittlerweile klare Vorgaben, was eine Baubeschreibung enthalten muss. Allerdings erfüllen nicht alle Vertragswerke diese Anforderungen, wie auch die Studie "Baubeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser" vom Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und vom Institut für Bauforschung e.V. (IFB) zeigt. Die Analyse von rund 100 Bau- und Leistungsbeschreibungen ergab ein breites Spektrum an Qualitäten, sowohl auf die gesamte Beschreibung bezogen als auch innerhalb einzeln beschriebener Leistungen. "Nur wenige der untersuchten Vertragswerke erfüllten die gesetzlichen Mindestanforderungen umfassend", sagt Erik Stange, Pressesprecher des BSB. Unvollständige und nicht eindeutig beschriebene Passagen finden sich ebenso wie vollständige, die aber nicht korrekt beschrieben sind. Stange nennt Beispiele aus der Studie, die für die Bauherren Risiken bergen. Wenn etwa Gebühren für alle möglichen behördlichen Vorgänge, für die Erschließung und Sicherung der Baustelle oder die Vorbereitung des Baugrunds als "außerhalb des Leistungsumfangs" beschrieben werden, können unberechenbare finanzielle Mehraufwände auf den zukünftigen Hausbesitzer zukommen. Wenn nur eine "Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Außeneinheit vor der Wand" oder "Sanitärobjekte in weißer Ausführung" aufgeführt sind, hat der Auftraggeber keinen Einfluss auf Hersteller oder Modell. Wer hier eigene Wünsche einbringen möchte, muss mit Zusatzkosten rechnen.

Sachverständige Prüfung vor Vertragsschluss gibt mehr Sicherheit

Weil Bau- und Leistungsbeschreibungen ausführlich und in Teilen auch sehr technisch sein können, sind sie für Laien nicht immer einfach zu beurteilen. Es lohnt sich daher, einen externen Sachverständigen zurate zu ziehen, der das Vertragswerk unabhängig prüft. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Adressen von Bauherrenberatern und Vertrauensanwälten. Unklare oder fehlende Passagen lassen sich so mit dem Unternehmen verhandeln, bevor der Vertrag geschlossen ist.


Das könnte Sie auch interessieren

(DJD). Einmalige Weltraum-Abenteuer, Videospiele aus fünf Jahrzehnten, interaktive Sinnesreisen und Experimente zum Mitmachen: In Niedersachsen laden Freizeitcenter mit dem gewissen Extra zum Staunen ein. Space Magic: Das Weltall in Aurich Seit März 2025 öffnen sich im ostfriesischen Aurich futuristische Spielwelten: Im... weiterlesen

Im Vorabendprogramm der ARD wird es heute (18.12.2025) musikalisch und hochgradig unterhaltsam, wenn pünktlich um 18 Uhr eine neue Ausgabe von "Wer weiß denn sowas?" über die Bildschirme flimmert. Moderator Kai Pflaume begrüßt in dieser Runde ein ganz besonderes Duo, das seit Jahrzehnten die deutsche Musiklandschaft prägt. An der Seite der erfahrenen Teamchefs... weiterlesen

Norddeutsche Hafen-Atmosphäre und menschliche Abgründe treffen heute Abend (18.12.2025) um 20:15 Uhr in der ARD aufeinander, wenn der neue Flensburg-Krimi "Der Fall Lorenz" die Zuschauer in seinen Bann zieht. Dieser DonnerstagsKrimi bricht radikal mit gewohnten Mustern und rückt erstmals die schmerzhafte Familiengeschichte von Hauptkommissarin Svenja Rasmussen in das Zentrum... weiterlesen

VOX sorgt heute (18.12.2025) ab 20:15 Uhr für eine ordentliche Portion weihnachtlicher Anarchie, wenn noch einmal der Animationshit "Der Grinch" über die Bildschirme flimmert. Seit seiner Veröffentlichung im Jahr 2018 hat sich dieser Streifen rasant zu einem modernen Liebling der Vorweihnachtszeit entwickelt, der Generationen vor dem Fernseher vereint. Ein besonderes Highlight... weiterlesen

Das Rudolf-Harbig-Stadion verwandelt sich heute Abend (18.12.2025) in eine gewaltige Arena der Emotionen, wenn das große Adventskonzert "Weihnachten im Stadion" tausende Menschen unter dem Flutlicht vereint. Wer nicht live vor Ort sein kann, hat die Möglichkeit, dieses stimmungsvolle Ereignis ab 20:15 Uhr in der Übertragung des MDR direkt im Fernsehen zu verfolgen. Wo... weiterlesen

Alle Jahre wieder sitzen wir unter dem festlich geschmückten Baum, die Erwartungen sind hoch, doch die Realität im bunten Geschenkpapier ist oft ernüchternd. Genau diesem Phänomen widmet sich heute Abend (18.12.2025) um 20:15 Uhr im WDR ein ganz besonderes TV-Highlight. In der Sendung "Legendär: Weihnachten mit Jürgen von der Lippe: Gute Geschenke, Scheiß... weiterlesen

Heute (17.12.2025) ab 19:40 Uhr steht in der aktuellen Folge der RTL-Daily-Soap "Gute Zeiten, schlechte Zeiten" eine Figur im Mittelpunkt, die man bisher kaum mit häuslicher Idylle in Verbindung gebracht hat. Zoe Vogt, deren Name im Kiez lange Zeit für Gefahr und eiskalte Berechnung stand, sieht sich mit einer Herausforderung konfrontiert, die banaler kaum sein könnte und sie... weiterlesen

Pünktlich zum Feierabend verwandelt sich das ARD Vorabendprogramm heute (17.12.2025) um 18 Uhr wieder in ein Schlachtfeld des unnützen Wissens. Bei "Wer weiß denn sowas?" bittet Kai Pflaume zum intellektuellen Schlagabtausch, bei dem wie gewohnt kein Auge trocken bleibt. An der Seite der bewährten Teamchefs Bernhard Hoëcker und Wotan Wilke Möhring... weiterlesen