Konflikte mit der Bank: Vor dem Richter erst zum Schlichter
Experten der ING-DIBA geben Tipps, wie man Konflikte mit der Bank lösen kann.
© Andreas Morlok / Pixelio.de
Immer wieder führen strittige Gebühren oder Fehler in der Anlageberatung zu einer Auseinandersetzung zwischen Kunde und Bank. Doch der Gang vor ein Gericht birgt für Verbraucher ein erhebliches Risiko: Wer den Prozess verliert, muss die Kosten des Verfahrens übernehmen. Und das kann teuer werden: Bei einem Streitwert von 10.000 Euro kommen schon in der ersten Instanz rund 3.500 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten zusammen.
Für Bankkunden gibt es jedoch eine Alternative, die sie ohne ein Kostenrisiko nutzen können. Die Verbände der verschiedenen Kreditinstitute in Deutschland haben Schlichtungsstellen eingerichtet. Dort helfen sogenannte Ombudsmänner und -frauen in Streitfragen mit der Bank. Oft unterbreiten sie Vorschläge für eine außergerichtliche Einigung.
Die Kunden sollten dabei beachten: Es gibt verschiedene Anlaufstellen für ihre Beschwerden. Zuständig ist jeweils die Bankengruppe, zu der das Geldhaus gehört. Und nicht alle Schiedsstellen arbeiten nach dem gleichen System. Die Unterschiede liegen vor allem darin, wie verbindlich der Schlichtungsspruch für das jeweilige Kreditinstitut ist.
Private Banken: Für die Privat- und Großbanken, die dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) angehören, sind fünf Ombudsleute tätig, allesamt ehemalige Richter. Beschwerden können über den BdB eingereicht werden. Dieser leitet sie nach einer Prüfung an die Schlichter weiter. Bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro ist deren Entscheidung für die Bank bindend. Der Kunde kann dagegen bei einem für ihn nachteiligen Schlichterspruch weiterhin den Rechtsweg beschreiten.
Sparkassen: Die Zuständigkeit hängt davon ab, in welcher Region sich die Sparkasse befindet. In einigen Bundesländern können sich die Kunden an eine zentrale Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) wenden. Für andere Bundesländer gibt es regionale Schiedsstellen. In einigen von ihnen sind Mitarbeiter des jeweiligen Sparkassenverbandes tätig, andere sind mit ehemaligen Richtern besetzt. Im Gegensatz zum Verfahren bei den privaten Banken ist der Schlichtungsvorschlag dieser Ombudsleute unabhängig vom Streitwert aber weder für den Kunden noch für das Geldinstitut verbindlich.
Genossenschaftsbanken: Sie haben eine zentrale Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) eingerichtet. Der BVR leitet die Beschwerde nach einer Prüfung an den Ombudsmann, einen ehemaligen Richter des Bundesgerichtshofes, weiter. Wie bei den Sparkassen ist auch sein Schlichtungsvorschlag für beide Seiten nicht bindend.
Tipp: Bei einem größeren Streit mit der Bank lohnt sich der Gang zur Ombudsstelle auf jeden Fall. Das Verfahren ist für den Kunden stets kostenlos, und ihm steht weiterhin die Möglichkeit offen, eine gerichtliche Klage zu erheben. Gleich, wie die Entscheidung der Ombudsleute ausfällt - der Kunde gewinnt durch sie zumindest Zeit: Für die Dauer des Schlichtungsverfahrens wird nämlich die Verjährungsfrist ausgesetzt.
© 6. April 2010 - ING-DiBa AG
|
Informationen:
ING-DiBa AG Theodor-Heuss Allee 106 60486 Frankfurt am Main www.ing-diba.de |
Finden Sie Volksfeste, Stadtfeste, Kirmes, Jahrmärkte, Weinfeste und Weihnachtsmärkte in Ihrer Nähe! |









