Auto | Verkehr | Bauen | Wohnen | Computer | Elektronik | Essen | Trinken | Familie | Freizeit | Geld | Recht | Geschenkideen | Gesundheit | Wellness | Lifestyle | Reisen | Schule | Karriere | Shopping | Umwelt
Impressum | Kontakt | Agenturen | Newsletter | Mediadaten
719 = 938 719 = 721 719 = 722

Abwrackprämie: Anrechnung auf Hartz IV unzulässig

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält die Anrechnung der Abwrackprämie auf Hartz IV Leistungen für unzulässig.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält die Anrechnung der Abwrackprämie auf Hartz IV Leistungen für unzulässig.

© Dieter Schütz / Pixelio.de

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen hat heute (23. Juli 2010) eine Entscheidung darüber veröffentlicht, ob die Abwrackprämie auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet werden darf. Das Gericht entschied, dass die Abwrackprämie nicht auf Hartz IV angerechnet werden darf. Die 2.500 Euro Abwrackprämie fallen bei Hartz IV Empfängern unter die anrechnungsfreien "privilegierten zweckbestimmten Einnahmen.

Das Gericht hat dazu klargestellt, dass die Abwrackprämie das Ziel hatte, die Nachfrage zu stärken und die Schadstoffemissionen zu reduzieren. Die Abwrackprämie dirente nicht der Unterhaltssicherung. Darüber hinaus heißt es in der Begründung des Urteils, dass die Abwrackprämie nicht frei für private Ausgaben zur Verfügung steht, sondern zweckgebunden ist. Für den Erhalt der Abwrackprämie ist der Kaufnachweis eines Neuwagen sowie der Nachweis über die Verschrottung des alten Autos notwendig. Durch den Kauf eines neuen Autos verbessert sich weder die Lage des Hartz IV Empfängers grundsätzlich, noch werden Einsparungen erzielt, die die Grundsicherung überflüssig machen.

Geklagt hatte eine alleinerziehende Frau aus Iserlohn. Sie hatte einen Neuwagen im Wert von 7.500 Euro gekauft. Das Sozialamt hat daraufin die Abwrackprämie als sozialleistungsmindernd angerechnet. Zunächst hat die Frau Beschwerde gegen die Anrechnung auf ihre Grundsicherung eingelegt. In erster Instanz entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gegen die Hartz IV Empfängerin. Der 12. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen hob diesen Beschluss auf. Der heute unter dem Aktenzeichen "AZ: L 12 AS 807/10 B ER" veröffentlichte Beschluss ist bereits rechstkräftig.

© 23. Juli 2010 - D&K-Media nach ddp direct

Finden Sie Volksfeste in Deutschland

Finden Sie Volksfeste, Stadtfeste, Kirmes, Jahrmärkte, Weinfeste und Weihnachtsmärkte in Ihrer Nähe!


Content Management by InterRed - © 2012 D&K Media
Partner-Sites: www.gewinnzentrale.de | www.happy-spots.de | www.advents-shopping.de
Impressum | Kontakt | Agenturen | Newsletter | Mediadaten