Auto | Verkehr | Bauen | Wohnen | Computer | Elektronik | Essen | Trinken | Familie | Freizeit | Geld | Recht | Geschenkideen | Gesundheit | Wellness | Lifestyle | Reisen | Schule | Karriere | Shopping | Umwelt
Impressum | Kontakt | Agenturen | Newsletter | Mediadaten
719 = 938 719 = 721 719 = 722

Sie sind hier: Homepage   Ratgeber   Geld & Recht   Praxistipps

Betrug per Lastschrift: Kontrolle der Auszüge schützt vor Abzock-Masche

Um nicht auf betrügerische Lastschriften sitzen zu bleiben, sollten Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren und im Falle eines Falles eine Rückbuchung bei der Bank veranlassen.

Um nicht auf betrügerische Lastschriften sitzen zu bleiben, sollten Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren und im Falle eines Falles eine Rückbuchung bei der Bank veranlassen.

© Thorben Wengert / Pixelio.de

Am Anfang der Abzock-Masche steht eine Gutschrift: Gauner, die an die Kontonummer von Bankkunden kommen möchten, überweisen oft einfach auf gut Glück einen oder wenige Cent auf ein beliebiges Girokonto. Kommt anschließend von der Bank keine Fehlermeldung, dann existiert das Konto tatsächlich. Anschließend buchen Betrüger bei arglosen Bankkunden meist kleinere bis mittelgroße Beträge durch den Einzug per Lastschrift vom Konto ab. Den Namen des Kontoinhabers benötigen sie dabei gar nicht. Erfolgt doch nach den seit 2009 geltenden gesetzlichen Regeln bei Überweisungen und Lastschriften kein Abgleich mehr zwischen Kontonummer und Kontoinhaber.

Bankkunden müssen auf dem Schaden aber nicht sitzen bleiben. Sie können sich recht einfach gegen solche Betrugsversuche wehren. Im klassischen Einzugsermächtigungsverfahren kann eine Lastschrift nämlich innerhalb von sechs Wochen nach dem Zeitpunkt des auf die Abbuchung folgenden Rechnungsabschlusses per Widerruf kostenlos zurückgeholt werden. Das bedeutet: Führt die Bank den Abschluss quartalsmäßig durch, was bei privaten Girokonten die Regel ist, dann bleiben dem Bankkunden bis zu viereinhalb Monate Zeit zum Stornieren. Handelt es sich um eine innerhalb des europäischen SEPA-Systems ausgeführte Lastschrift, kann der Widerruf innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung erfolgen. Selbst nach Ablauf der Fristen ist das Geld aber nicht zwangsläufig verloren. Weist der Geschädigte glaubhaft nach, dass er dem Abbuchenden keine Einzugsermächtigung erteilt hat, kann er das Geld noch bis zu 13 Monate nach der Abbuchung wieder zurückholen.

Tipp: Jeder Bankkunde sollten regelmäßig seine Kontoauszüge kontrollieren und dabei das Augenmerk auch auf kleinere "krumme" Beträge richten. Enthält der Kontoauszug eine Abbuchung, deren Herkunft unklar ist, sollte bei der Hausbank nachgefragt und im Betrugsfall schnellstmöglich die Rückholung des Betrags veranlasst werden.

© 7. März 2011 - D&K-Media / ING-DiBa AG

Informationen:
ING-DiBa AG
Theodor-Heuss Allee 106
60486 Frankfurt am Main
www.ing-diba.de
Finden Sie Volksfeste in Deutschland

Finden Sie Volksfeste, Stadtfeste, Kirmes, Jahrmärkte, Weinfeste und Weihnachtsmärkte in Ihrer Nähe!


Mehr zum Thema: Praxistipps

Mit der "Professional Class" können sich auch Existenzgründer den Status und die Vorteile von Geschäftskunden sichern.

So gehen Freiberufler und Selbstständige in Sachen Kfz auf Nummer sicher

Rund jede fünfte Neugründung in Deutschland entfällt mittlerweile auf den Bereich der freien Berufe....zum Artikel

Wer auch als Privatanleger von den heftigen Kursausschlägen an den Börsen profitieren möchte, sollte vorher gründlich geübt haben. Dafür eignet sich vor allem ein sogenanntes Demo-Konto.

Demo-Konto: Vor dem Börsenhandel sollte das "Trainingslager" stehen

Dank Internet und Co. verbreiten sich Nachrichten heute in Sekundenschnelle rund um die Welt. Die...zum Artikel

© Pixelio.de / manwalk

Kreditkarte oder Bargeld: Welches Zahlungsmittel bei Auslandsreisen?

Wenn die Fahrt in die Ferien ansteht, sollte die Urlaubskasse gut bestückt sein. Am besten fährt,...zum Artikel

© Pixelio.de / Gerd Altmann

Anwerbung von Finanzagenten: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Die Stellenangebote kommen oft per E-Mail und klingen verlockend einfach: Der Angeworbene soll als...zum Artikel

Content Management by InterRed - © 2012 D&K Media
Partner-Sites: www.gewinnzentrale.de | www.happy-spots.de | www.advents-shopping.de
Impressum | Kontakt | Agenturen | Newsletter | Mediadaten