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Schäden durch Hochwasser sind selten mitversichert

Immer öfter haben Bewohner an Flüssen mit Hochwasser zu kämpfen. Danach stellt sich die Frage, welche Versicherung zahlt für welche Schäden.

Immer öfter haben Bewohner an Flüssen mit Hochwasser zu kämpfen. Danach stellt sich die Frage, welche Versicherung zahlt für welche Schäden.

© Fotobox / Pixelio.de

So schnell kam das Hochwasser noch nie: nach den Regengüssen Ende letzter Woche und dem damit verbundenen Bruch einer Staumauer in Polen hatten die Bewohner an der Neiße binnen weniger Stunden mit einer Flut zu kämpfen. Die Regengüsse ließen auch zahlreiche Nebenflüsse im Erzgebirge sowie den Pegel der Spree ansteigen. Jetzt wo das Hochwasser zurückgeht, stellen sich viele die Frage: Wer kommt für die Schäden auf?

Wie Stiftung Warentest berichtet werden viele Betroffene kein Geld von Versicherungen erhalten. Der Grund ist simpel, Schäden durch Hochwasser sind selten mitversichert. Damit fehlt der passende Versicherungsschutz. Hauseigentümer bleibt so nichts anderes übrig, als für die Überschwemmungsschäden am Haus selbst zu zahlen. Anders sieht es aus, wenn der Hauseigentümer zur Wohngebäudeversicherung zusätzlich eine erweiterte Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat. In der Rgeel müssen 10 Prozent des Schadens auch in diesem Falle selbst getragen werden.

Wer in einer Gegend wohnt, wo häufiger Hochwassergefahr besteht, kann eine solche Zusatzversicherung allerdings nur zu einem sehr hohen Betrag abshließen. Es sind auch Fälle bekannt, in denen Versicherungen in solchen gefährdeten Gebieten die erweiterte Elementarschadenversicherung garnicht mehr abschließen. Glücklich dürfen sich Hauseigentümer in Ostdeutschland schätzen, die noch über eine alte DDR-Police bei der Wohngebäudeversicherung verfügen. Hier waren Überschwemmungen mitversichert. Die Alt-Policen werden von der Allianz weiter geführt.

Schäden durch Überschwemmungen werden von der Hausratversicherung nicht reguliert. Aber auch hier gibt es zwei Ausnahmen. Wer zur Hausratversicherung eine erweiterte Elemantarschadenversicherung abgeschlossen hat oder eine erweiterte Hausratversicherung der ehemaligen DDR sein eigen nennt, der kann auf Zahlungen hoffen. Überschwemmungsschäden an Autos und Motorrädern werden von der Teikasko beglichen. Sollte sich herausstellen, dass der Fahrzeugbesitzer rechtzeitig gewarnt war und er sein Auto bzw. Motorrad aus der Gefahrenzone herausholen können, geht allerdings leer aus.

Viele weitere Tipps zum Thema "Schäden durch Hochwasser" finden Sie auf der Homepage von Stiftung Warentest unter www.test.de/hochwasser.

© 13. AUgust 2010 - D&K-Media

Informationen:
Stiftung Warentest
Lützowplatz 11-13
10785 Berlin
www.test.de
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