Abgeltungsteuer vermeiden: Freistellungsauftrag rechtzeitig anpassen
Prüfen Sie vor dem Jahresende nochmals Ihren Freistellungsauftrag, um die Zahlung der Abgeltungsteuer zu vermeiden.
© Silke Kaiser / Pixelio.de
Am Jahresende werden bei vielen Geldanlagen die aufgelaufenen Zinsen auf dem Konto gutgeschrieben. Wenn kein entsprechender Freistellungsauftrag vorliegt, zieht die Bank vom Anlageertrag automatisch die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent plus den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent (insgesamt 26,37 Prozent) ab. Dieser Betrag geht sofort an das Finanzamt. Wer über den vollen Zinsbetrag verfügen will, sollte deshalb rechtzeitig seinen Freistellungsauftrag prüfen und falls notwendig anpassen.
Kapitalerträge bis zur Höhe des so genannten Sparerpauschbetrags in Höhe von 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete können dabei pro Jahr freigestellt werden. Hat man seine Geldanlagen bei mehreren Banken verteilt, kann der Freistellungsauftrag gestückelt werden. Die Summe darf aber den genannten Höchstbetrag nicht überschreiten.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Bank, bis wann die Änderung des Freistellungsauftrages noch möglich ist. Wer eine Änderung in Papierform vornehmen möchte, der muss mit bis zu einigen Wochen Vorlaufzeit rechnen. Onlinekunden haben bei einigen Banken die Möglichkeit, Ihren Freistellungsauftrag mit Passwort und Transaktionsnummer (TAN) selbst kurz vor Silvester ändern zu können.
Übrigens: Wer Kirchensteuer zahlt und dies seiner Bank gemeldet hat, der muss nochmals 8 oder 9 Prozent des Abgeltungsteuerbetrags dafür berappen. Auch deshalb ist es wichtig, rechtzeitig vor dem Jahresende seine Freistellungsaufträge zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
© 6. November 2010 - D&K-Media / ING DiBa
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