Augen auf beim Hausbau: Gebaut wird nur, was schwarz auf weiß geschrieben steht

Mittwoch, 13.07.2022 |
Eine umfassende Bau- und Leistungsbeschreibung ist ein wichtiger Teil des Bauvertrags für das neu geplante Eigenheim.
Eine umfassende Bau- und Leistungsbeschreibung ist ein wichtiger Teil des Bauvertrags für das neu geplante Eigenheim.
© djd/Bauherren-Schutzbund

(djd). Wer den Bau eines Eigenheims plant, hat zumeist eine genaue Vorstellung davon, wie sein künftiges Zuhause aussehen und welche Ausstattungen es haben soll. Beim Abschluss eines Vertrags für die Errichtung des Hauses mit einem Bauunternehmen sollte man sich nicht auf Bilder in Prospekten oder auf Websites verlassen. Denn verbindliches Anrecht hat der Bauherr am Ende nur auf das, was in der Bau- und Leistungsbeschreibung aufgeführt ist. Diese Beschreibung ist daher ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags und muss vor der Unterzeichnung genau unter die Lupe genommen werden.

Nur wenige Baubeschreibungen erfüllen die gesetzlichen Vorgaben umfassend

Der Gesetzgeber macht im Rahmen des Verbraucherbauvertrags mittlerweile klare Vorgaben, was eine Baubeschreibung enthalten muss. Allerdings erfüllen nicht alle Vertragswerke diese Anforderungen, wie auch die Studie "Baubeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser" vom Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und vom Institut für Bauforschung e.V. (IFB) zeigt. Die Analyse von rund 100 Bau- und Leistungsbeschreibungen ergab ein breites Spektrum an Qualitäten, sowohl auf die gesamte Beschreibung bezogen als auch innerhalb einzeln beschriebener Leistungen. "Nur wenige der untersuchten Vertragswerke erfüllten die gesetzlichen Mindestanforderungen umfassend", sagt Erik Stange, Pressesprecher des BSB. Unvollständige und nicht eindeutig beschriebene Passagen finden sich ebenso wie vollständige, die aber nicht korrekt beschrieben sind. Stange nennt Beispiele aus der Studie, die für die Bauherren Risiken bergen. Wenn etwa Gebühren für alle möglichen behördlichen Vorgänge, für die Erschließung und Sicherung der Baustelle oder die Vorbereitung des Baugrunds als "außerhalb des Leistungsumfangs" beschrieben werden, können unberechenbare finanzielle Mehraufwände auf den zukünftigen Hausbesitzer zukommen. Wenn nur eine "Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Außeneinheit vor der Wand" oder "Sanitärobjekte in weißer Ausführung" aufgeführt sind, hat der Auftraggeber keinen Einfluss auf Hersteller oder Modell. Wer hier eigene Wünsche einbringen möchte, muss mit Zusatzkosten rechnen.

Sachverständige Prüfung vor Vertragsschluss gibt mehr Sicherheit

Weil Bau- und Leistungsbeschreibungen ausführlich und in Teilen auch sehr technisch sein können, sind sie für Laien nicht immer einfach zu beurteilen. Es lohnt sich daher, einen externen Sachverständigen zurate zu ziehen, der das Vertragswerk unabhängig prüft. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Adressen von Bauherrenberatern und Vertrauensanwälten. Unklare oder fehlende Passagen lassen sich so mit dem Unternehmen verhandeln, bevor der Vertrag geschlossen ist.


Das könnte Sie auch interessieren

Der Frühling steht vor der Tür und mit ihm das Osterfest! Während die Kleinen gespannt auf die Eiersuche warten, stellt sich für viele die Frage: Was kommt dieses Jahr eigentlich ins Osternest? Neben Schokolade sind es vor allem gemeinsame Momente, die ein solches Fest besonders machen. Ob als kleine Aufmerksamkeit oder als Unterhaltung nach dem ausgiebigen Osterbrunch... weiterlesen

Das ARD Vorabendprogramm verspricht heute um 18 Uhr eine besonders explosive Mischung, wenn das beliebte Quiz "Wer weiß denn sowas?" in eine neue Runde geht. Moderator Kai Pflaume jongliert diesmal mit geballter Reality-TV-Power, denn die prominenten Gäste Detlef "Deffi" Steves und Claus Scholz treten gegeneinander an. Unterstützt werden die beiden Hobby-Gärtner von den... weiterlesen

Das ARD-Abendprogramm entführt die Zuschauer heute (12.03.2026) um 20:15 Uhr in die düsteren Winkel Südtirols, wo der neue Bozen-Krimi "Teuflische Strafe" mit einer beklemmenden Atmosphäre aufwartet. In diesem 21. Fall der erfolgreichen Reihe verschwimmen die Grenzen zwischen regionalem Brauchtum und eiskaltem Kalkül, als die Schreckgestalt des Krampus... weiterlesen

Das ARD Vorabendprogramm wird heute (11.03.2026) um 18 Uhr zum Schauplatz für ein Duell, bei dem moderne Medienwelten auf knallharte Fakten treffen. In der aktuellen Ausgabe der Quizshow "Wer weiß denn sowas?" begrüßt Moderator Kai Pflaume zwei Gäste, die vor allem in der digitalen Welt und im Reality-TV für Furore sorgen. An der Seite der eingespielten... weiterlesen

ZDFneo sorgt heute (11.03.2026) um 20:15 Uhr mit einem Münster-Krimi für beste Unterhaltung, wenn in der Wiederholung des Falls "48 Stunden" das gewohnte Gefüge der "Wilsberg"-Reihe kräftig durcheinandergewirbelt wird. Normalerweise ist Kommissar Overbeck (Roland Jankowsky) derjenige, der mit großer Klappe und Sonnenbrille den Ton angibt, doch diesmal steckt der... weiterlesen

In der fünften Folge von "Das große Promibacken" auf SAT.1 geht es heute (11.03.2026) um 20:15 Uhr um alles oder nichts, denn die verbliebenen sechs Kandidaten kämpfen um den Einzug in die nächste Runde. Nachdem sich bereits Anne-Sophie Briest, Thomas Hermanns, Paula Lambert und zuletzt Maximilian Arland verabschieden mussten, ist das Niveau im Zelt mittlerweile auf... weiterlesen

Das ARD-Abendprogramm präsentiert heute (11.03.2026) um 20:15 Uhr mit dem Fernsehfilm "Makellos - Eine kurze Welle des Glücks" eine Geschichte, die mutig und mit feiner Ironie die Sehnsüchte der Generation 60 plus beleuchtet. Im Mittelpunkt steht Constanze Laux, verkörpert von der unnachahmlichen Adele Neuhauser, die dem Zuschauer zeigt, dass das Streben nach Leidenschaft... weiterlesen

Das ZDF entführt sein Publikum heute (11.03.2026) um 20:15 Uhr wieder in den hohen Norden, wo im neuen Friesland-Krimi "Schiffe schrotten" ein rätselhafter Tod die maritime Idylle erschüttert. Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht der Mord an Schiffskapitän Scott Farman (Florian Hertweck), dessen Frachtschiff unter mysteriösen Umständen auf Grund gelaufen... weiterlesen