Google Street-View: Künftig auch Sammelwidersprüche möglich
Wer sein Haus nicht bei Google Street-View veröffenlicht sehen möchte, der kann jederzeit Widerspruch gegen eine Veröffentlichung einlegen.
© Hartmut910 / Pixelio.de
Nach einem Gespräch mit dem Unternehmen Google informiert Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) heute (30. April 2010) darüber, dass man sich über den Dienst "Google Street View" weitgehend geeinigt hätte. Der Straßenansichtendienst wird in Deutschland erst öffentlich zugänglich, wenn alle Widersprüche von Bürgern abgearbeitet sind. Ursprünglich war geplant, Google Street-View noch in diesem Jahr für Deutschland freizuschalten.
Für Google Street-View fotografiert das Unternehmen Google mit speziell dafür ausgerüsteten PKWs derzeit in Deutschland Straßen und Häuser. Außerdem erfasst Google private W-Lan-Basisstationen von Computer-Nutzern. Jeder Bürger hat das Recht, Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Ansichten einzulegen. In diesen Fällen macht Google die betreffenden Häuser oder Gärten entsprechend unkenntlich. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann ein entsprechender Musterwiderspruch heruntergeladen werden.
Städte und Gemeinden können ab sofort auch Sammelwidersprüche gegen die Veröffentlichung der Aufnahmen einreichen. In ausgelegten Listen können die Bürger per Unterschrift Widerspruch einlegen. Damit wird möglich auch ganze Straßenzüge aus Google Street-View zu entfernen. Widersprüche können ab sofort nicht nur per E-Mail, sondern auch per Post eingereicht werden. Ilse Aigner bewertet diese unbürokratischen Lösungen als Erfolg. Auch nach der Aktivierung von Google Street-View besteht weiter die Möglichkeit, Daten und Aufnahmen löschen zu lassen.
© 30. April 2010 - D&K-Media
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