Wichtig im Urlaub: Personalausweis, Reisepass & Grüne Versicherungskarte
Vor Antritt der Urlaubsreise sollten Sie unbedingt Personalausweis, Reisepass und Grüne Versicherungskarte auf ihre Gültigkeit prüfen.
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Rechtzeitig zum Beginn der Reisezeit erinnert der ADAC daran, bei Antritt der Reise gültige Reisedokumente mitzuführen. Je nach Urlaubsland gelten dafür unterschiedliche Bestimmungen. Innerhalb der Europäischen Union benötigt man den Personalauswei oder den Reisepass. Diese Ausweisdokumente müssen in einigen Ländern, wie etwa Kroatien, über die gesamte Zeit des Aufenthalts gültig sein. Reisen Sie auf dem Landweg nach Griechenland oder in die Türkein, so gilt auch in den Transitländern Serbien und Mazedonien die Ausweispflicht. In Serbien reicht seit kurzem der Personalausweis, welcher für die gesamte Reisezeit gültig sein muss.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden seit einiger Zeit weder die früheren Kinderausweise ausgestellt, noch werden Kinder in den Reisepass der Eltern eingetragen. Innerhalb der EU reicht der Personalausweis für Kinder, außerhalb Europa wird ein Reisepass und abhängig vom Zielland ein Visum benötigt. Bereits ausgestellte Kinderausweise sowie eingetragene Kinder in elterlichen Reisepässen behalten aber Gültigkeit.
Der ADAC empiehlt Autoreisenden die Grüne Versicherungskarte mit sich zu führen. KFZ-Halter erhalten diese von Ihrem Versicherer. Die Grüne Versicherungskarte dient als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung. Innerhalb der Europäischen Union wird zwar auch das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis anerkannt. In einigen Ländern sind die Behörden über den Wegfall der Mitführpflicht der Grünen Versicherungskarte noch nicht ausreichend informiert und es kann noch dazu kommen, das Bußgelder deswegen verhängt werden. In den Ländern Serbien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Montenegro, Mazedonien, Ukraine und Weißrussland ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte Pflicht. Enthält die Grüne Versicherungskarte das Kürzel RUS, wird diese auch in Russland anerkannt und es fällt keine zusätzliche Grenzversicherung mehr an.
© 30. Juni 2010 - D&K-Media
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Informationen:
ADAC e.V. Am Westpark 8 81373 München www.adac.de |
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