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Energieeffizient Sanieren: KfW Förderung von Einzelmaßnahmen wieder da

Schrittweise energetisch sanieren: Die KfW fördert auch Einzelmaßnahmen wie die Wärmedämmung des Dachgeschosses.

Schrittweise energetisch sanieren: Die KfW fördert auch Einzelmaßnahmen wie die Wärmedämmung des Dachgeschosses.

© epr/KfW

Wer etwas für Umwelt und Klima tun will, weiß, dass jeder Einzelne schon mit kleinen Dingen dazu beitragen kann. Ganz in diesem Sinne, dass jede Maßnahme zählt, um Energie einzusparen und das Klima zu schützen, fördert die KfW Bankengruppe seit dem 1. März 2011 neben umfassenden Sanierungen auch wieder einzelne, hochenergieeffiziente Sanierungsmaßnahmen, die die Energiebilanz eines Wohngebäudes verbessern. Ob Wärmedämmung der Wände, von Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren oder der Einbau einer neuen Heizungsanlage - ab sofort können Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter, die mit Zustimmung ihres Vermieters sanieren, für jede einzelne dieser Maßnahmen eine Förderung im Rahmen des KfW-Programms "Energieeffizient Sanieren" beantragen.

Damit ermöglicht die KfW eine schrittweise energetische Modernisierung, denn nicht immer muss oder kann es eine Komplettsanierung sein. Bereits einzelne Sanierungsmaßnahmen oder deren effektive Kombination können die Energiekosten deutlich reduzieren. Das Programm finanziert Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch und den Einbau einer Lüftungsanlage. Außerdem ist es auch für Käufer von energetisch saniertem Wohnraum, das heißt sowohl von Häusern als auch von Eigentumswohnungen, sofern es sich um einen Ersterwerb nach Sanierung handelt, geeignet.

Die KfW stellt hierfür einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung. Alternativ kann auch die Zuschussvariante des Programms gewählt werden. Vorteilhaft sind neben der langen, bis zu 30 Jahre möglichen Kreditlaufzeit auch die kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung innerhalb der ersten zehn Jahre sowie die Möglichkeit, jede Einzelmaßnahme passend zu den Sanierungsabsichten frei zu wählen. Das bietet Sanierungswilligen größtmögliche Flexibilität. Für die Kosten eines Sachverständigen, der ab 1. März 2011 auch bei der Durchführung energetischer Einzelmaßnahmen einzubinden ist, gewährt die KfW außerdem einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten, maximal 2.000 Euro pro Vorhaben.

© 29. März 2011 - D&K-Media / easy-PR

Informationen:
KfW Bankengruppe
Charlottenstraße 33/33a
10117 Berlin
www.kfw.de
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